Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 7 U 52/05 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- MIR - Medien Internet und Recht
Vertragsbedingungen bei Internetauktionen
In dem Verlangen einer Erklärung über die Volljährigkeit und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Nutzers liegt kein Verstoß gegen § 309 Nr. 12 b BGB. Zu den Anforderungen an die elektronische Einwilligung in eine Datenschutzerklärung und zur Frage des "zumutbaren Zugangs ...
- openjur.de
- Telemedicus
Zu den Anforderungen an die datenschutzrechtliche Einwilligung
- Telemedicus
Zu den Anforderungen an die datenschutzrechtliche Einwilligung
- webshoprecht.de
Zu den Anforderungen an eine Einwilligung zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die AGB-Klausel "Ich erkläre, dass ich volljährig bin" ist nicht unwirksam/wettbewerbswidrig
- JurPC
BGB §§ 309 Nr. 12 b, 307; TDDSG §§ 3 Abs. 1, 2, 5, 6
Vertragsbedingungen bei der eBay-Internet-Auktion - aufrecht.de
Anforderung an Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kopplungsangebote im Internet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit von Klauselnüber eine Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten; Veränderung der Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils; Darlegungslast und Beweislast für das Fehlen uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit; Verarbeitung ...
- OLG Brandenburg
- adresshandel-und-recht.de
Kopplung zwischen Nutzung und Einwilligung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kopplungsangebote - Erklärung über die Volljährigkeit und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Internetauktion - unwirksame Vertragsbedingungen bei eBay-Auktion
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Internetauktion - AGB-Volljährigkeitsklausel zulässig
- kanzlei.biz
Erklärung über Volljährigkeit
- datenschutz.eu
- info-it-recht.de
- Judicialis
UKlaG § 1; ; UKlaG §... 2; ; UKlaG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; UKlaG § 4 Abs. 1; ; BGB § 104; ; BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 106; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 309 Nr. 12; ; BGB § 309 Nr. 12 b; ; TDDSG § 2 Abs. 2; ; TDDSG § 3 Abs. 1; ; TDDSG § 3 Abs. 2; ; TDDSG § 3 Abs. 3; ; TDDSG § 3 Abs. 4; ; TDDSG § 3 Abs. 4 Halbsatz 1; ; TDDSG § 3 Abs. 4 Halbsatz 2; ; TDDSG § 4 Abs. 2; ; TDDSG § 4 Abs. 2 Nr. 1; ; TDDSG § 4 Abs. 2 Nr. 2; ; TDDSG § 4 Abs. 2 Nr. 3; ; TDDSG § 5; ; TDDSG § 6; ; UWG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unlauterer Wettbewerb: Zum Bestehen eines Anspruchs auf Unterlassung der Verwendung von Vertragsbestimmungen im Rahmen eines Vertrages über die Nutzung von Telediensten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Anforderungen an eine Einwilligung zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vertragsbedingungen bei eBay sind OK - eBay-Recht
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Datenschutzrechtliche Kopplung im Internet zulässig
- beck.de (Leitsatz)
AGB und «Datenschutzerklärung» eines Internetauktionshauses
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Datenschutzrechtliche Kopplung im Internet zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EBay-Vertragsbedingungen zu Volljährigkeit und Datennutzung nicht zu beanstanden - eBay hat keine Monopolstellung im Online-Auktionsmarkt
Verfahrensgang
- BGH, 01.02.2004 - I ZR 81/01
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
- LG Potsdam, 10.03.2005 - 12 O 287/04
- OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 7 U 52/05
- BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06
Papierfundstellen
- MMR 2006, 405
- K&R 2006, 234
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 173/85
Gültigkeit einer vorformulierten Aushandelnsbestätigung; Vorformulierte …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 7 U 52/05
Eine relevante Benachteiligung des Nutzers folgt auch nicht daraus, dass eine § 309 Nr. 12 BGB unterfallende Änderung der Beweislast nicht nur im Falle einer Beweislastumkehr gegeben ist, sondern bei jedem Versuch des Verwenders, die Beweisposition des anderen Teils faktisch zu verschlechtern, was etwa auch dadurch geschehen kann, dass er - der Verwender - durch eine vom anderen Teil gegen sich selbst ausgestellte Bestätigung der von ihm zu tragenden Beweislast zu genügen, genauer zu entgehen, sich bemüht (BGH NJW 1987, 1634, 1635;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 309, Rn. 101). - BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2006 - 7 U 52/05
Das gilt insbesondere im Hinblick auf die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1.2.2004 (Az.: I ZR 81/01, NJW 2004, 1655).
- KG, 19.10.2017 - 23 U 154/16
Reservierungsvereinbarung für ein Grundstück: Kontrollfähigkeit der Klausel über …
Wenn es um die Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht, ist allein § 1 UKlaG anwendbar (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Januar 2006 - 7 U 52/05 Rn. 28). - BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06
Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung einzelner …
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 11. Januar 2006 - 7 U 52/05 - wird als unzulässig verworfen. - OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - 7 U 271/12
Anforderungen an die dem Reisenden zu übergebende Reisebestätigung
Das Landgericht hat den Kläger zutreffend darauf hingewiesen, dass ihn als den klagenden Verband die Darlegungs- und Beweislast für einen Unterlassungsanspruch aus §§ 1, 2 UKlaG trifft (BGH NJW 91, 36; OLG Brandenburg, Urt. vom 10.01.2006, 7 U 52/05 - juris;… Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 1 UKlaG, Rn 5), so dass er, wenn die Beklagte einen Reisevertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen hat, auf den die §§ 4 ff. BGB-InfoV Anwendung finden, auch deren Tatbestandsvoraussetzungen darlegen und beweisen muss.
- LG Düsseldorf, 04.07.2012 - 12 O 223/11
Rechtmäßigkeit einer Einbeziehung der Bestimmung "Die aktuellen Flugzeiten …
Der Kläger, der die Beweislast für die anspruchsbegründenden Umstände trägt (OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2006 - 7 U 52/05, BeckRS 2006, 00869 mwN), hat nicht dargelegt, dass die Beklagte in gesetzwidriger Weise die Angaben unterlassen hat. - LG Hamburg, 07.08.2009 - 324 O 650/08
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Überprüfung von Servicebedingungen und der …
Anders als in dem von der Beklagten angeführten Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (vom 10.1.2006, Az. 7 U 52/05, Juris Rz. 29ff.) lässt sich der angegriffenen Klausel gerade nicht eine ausdrückliche Einwilligung unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben (unter anderem durch Aktivieren einer Schaltfläche;… vgl. a.a.O. Juris Rz. 32f.) entnehmen. - LG Hamburg, 07.08.2009 - 324 O 850/08
Unzulässigkeit alter Klauseln in den AGB von Google
Anders als in dem von der Beklagten angeführten Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (vom 10.1.2006, Az. 7 U 52/05, Juris Rz. 29 ff.) lässt sich der angegriffenen Klausel gerade nicht eine ausdrückliche Einwilligung unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben (unter anderem durch Aktivieren einer Schaltfläche;… vgl. a.a.O. Juris Rz. 32f.) entnehmen.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.04.2007 - 7 U 52/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Eigenkapitalersatz; Gebrauchsüberlassung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 143 Abs. 1, 135, 129 InsO; 32a Abs. 3 GmbHG
Eigenkapitalersatz; Gebrauchsüberlassung - Wolters Kluwer
Zahlung und Rückzahlung der Mieten für ein Betriebsgrundstück; Eigenkapitalersatzcharakter einer Nutzungsüberlassung; Eröffnung des Insolvenzverfahrensüber das Vermögen einer GmbH; Überschuldung einer GmbH; Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses
- Judicialis
InsO § 49; ; InsO § ... 55 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 55 Abs. 1 S. 2; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 135 Nr. 2; ; InsO § 143 Abs. 1; ; InsO § 166; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 32a; ; GmbHG § 32a Abs. 3; ; GmbHG § 32a Abs. 3 S. 2; ; GmbHG § 32b; ; GmbHG § 47 Abs. 1; ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 141; ; ZPO § 139; ; ZPO § 412 Abs. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 1123 Abs. 2; ; ZVG § 23; ; ZVG § 146; ; ZVG § 148
- rewis.io
- rechtsportal.de
Eigenkapitalersetzender Charakter der Gebrauchsüberlassung eines Betriebsgrundstückes durch den GmbH-Gesellschafter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 13.05.2005 - 1 O 170/03
- OLG Hamm, 27.04.2007 - 7 U 52/05
- BGH, 02.06.2008 - II ZR 144/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91
Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2007 - 7 U 52/05
Die mietweise Überlassung des Betriebsgrundstücks durch die Klägerin und Gesellschafterin unterliegt den Regeln des Eigenkapitalersatzes, da die Fa. N GmbH nach Eintritt der Krise im März 2000 nicht liquidiert, sondern ohne den gebotenen Nachschuss von Eigenkapital unter Fortbestand des Nutzungsverhältnisses weitergeführt wurde (vgl. hierzu BGH, NJW 1990, 516; 1993, 392; 1994, 2349 und 2760).Eine Situation, in der ordentliche Kaufleute der Gesellschaft Eigenkapital zugeführt hätten, liegt bei Gebrauchsüberlassungen dann vor, wenn die GmbH außerstande ist, sich den für den Kauf des überlassenen Gegenstandes erforderlichen Kredit auf dem Kapitalmarkt zu besorgen (sog. spezielle Kreditunwürdigkeit) und kein außenstehender Dritter an Stelle des Gesellschafters bereit gewesen wäre, der Gesellschaft den Gegenstand zum Gebrauch zu überlassen (sog. Überlassungsunwürdigkeit; vgl. dazu BGHZ 121, 31, 35 = NJW 1993, 392 = NJW-RR 1993, 357 L).
Zur Betriebsführung benötigte Geldmittel, die die Gesellschaft sich - wie auch im vorliegenden Fall - durch anderweitigen Kredit lediglich mit Hilfe von Sicherheiten beschaffen kann, die die Gesellschafter stellen, reichen dafür in der Regel nicht aus (so BGH, NJW 1993, 392, 394).
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 1990, 516; 1993, 392; 1994, 2349 und 2760) werden ursprünglich nicht als Kapitalersatz dienende Gesellschaftermittel jedoch nur dann nachträglich von den Bindungen der §§ 30, 31, 32 a, 32 b GmbHG erfasst, wenn der Gesellschafter sie bei Eintritt der Krise nicht abzieht, obwohl ihm dies zumindest objektiv möglich wäre.
Dabei ist zu fragen, ob der Gesellschafter entweder in seiner Eigenschaft als Vermieter das Rechtsverhältnis durch Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt hätte einseitig auflösen können und/oder ob eine Beendigung aufgrund des gesellschaftsrechtlichen Einflusses, den der Gesellschafter ausüben konnte, möglich gewesen wäre, er also von der ihm zumindest objektiv - gegebenen Möglichkeit, die Gesellschaft unter Entzug der ihr zur Verfügung gestellten Mittel zu liquidieren, keinen Gebrauch gemacht hat (BGH, NJW 1993, 392, 393).
Hat der Gesellschafter keine Möglichkeit, zwischen weiterer Unterstützung und Liquidierung zu wählen, weil er rechtlich gehindert ist, der Gesellschaft die früher gewährte Hilfe zu entziehen, so liegt in seinem Verhalten keine Finanzierungsentscheidung, an die bei der Anwendung der Kapitalersatzregeln angeknüpft werden könnte (vgl. BGH, NJW 1993, 392, 393).
Verfügt aber eine GmbH lediglich über eine Kapitalausstattung, die nur ausreichend ist, um die bewegliche Betriebsausstattung selbst beschaffen zu können, so ist die ordentliche Kündigung eines über das sog. unbewegliche Anlagevermögen mit einem Gesellschafter abgeschlossenen Miet- oder Pachtvertrages in aller Regel als ausgeschlossen anzusehen; eine anderweitige vertragliche Regelung ist in solchen Fällen im Zweifel nicht ernstlich gewollt (so BGH, NJW 1993, 392, 394 mwN; Baumbach/Hueck-Hueck/Fastrich, GmbHG, § 32a RN 48b).
- BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88
Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2007 - 7 U 52/05
Da die Gebrauchsüberlassung des Betriebsgrundstückes durch die Klägerin bereits ab März 2000 eigenkapitalersetzenden Charakter iSd § 32a Abs. 3 GmbHG hatte, war der Beklagte als Insolvenzverwalter berechtigt, das Betriebsgrundstück im März 2003 unentgeltlich zu nutzen (so schon BGH, NJW 1990, 516, 518 mwN; zuletzt BGH, MDR 2005, 880).Die mietweise Überlassung des Betriebsgrundstücks durch die Klägerin und Gesellschafterin unterliegt den Regeln des Eigenkapitalersatzes, da die Fa. N GmbH nach Eintritt der Krise im März 2000 nicht liquidiert, sondern ohne den gebotenen Nachschuss von Eigenkapital unter Fortbestand des Nutzungsverhältnisses weitergeführt wurde (vgl. hierzu BGH, NJW 1990, 516; 1993, 392; 1994, 2349 und 2760).
Dies wird bei Überschuldung unwiderleglich vermutet (BGHZ 109, 55, 59 f. = NJW 1990, 516 = NJW-RR 1990, 292; BGHZ 127, 1, 5 f. = NJW 1994, 2349 = WiB 1994, 680; BGHZ 127, 17, 23 = NJW 1994, 2760 = WiB 1994, 817;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 32a RN 44).
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 1990, 516; 1993, 392; 1994, 2349 und 2760) werden ursprünglich nicht als Kapitalersatz dienende Gesellschaftermittel jedoch nur dann nachträglich von den Bindungen der §§ 30, 31, 32 a, 32 b GmbHG erfasst, wenn der Gesellschafter sie bei Eintritt der Krise nicht abzieht, obwohl ihm dies zumindest objektiv möglich wäre.
- BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92
Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2007 - 7 U 52/05
Die mietweise Überlassung des Betriebsgrundstücks durch die Klägerin und Gesellschafterin unterliegt den Regeln des Eigenkapitalersatzes, da die Fa. N GmbH nach Eintritt der Krise im März 2000 nicht liquidiert, sondern ohne den gebotenen Nachschuss von Eigenkapital unter Fortbestand des Nutzungsverhältnisses weitergeführt wurde (vgl. hierzu BGH, NJW 1990, 516; 1993, 392; 1994, 2349 und 2760).Dies wird bei Überschuldung unwiderleglich vermutet (BGHZ 109, 55, 59 f. = NJW 1990, 516 = NJW-RR 1990, 292; BGHZ 127, 1, 5 f. = NJW 1994, 2349 = WiB 1994, 680; BGHZ 127, 17, 23 = NJW 1994, 2760 = WiB 1994, 817;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 32a RN 44).
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, NJW 1990, 516; 1993, 392; 1994, 2349 und 2760) werden ursprünglich nicht als Kapitalersatz dienende Gesellschaftermittel jedoch nur dann nachträglich von den Bindungen der §§ 30, 31, 32 a, 32 b GmbHG erfasst, wenn der Gesellschafter sie bei Eintritt der Krise nicht abzieht, obwohl ihm dies zumindest objektiv möglich wäre.
- BGH, 28.02.2005 - II ZR 103/02
Rückforderung eines von einem von dem GmbH-Gesellschafter beherrschten …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2007 - 7 U 52/05
Da die Gebrauchsüberlassung des Betriebsgrundstückes durch die Klägerin bereits ab März 2000 eigenkapitalersetzenden Charakter iSd § 32a Abs. 3 GmbHG hatte, war der Beklagte als Insolvenzverwalter berechtigt, das Betriebsgrundstück im März 2003 unentgeltlich zu nutzen (so schon BGH, NJW 1990, 516, 518 mwN; zuletzt BGH, MDR 2005, 880).Die Rechtsfolgen des Kapitalersatzes treffen einen Gesellschafter, der eine GmbH nach Ausbruch der Krise durch die Zufuhr von Darlehen oder anderen Finanzierungsmitteln, wozu auch eine kapitalersetzende Nutzungsüberlassung gehört (vgl. BGH, MDR 2005, 880 mwN), am Leben erhält.
- BGH, 30.01.2006 - II ZR 357/03
Anforderungen an den Nachweis des Eigenkapitalersatzcharakters einer Leistung auf …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2007 - 7 U 52/05
Da die Gebrauchsüberlassung des Betriebsgrundstücks ab März 2000 als eigenkapitalersetzende Leistung zu qualifizieren ist, ist die Klägerin zur mit der Widerklage verfolgten Rückzahlung der vereinnahmten Mieten im Zeitraum von Febr. - Sept. 2002 iHv insgesamt 108.655,60 EUR verpflichtet, und zwar ohne dass sie insoweit geltend machen könnte, im Zeitraum bis Febr. 2002 sei das Stammkapital nachhaltig wiederhergestellt gewesen (vgl. BGH, NZI 2006, 311). - BGH, 11.07.1994 - II ZR 162/92
Rechte des Konkursverwalters bei eigenkapitalersetzender Nutzungsüberlassung …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2007 - 7 U 52/05
Dies wird bei Überschuldung unwiderleglich vermutet (BGHZ 109, 55, 59 f. = NJW 1990, 516 = NJW-RR 1990, 292; BGHZ 127, 1, 5 f. = NJW 1994, 2349 = WiB 1994, 680; BGHZ 127, 17, 23 = NJW 1994, 2760 = WiB 1994, 817;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 16. Aufl., § 32a RN 44). - BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96
Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters im Eigenkapitalersatzrecht
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2007 - 7 U 52/05
Bei diesen Gegebenheiten trägt die Klägerin im Übrigen die Beweislast dafür, dass dennoch Kreditwürdigkeit gegeben war und ein Außenstehender in Kenntnis dieser wirtschaftlichen Lage bereit gewesen wäre, der Gemeinschuldnerin die Mieträumlichkeiten zu überlassen (zur Beweislast BGH, NJW 1998, 1143, 1144).
- LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08
Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma …
Die Gebrauchsüberlassung eines Betriebsgrundstücks durch den Gesellschafter ist allerdings grundsätzlich eigenkapitalersatzfähig (OLG Hamm, Urt. v. 27.04.2007, 7 U 52/05, zitiert nach juris, m.w.Nw.).Zwar beseitigt eine Gebrauchsüberlassung nicht eine bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit der GmbH; sie ermöglicht der GmbH aber den Fortbestand in einer Zeit, während der ein außenstehender Dritter ihr weder die Nutzung des Wirtschaftsgutes noch einen Kredit zu dessen Ankauf zur Verfügung stellen würde (OLG Hamm, Urt. v. 27.04.2007, 7 U 52/05, zitiert nach juris, dort S. 7 Rn. 55).
Denn nach der Rechtsprechung werden ursprünglich nicht als Kapitalersatz dienende Gesellschaftermittel nur dann nachträglich von den Bindungen der §§ 30, 31, 32 a, 32 b GmbHG erfasst, wenn der Gesellschafter sie bei Eintritt der Krise nicht abzieht, obwohl ihm dies zumindest objektiv möglich wäre (BGH NJW 1990, 516 ff; 1993, 392 ff; OLG Hamm, Urt. v. 27.04.2007, 7 U 52/05, zitiert nach juris, Rn. 69).
Anders als der Darlehensgeber und der Bürge muss der Gesellschafter als Vermieter und Inhaber eines Herausgabeanspruchs nicht befürchten, dass sich sein Anspruch infolge Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft nicht mehr wird realisieren lassen, so dass er daraus keinen wichtigen Kündigungsgrund herleiten kann (OLG Hamm, Urt. v. 27.04.2007, 7 U 52/05, zitiert nach juris, Rn. 76).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 25.10.2005 - 7 U 52/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Telemedicus
Anforderungen an einen Richtigstellungsanspruch
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 29.04.2005 - 324 O 559/04
- OLG Hamburg, 25.10.2005 - 7 U 52/05
Papierfundstellen
- afp 2006, 77
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 04.08.2016 - 4 U 1023/16
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die unrichtige Wiedergabe …
Beide Ansprüche setzen jedenfalls eine fortwirkende Beeinträchtigung des Rufes oder des Selbstbestimmungsrechts voraus (OLG Hamburg AfP 2006, 77;… Paschke/Berlit/Meyer-Meyer aaO. § 41 Rn 5 Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl. 44. Kap. Rn 21 m.w.N). - OLG Dresden, 09.09.2016 - 4 U 1023/16
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die unrichtige Wiedergabe …
Beide Ansprüche setzen jedenfalls eine fortwirkende Beeinträchtigung des Rufes oder des Selbstbestimmungsrechts voraus (OLG Hamburg AfP 2006, 77;… Paschke/Berlit/Meyer-Meyer aaO. § 41 Rn 5 Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl. 44. Kap. Rn 21 m.w.N).
Rechtsprechung
SG Oldenburg, 02.11.2005 - S 7 U 52/05 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung