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   OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 51/99   

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OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 51/99 (https://dejure.org/2003,9310)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2003 - 7 U 51/99 (https://dejure.org/2003,9310)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 7 U 51/99 (https://dejure.org/2003,9310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Gesamtvollstreckungsverwalters; Zulässigkeit der Parteierweiterung auf Beklagtenseite ; Auskehr einer Versicherungsleistung ; Schadenersatz wegen des Abhandenkommens von Maschinen ; Eigentums- oder Pfandrecht eines Dritten; Beteiligter in einem ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GesO § 8; ; GesO § 8 Abs. 1 Satz 2; ; GesO § 12 Abs. 1; ; BGB § ... 281; ; BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; KO § 46; ; KO § 82; ; AERB § 5; ; AERB § 5 Abs. 1 b; ; AERB § 5 Abs. 1 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Gesamtvollstreckungsverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88

    Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 51/99
    Diese Auslegung des Tatbestandsmerkmals Beteiligter in einem Gesamtvollstreckungsverfahren folgt der Rechtsprechung zu § 82 KO (BGH 105, 230, 234).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 7 U 18/03

    Schadenersatzprozess wegen des Sturzunfalls eines Supermarktkunden: Umfang der

    Der Beklagte hatte danach darzulegen und zu beweisen, dass er seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat und es dessen ungeachtet zum Sturz der Klägerin gekommen ist (vgl. nur BGH , Urteil vom 26.09.1961 - VI ZR 92/61 -, NJW 1962, 31; BGH, a. a. O, NJW 1986, 2757; BGH; Urteil vom 14.12.1993 - VI ZR 271/92 -, VersR 1994, 324, 325; st. Rspr. des Senats, vgl. nur Urteil vom 22.09.1999 - 7 U 51/99 - S. 5, Beschluss vom 02.11.2000 - 7 W 25/00 - OLG Köln, a. a. O., OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861; RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 823 Rn. 520).

    Bei größeren Kaufhäusern oder Verbrauchermärkten ist es erforderlich und zumutbar, nicht nur eine allgemeine Anweisung an das gesamte Personal zu erteilen, sondern eine (oder mehrere) bestimmte Personen mit der Erfüllung der bedeutsamen Verkehrssicherungspflicht zu betrauen, sodass die Verantwortlichkeit auch unter den Mitarbeitern geklärt ist (vgl. OLG Köln, a. a. O., OLGR Köln 1999, 68 = VersR 1999, 861, OLG Stuttgart, Urteil vom 29.08.1989 - 12 U 95/89 -, VersR 1991, 441, 442, Senatsurteil vom 25.09.1999 - 7 U 51/99 - S. 6).

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   SG Oldenburg, 05.04.2000 - S 7 U 51/99   

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SG Oldenburg, 05.04.2000 - S 7 U 51/99 (https://dejure.org/2000,44339)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 05.04.2000 - S 7 U 51/99 (https://dejure.org/2000,44339)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 05. April 2000 - S 7 U 51/99 (https://dejure.org/2000,44339)
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   OLG Saarbrücken, 23.03.1999 - 7 U 51/99 - 11   

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OLG Saarbrücken, 23.03.1999 - 7 U 51/99 - 11 (https://dejure.org/1999,40754)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.03.1999 - 7 U 51/99 - 11 (https://dejure.org/1999,40754)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. März 1999 - 7 U 51/99 - 11 (https://dejure.org/1999,40754)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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