Weitere Entscheidung unten: KG, 15.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.03.2018 - 7 U 57/13   

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https://dejure.org/2018,9756
OLG Hamburg, 13.03.2018 - 7 U 57/13 (https://dejure.org/2018,9756)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.2018 - 7 U 57/13 (https://dejure.org/2018,9756)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 2018 - 7 U 57/13 (https://dejure.org/2018,9756)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Zivilrechtlicher und urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch: Störereigenschaft des Fotografen von Luftaufnahmen eines Privatgrundstücks bei deren rechtswidriger Veröffentlichung in einer Zeitung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Haftung des Fotografen für die rechtswidrige Veröffentlichung seiner Aufnahmen durch eine Zeitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Störereigenschaft von Hilfspersonen des Verbreiters einer rechtsverletzenden Veröffentlichung

  • online-und-recht.de

    Fotograf ist nicht verantwortlich für rechtswidrige Zeitschriftenveröffentlichung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1
    Störereigenschaft von Hilfspersonen des Verbreiters einer rechtsverletzenden Veröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fotograf haftet nicht als Störer für rechtswidrige Zeitschriftenveröffentlichung wenn Fotos nach Weisung und ohne Einfluss auf konkrete Verwendung erstellt wurden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsverletzende Fotos in Zeitschriftenbericht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fotograf haftet nicht für rechtswidrige Zeitschriften-Artikel

Besprechungen u.ä.

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Fotograf als Verantwortlicher einer Urheberrechtsverletzung bei Luftbildaufnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2018, 412
  • ZUM 2018, 618
  • afp 2018, 249
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09

    Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2018 - 7 U 57/13
    Insbesondere im Bereich des Pressewesens wäre es nicht hinnehmbar, wenn jede Person, die an der Erstellung oder Verbreitung eines Presserzeugnisses beteiligt ist, hinsichtlich der in dem Presseerzeugnis vorkommenden Rechtsverletzung selbst Unterlassung schulden würde; denn eine so weitgehende Haftung hätte auf die Abläufe eines funktionierenden Pressesystems einen eines hindernden Einfluss, der mit der grundsätzlichen Garantie der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG - einer für einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstituierenden Institution - nicht vereinbar wäre (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.2010, Az. VI ZR 30/09, GRUR 2011, S. 266 ff.).

    Im Stadium der Verbreitung der Veröffentlichung sind das z.B. Personen wie Boten, Briefträger, Zusteller, Plakatkleber und Prospektverteiler (BGH, Urt. v. 5.11.2015, Az. I ZR 88/13, NJW 2016, S. 2341 ff., 2342), im Stadium der Erstellung von Beiträgen z.B. die Personen, die - ohne dass sie über den Inhalt der Veröffentlichung bestimmen dürften oder könnten - solche Hilfstätigkeiten erbringen, die typischerweise pressebezogen sind, in enger organisatorischer Bindung an die Presse erfolgen, für das Funktionieren einer freien Presse notwendig sind und deren staatliche Regulierung sich einschränkend auf die Meinungsverbreitung auswirken würde (BGH, Urt. v. 7.12.2010, Az. VI ZR 30/09, GRUR 2011, S. 266 ff., 267 f.).

  • LG Hamburg, 17.05.2013 - 324 O 655/12

    Urheberrechtsverletzung: Fotografieren eines urheberrechtlich geschützten

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2018 - 7 U 57/13
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. Mai 2013, Az. 324 O 655/12, abgeändert.

    unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Hamburg vom 17. Mai 2013 (Az.: 324 O 655/12) die Klage abzuweisen.

  • OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 23 U 212/01

    Grenzen der Medienberichterstattung über Gerüchte

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2018 - 7 U 57/13
    Zum anderen wäre ein solches Erfordernis mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, der auch die Freiheit der Recherche umfasst (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 20.2. 2003, NJW-RR 2003, S. 37 ff., 38) nicht vereinbar, indem es bei Erstellung von Zeitungsartikeln ein ganz erhebliches Hindernis darstellen würde, wenn bereits im Vorfeld Bilder unterdrückt würden, ohne es den Redakteuren, die den Artikel erstellen, überhaupt zu ermöglichen zu erwägen, ob ihre Verwendung zur Bebilderung des Artikels in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in Betracht kommt.
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2018 - 7 U 57/13
    Die Annahme einer Voraussonderungspflicht des Fotografen würde zum einen die Grenze der Zumutbarkeit, die die Verantwortlichkeit potentieller Unterlassungsschuldner beschränkt (s. z.B. nur BGH, Urt. v. 14.5. 2013, Az. VI ZR 269/12, NJW 2013, S. 2348 ff., 2350), sprengen.
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 88/13

    Werbung für geschütztes Werk bzw. Vervielfältigungsstücke

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.03.2018 - 7 U 57/13
    Im Stadium der Verbreitung der Veröffentlichung sind das z.B. Personen wie Boten, Briefträger, Zusteller, Plakatkleber und Prospektverteiler (BGH, Urt. v. 5.11.2015, Az. I ZR 88/13, NJW 2016, S. 2341 ff., 2342), im Stadium der Erstellung von Beiträgen z.B. die Personen, die - ohne dass sie über den Inhalt der Veröffentlichung bestimmen dürften oder könnten - solche Hilfstätigkeiten erbringen, die typischerweise pressebezogen sind, in enger organisatorischer Bindung an die Presse erfolgen, für das Funktionieren einer freien Presse notwendig sind und deren staatliche Regulierung sich einschränkend auf die Meinungsverbreitung auswirken würde (BGH, Urt. v. 7.12.2010, Az. VI ZR 30/09, GRUR 2011, S. 266 ff., 267 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 14 U 620/22

    Fernsehbeitrag "MAKE BORIS R!CH AGAIN" von Oliver Pocher verletzt allgemeines

    Das Gleiche gilt für die Störereigenschaft eines Fotografen, der im Auftrag einer Redaktion Luftbilder eines Gebäudes erstellt hatte (OLG Hamburg, Urteil vom 13.03.2018 - 7 U 57/13, juris).
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Rechtsprechung
   KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13   

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https://dejure.org/2014,70463
KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13 (https://dejure.org/2014,70463)
KG, Entscheidung vom 15.04.2014 - 7 U 57/13 (https://dejure.org/2014,70463)
KG, Entscheidung vom 15. April 2014 - 7 U 57/13 (https://dejure.org/2014,70463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 12 VOB/B, § 13 VOB/B, § 346 HGB
    VOB-Vertrag: Sachmängelhaftung des Auftragnehmers bei Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen, angeblich ungeeigneten Werkstoffes; Verständigung über den Beginn der Verjährungsfrist durch Übersendung des Abnahmeprotokolls

  • Wolters Kluwer

    Mängel der Beschichtung von Bodenfilteranlagen

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2
    Mängel der Beschichtung von Bodenfilteranlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorgeschriebenes Material haftet nicht: Beschichtung ist mangelhaft!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer schweigt, der bleibt! (IBR 2016, 625)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorgeschriebenes Material haftet nicht: Beschichtung ist mangelhaft! (IBR 2016, 689)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 314/81

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13
    aa) Danach hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile sowie gegen die Leistungen anderer Unternehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen (BGH, Urteil vom 08. Juli 1982 - VII ZR 314/81 -, juris Rn. 12).

    Auch aus dem in § 242 BGB niedergelegten Grundsatz von Treu und Glauben ergibt sich für den Auftragnehmer eines Werkvertrags die allgemeine vertragliche Nebenpflicht, im zumutbaren Rahmen alles zu unternehmen, um den Erfolg des Vertrags sicherzustellen und den Auftraggeber vor Schäden zu bewahren (BGH a.a.O., BauR 1983, 70, 72; OLG Oldenburg, OLGR 1995, 98, 99).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 93/01

    Rechtsfolgen der Nichtannahme einer Nachbesserung durch den Auftraggeber

    Auszug aus KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13
    Die von der Beklagten zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung (u.a. BGH BauR 2004, 501) betrifft Fälle widersprüchlichen Verhaltens.
  • KG, 04.04.2006 - 7 U 247/05

    VOB-Vertrag: Konkludenter Verzicht auf die vereinbarte förmliche Abnahme

    Auszug aus KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13
    Das ergibt sich nicht aus dem Urteil des Senats vom 4. April 2006 - 7 U 247/05 - (BauR 2006, 1475).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 259/09

    Verzugszinsen: Begriff der "Entgeltforderung"; Behandlung des

    Auszug aus KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13
    Eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB liegt unter Berücksichtigung des Ziels der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S. 35) vor, wenn die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (BGH NJW 2010, 3226; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 288 Rn. 8 und § 286 Rn. 27).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 112/02

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

    Auszug aus KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13
    Dies gilt unabhängig davon, worauf die Erhöhung zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - X ZR 112/02 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht;

    Auszug aus KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13
    Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage der Verursachung eines Baumangels durch den Unternehmer in der Regel nicht umfangreich oder aufwändig ist (BGH MDR 2005, 645).
  • OLG Frankfurt, 27.05.1981 - 17 U 82/80

    VOB-Vertrag: Umfang der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13
    Zu Recht weist die Klägerin darauf hin, dass damit die Gewährleistungspflicht der Beklagten indiziert ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Mai 1981 - 17 U 82/80 -, juris Rn. 45; NJW 1983, 456).
  • BGH, 21.09.2004 - X ZR 244/01

    Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung; Begriff des Mangels

    Auszug aus KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13
    Dabei darf der Begriff des Fehlers nicht rein objektiv verstanden werden; er wird vielmehr subjektiv vom Vertragswillen der Parteien mitbestimmt (BGH BauR 2004, 1941, juris Rn. 12, 13 m.w.N.; BGH BauR 2007, 700).
  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04

    Verschuldensabhängigkeit des Fehlerbegriffs

    Auszug aus KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13
    Die von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweichende Leistung des Unternehmers ist auch dann mangelhaft, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa weil die Ausführung den für diese Zeit anerkannten Regeln der Technik entspricht oder weil er nach allgemeinem Fachwissen auf Herstellerangaben und sonstige Informationen vertrauen konnte (BGH NJW-RR 2006, 240).
  • OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 179/94

    Hausanschluß, Rückstausicherung, Prüfungspflicht, Hinweispflicht,

    Auszug aus KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13
    Auch aus dem in § 242 BGB niedergelegten Grundsatz von Treu und Glauben ergibt sich für den Auftragnehmer eines Werkvertrags die allgemeine vertragliche Nebenpflicht, im zumutbaren Rahmen alles zu unternehmen, um den Erfolg des Vertrags sicherzustellen und den Auftraggeber vor Schäden zu bewahren (BGH a.a.O., BauR 1983, 70, 72; OLG Oldenburg, OLGR 1995, 98, 99).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 41/06

    Anforderungen an die Ausführung einer Rollladenanlage bei Frost; Erhaltung der

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07

    Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung durch Klage eines ursprünglichen

  • KG, 29.04.2008 - 7 U 108/07

    Wirksamkeit einer Änderung der vertraglich geschuldeten Werkleistung; Erstattung

  • OLG München, 19.06.2008 - 13 W 1556/08

    Schadensersatzanspruch wegen der Beseitigung von Baumängeln: Ersatz der noch

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 100/97

    Übergang von Anspruch auf Kostenvorschuß zum Schadensersatz

  • BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12

    Bauträgervertrag über die Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Baumangel bei

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