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   OLG Hamburg, 09.10.2007 - 7 U 53/07   

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https://dejure.org/2007,8212
OLG Hamburg, 09.10.2007 - 7 U 53/07 (https://dejure.org/2007,8212)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.2007 - 7 U 53/07 (https://dejure.org/2007,8212)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 7 U 53/07 (https://dejure.org/2007,8212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Hamburg, 09.10.2007 - 7 U 53/07

    Diskriminierender Spitzname in Pressearchiven

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Karl-Heinz Schwensen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13

    Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung

    Nach dem Urteil des OLG Hamburg vom 09.10.2007 (7 U 53/07) stelle die Bereithaltung eines Beitrags auf einer Internetseite eine ständige Verbreitung dieses Beitrags dar, so dass sich deren Rechtmäßigkeit nach den Verhältnissen zur Zeit der jeweiligen Abrufbarkeit bestimme.

    Danach kann die Abrufbarkeit älterer Beiträge im Internet nicht ohne weiteres einer aktiven Informationsvermittlung gleichgestellt werden (BGH GRUR 2012, 850 Tz. 34, 43 ff.; NJW 2010, 757 Tz. 19; AfP 2011, 180 Tz. 19); die vom Kläger angeführte Entscheidung des OLG Hamburg vom 09.10.2007 (7 U 53/07), in welcher die Auffassung vertreten wurde, dass es sich bei der Vorhaltung derartiger älterer Berichte um deren ständig neues Verbreiten handele, ist dadurch überholt.

  • LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 507/07

    Resozialisierungsgefährdung durch elektronisches Zeitungsarchiv

    Hinsichtlich der Pflichten der Betreiber von Online-Archiven wird ergänzend auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 09.10.2007 (Az.: 7 U 53/07) verwiesen, wo es ausführt, dass es dem Betreiber eines online gestellten Pressearchivs als Verbreiter obliege, zuvor die Zulässigkeit des Dritten zur Verfügung gestellten archivierten Materials zu prüfen.
  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08

    Persönlichkeitsschutz in den Medien: Verbreitung einer archivierten

    Das Angebot der Beklagten kann bereits nicht als ein "Archiv" betrachtet werden, da es sich in den Möglichkeiten seiner Nutzung in seinem Wesen nicht von anderen Teilen des Internetauftritts, in den Meldungen eingestellt sind, unterscheidet; denn auch eine unter der Rubrik "Archiv" eingestellte Äußerung, die über das Internet allgemein zugänglich ist - sei es ohne Weiteres, sei es, wie hier, auf gezielte Anforderung gegen Entgelt -, ist eine Äußerung, die ebenso verbreitet wird wie jede andere Äußerung auch, so dass, wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschl. v. 28.2. 2007, 7 W 13/07, s. auch Urt. v. 9.10.2007, Az. 7 U 53/07), schon im Grundsatz kein Anlass besteht, auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit ihrer Verbreitung andere Maßstäbe anzuwenden als auf die Verbreitung sonstiger Äußerungen über das Internet (so auch Verweyen / Schulz, Die Rechtsprechung zu den "Onlinearchiven", in: AfP 2008, S. 133 - 139, 139).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10

    Pflicht zur Ergänzung von Onlineberichten nach Abschluss eines

    Bei dem Vorhalten einer nachträglich überholten Verdachtsberichterstattung im Internet handelt es sich allerdings entgegen der vom OLG Hamburg (ZUM-RD 08, 69) vertretenen Meinung nicht um ein ständig neues "Verbreiten".
  • LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 548/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Internationale inländische

    Hinsichtlich der Pflichten der Betreiber von Online-Archiven wird ergänzend auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 09.10.2007 (Az.: 7 U 53/07) verwiesen, wo es ausführt, dass es dem Betreiber eines online gestellten Pressearchivs als Verbreiter obliege, zuvor die Zulässigkeit des Dritten zur Verfügung gestellten archivierten Materials zu prüfen.
  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 74/09

    Berichterstattung über schwere Straftat unter voller Namensnennung nicht

    Der jedem Internetnutzer frei zugängliche Teil des Internetauftritts der Beklagten kann bereits nicht als ein "Archiv" im eigentlichen Sinne betrachtet werden, da er sich in den technischen Möglichkeiten seiner Nutzung in seinem Wesen nicht von den anderen Teilen des Internetauftritts, in den Meldungen eingestellt sind, unterscheidet; denn auch eine unter der Rubrik "Archiv" eingestellte Äußerung, die über das Internet jedermann - ggf. gegen Bezahlung - zugänglich ist, ist eine Äußerung, die ebenso verbreitet wird wie jede andere Äußerung auch, so dass, wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschl. v. 28.2. 2007 in der Sache 7 W 13/07 = 7 U 78/09, s. auch Urt. v. 9.10.2007, Az. 7 U 53/07), schon im Grundsatz kein Anlass besteht, auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit ihrer Verbreitung andere Maßstäbe anzuwenden als auf die Verbreitung sonstiger Äußerungen über das Internet (so auch Verweyen / Schulz, Die Rechtsprechung zu den "Onlinearchiven", in: AfP 2008, S. 133 - 139, 139).
  • OLG Hamburg, 10.03.2009 - 7 U 64/08

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Artikel in

    Der zum Teil zwar gegen Entgelt, im Grundsatz aber jedem Internetnutzer frei zugängliche Teil des Internetauftritts der Beklagten kann bereits nicht als ein "Archiv" im eigentlichen Sinne betrachtet werden, da er sich in den technischen Möglichkeiten seiner Nutzung in seinem Wesen nicht von den anderen Teilen des Internetauftritts, in den Meldungen eingestellt sind, unterscheidet; denn auch eine unter der Rubrik "Archiv" eingestellte Äußerung, die über das Internet jedermann - ggf. gegen Bezahlung - zugänglich ist, ist eine Äußerung, die ebenso verbreitet wird wie jede andere Äußerung auch, so dass, wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschl. v. 28.2. 2007, 7 W 13/07, s. auch Urt. v. 9.10.2007, Az. 7 U 53/07), schon im Grundsatz kein Anlass besteht, auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit ihrer Verbreitung andere Maßstäbe anzuwenden als auf die Verbreitung sonstiger Äußerungen über das Internet (so auch Verweyen / Schulz, Die Rechtsprechung zu den "Onlinearchiven", in: AfP 2008, S. 133 - 139, 139).
  • LG Hamburg, 29.02.2008 - 324 O 459/07

    Der Kläger wurde 1991 wegen Mordes an dem Schauspieler Herr S. festgenommen und

    Hinsichtlich der Pflichten der Betreiber von Online-Archiven wird ergänzend auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 09.10.2007 (Az.: 7 U 53/07) verwiesen, wo es ausführt, dass es dem Betreiber eines online gestellten Pressearchivs als Verbreiter obliege, zuvor die Zulässigkeit des Dritten zur Verfügung gestellten archivierten Materials zu prüfen.
  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09

    Vorhalten eines Artikels in Online-Archiv ist rechtswidrig

    Der jedem Internetnutzer frei zugängliche Teil des Internetauftritts der Beklagten kann bereits nicht als ein "Archiv" im eigentlichen Sinne betrachtet werden, da er sich in den technischen Möglichkeiten seiner Nutzung in seinem Wesen nicht von den anderen Teilen des Internetauftritts, in den Meldungen eingestellt sind, unterscheidet; denn auch eine unter der Rubrik "Archiv" eingestellte Äußerung, die über das Internet jedermann - ggf. gegen Bezahlung - zugänglich ist, ist eine Äußerung, die ebenso verbreitet wird wie jede andere Äußerung auch, so dass, wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschl. v. 28.2. 2007 in der Sache 7 W 13/07 = 7 U 78/09, s. auch Urt. v. 9.10.2007, Az. 7 U 53/07), schon im Grundsatz kein Anlass besteht, auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit ihrer Verbreitung andere Maßstäbe anzuwenden als auf die Verbreitung sonstiger Äußerungen über das Internet (so auch Verweyen / Schulz, Die Rechtsprechung zu den "Onlinearchiven", in: AfP 2008, S. 133 - 139, 139).
  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08

    Anspruch eines wegen Mordes an einem Prominenten verurteilten Deutschen auf

    Der ­ frei zugängliche ­ Teil des Internetauftritts der Beklagten kann bereits nicht als ein "Archiv" betrachtet werden, da er sich in den technischen Möglichkeiten seiner Nutzung in seinem Wesen nicht von den anderen Teilen des Internetauftritts, in den Meldungen eingestellt sind, unterscheidet; denn auch eine unter der Rubrik "Archiv" eingestellte Äußerung, die über das Internet allgemein zugänglich ist, ist eine Äußerung, die ebenso verbreitet wird wie jede andere Äußerung auch, so dass, wie der Senat bereits ausgeführt hat (Beschl. v. 28.2. 2007, 7 W 13/07, s. auch Urt. v. 9.10.2007, Az. 7 U 53/07), schon im Grundsatz kein Anlass besteht, auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit ihrer Verbreitung andere Maßstäbe anzuwenden als auf die Verbreitung sonstiger Äußerungen über das Internet (so auch Verweyen / Schulz, Die Rechtsprechung zu den "Onlinearchiven", in: AfP 2008, S. 133 ­ 139, 139).
  • LG Hamburg, 29.02.2008 - 324 O 469/07

    Unterlassungsanspruch: Berichterstattung über einen Straftäter unter

  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 78/09
  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 30/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung über

  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 31/08
  • LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 509/07

    Individualisierende Berichterstattung: Bereithalten der Berichterstattung über

  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 20/08
  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 U 6/08

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Rechtmäßigkeit der Herausgabe von

  • LG Hamburg, 30.05.2008 - 324 O 711/07
  • LG Hamburg, 30.05.2008 - 324 O 713/07
  • LG Hamburg, 30.11.2007 - 324 O 622/07

    Berichterstattung unter Namensnennung eines wegen einer 10 Jahre zurückliegenden

  • LG Hamburg, 30.11.2007 - 324 O 612/07

    Unterlassungsanspruch eines Strafgefangenen wegen Verletzung seines allgemeinen

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