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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.06.2009 - 7 U 58/09   

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https://dejure.org/2009,2587
OLG Karlsruhe, 24.06.2009 - 7 U 58/09 (https://dejure.org/2009,2587)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.06.2009 - 7 U 58/09 (https://dejure.org/2009,2587)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 7 U 58/09 (https://dejure.org/2009,2587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Tiefgarage; Pflicht zur Beseitigung von Spinnweben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Tiefgarage; Pflicht zur Beseitigung von Spinnweben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sturz wegen Spinne in Tiefgarage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Spinne in der Tiefgarage - Wenn jemand durch einen Schreck stürzt, verwirklicht sich ein "allgemeines Lebensrisiko"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Spinne in der Tiefgarage

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schadensrecht: Haftungsrecht: Spinne in der Tiefgarage als allgemeines Lebensrisiko

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Spinne in der Tiefgarage gehört zum allgemeinen Lebensrisiko

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Spinne in Tiefgarage zählt zum allgemeinen Lebensrisiko

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Spinne verursacht Unfall beim Netzbau: Schadensersatz?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Spinne in der Tiefgarage als allgemeines Lebensrisiko

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.7.2009)

    Begegnung mit fetter Spinne ist allgemeines Lebensrisiko

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1683
  • NZM 2010, 85
  • NZV 2010, 97
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2009 - 7 U 58/09
    Zwar wird von der Rechtsprechung im Rahmen der Verkehrssicherungspflichtverletzung ein Anscheinsbeweis dann angenommen, wenn ein verkehrssicherungswidriger Zustand bewiesen ist und sich das Schadensereignis als typische Folge der Pflichtverletzung darstellt, die durch die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflicht gerade verhindert werden soll (vgl. nur BGH NJW 1994, 945 : Extrem glatte Treppenstufe; allgemeine Meinung auch zur Streupflicht bei Glatteis).
  • LG Karlsruhe, 29.03.2023 - 6 O 210/21

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei einer einzelnen Stufe im Gästeflur

    Sowohl für einen vertraglichen Schadensersatzanspruch gem. § 280 Abs. 1 BGB als auch für den Anspruch wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht muss grundsätzlich der Geschädigte nicht nur die Pflichtverletzung, sondern auch deren Ursächlichkeit für den Schaden beweisen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2009 - 7 U 58/09, NJW-RR 2009, 1683).
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   OLG Braunschweig, 01.09.2011 - 7 U 58/09   

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OLG Braunschweig, 01.09.2011 - 7 U 58/09 (https://dejure.org/2011,72109)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 01.09.2011 - 7 U 58/09 (https://dejure.org/2011,72109)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 01. September 2011 - 7 U 58/09 (https://dejure.org/2011,72109)
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   OLG Hamburg, 08.09.2009 - 7 U 58/09   

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OLG Hamburg, 08.09.2009 - 7 U 58/09 (https://dejure.org/2009,32612)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.09.2009 - 7 U 58/09 (https://dejure.org/2009,32612)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. September 2009 - 7 U 58/09 (https://dejure.org/2009,32612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Presse darf Behauptungen über rechtswidrige Unternehmenspraxis veröffentlichen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtswidriges Vorgehen durch Lotterieunternehmen darf durch Presse behauptet werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 23.01.2009 - 324 O 919/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.09.2009 - 7 U 58/09
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23. Januar 2009, Geschäftsnummer 324 O 919/08, abgeändert.
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