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   OLG Dresden, 05.01.2015 - 7 U 568/14   

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https://dejure.org/2015,3349
OLG Dresden, 05.01.2015 - 7 U 568/14 (https://dejure.org/2015,3349)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.01.2015 - 7 U 568/14 (https://dejure.org/2015,3349)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Januar 2015 - 7 U 568/14 (https://dejure.org/2015,3349)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • verkehrslexikon.de

    Zum Vertrauen des bei Grün einen Fußgängerüberweg überquerenden Fußgängers

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Fußgänger bei Grün überquert - Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Ampel an Kreuzung jeweils für Fußgänger und abbiegende Fahrzeugführer "grün" zeigt

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Grün-Abbieger muss auf Fußgänger achten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fußgängerin überfahren, obwohl sie bei grün losging!

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Fußgänger darf auf grüne Ampel vertrauen

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Zebrastreifen: Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht dauernd nötig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fußgänger: Verhalten an der Ampel - muss sich bei Grün nach rechts und links abgesichert werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fußgängerin überfahren, obwohl sie bei grün losging. Lkw hatte auch grün - was nun?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs bei "grün" muss ein Fußgänger sich grundsätzlich nicht ständig nach allen Seiten absichern - Fußgänger darf auf Respektierung seines Vorrangs durch Fahrzeugführer vertrauen

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 181
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 09.04.1981 - 12 U 4629/80

    Dauerschäden; Schmerzensgeld; Rente; Schmerzensgeldrente; Außergewöhnlich

    Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2015 - 7 U 568/14
    Ein - unterstellt - (allenfalls!) leichtes Mitverschulden des Fußgängers beim Überqueren der für ihn "grün" zeigenden Fußgängerampel tritt jedenfalls hinter die schon wegen der Sichteinschränkungen (vgl. oben) deutlich erhöhte Betriebsgefahr des Lkw sowie das grobe Verschulden des Beklagten zu 1 (Verstoß gegen die Beachtung des Fußgängervorrangs, vgl. oben) vollständig zurück (vgl. auch KG, Urt. v. 9.4.1981 - 12 U 4629/80, VerkMitt. 1981, 75).
  • BGH, 20.04.1966 - III ZR 184/64

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg bei

    Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2015 - 7 U 568/14
    Zutreffend geht die Berufung (wie übrigens auch schon das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung) im weiteren davon aus, dass Fußgänger auch bei für sie geltendem "grün" auf querende Kfz zu achten haben (vgl. nur König, a.a.O., § 25 StVO Rn 44; vgl. auch ausführlich BGH, Urt. v. 20.04.1966 - III ZR 184/64), andernfalls sie sich einen Mitverschuldensvorwurf (§§ 9 StVG, 254 BGB) anspruchsmindernd entgegen halten lassen müssen.
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