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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.12.2013 - 7 U 60/13   

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https://dejure.org/2013,74095
OLG Köln, 12.12.2013 - 7 U 60/13 (https://dejure.org/2013,74095)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.12.2013 - 7 U 60/13 (https://dejure.org/2013,74095)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 7 U 60/13 (https://dejure.org/2013,74095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch von rückständigen Honoraren i.R.e. Beratungsvertrags im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Forderung aus Teilschlussrechnung unterliegt gesonderter Verjährungsfrist!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelrechnungen des Architekten verjähren gesondert! (IBR 2016, 589)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70

    Begriff der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2013 - 7 U 60/13
    Entstanden ist der Anspruch, sobald er im Wege der Klage geltend gemacht werden kann (Palandt/Ellenberger, BGB 71. Aufl., § 199 Rn. 3; BGHZ 55, 340; BGHZ 73, 365; BGHZ 79, 178).
  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97

    Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von

    Auszug aus OLG Köln, 12.12.2013 - 7 U 60/13
    Es trifft zwar zu, dass Abschlagsforderungen trotz selbständiger Verjährung dennoch als Rechnungsposten in eine Schlussrechnung eingestellt und damit weiterhin geltend gemacht werden können, weil der Anspruch aus einer Honorarschlussrechnung eine neue eigenständige Forderung darstellt, für die einheitlich eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt (z.B. BGH, Urt. v. 05.11.1998 - VII ZR 191/97 - BauR 1999, 267 in juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 30.11.2017 - 10 U 118/17

    Architektenvertrag: Auslegung der Aufforderung des Bestellers zur endgültigen

    b) Zu keinem anderen Ergebnis führte es, wenn man annähme, die Fälligkeit würde sich vorliegend nicht nach § 8 Abs. 1 HOAI richten, sondern die Parteien hätten in Gestalt der Ziffern 3.16 und 3.17 ihres Vertrags (Anlage K 1) unter zulässiger Ausschöpfung der ihnen nach § 8 Abs. 4 HOAI gegebenen Möglichkeit (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 1997 - 21 U 25/97, juris Rn. 8; OLG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 7 U 60/13, juris Rn. 31; Leupertz, BauR 2009, 393, 395 f.) einen anderen Fälligkeitszeitpunkt in der nach § 8 Abs. 4 HOAI notwendigen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 7 U 60/13, juris Rn. 31) schriftlichen Form wirksam vereinbart.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.07.2014 - 7 U 60/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,55394
OLG Hamburg, 08.07.2014 - 7 U 60/13 (https://dejure.org/2014,55394)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2014 - 7 U 60/13 (https://dejure.org/2014,55394)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 7 U 60/13 (https://dejure.org/2014,55394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Berichterstattung im Internet - Störerhaftung - Löschungsanspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 31.05.2013 - 324 O 550/12

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Anspruch auf Löschung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2014 - 7 U 60/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.05.2013, Az. 324 O 550/12, wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, den Beklagten unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 31.5.2013 - 324 O 550/12 - zu verurteilen, die Löschung des im Internet über Suchmaschinen abrufbaren Artikels vom 24.09.2010 "Zahlungsklage gegen AL AG erhoben" zu bewirken; hilfsweise den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin jeden Schaden zu erstatten, der ihr infolge der jederzeitigen Abrufbarkeit des beanstandeten Artikels im Internet entstanden ist oder noch entstehen wird; hilfsweise, den Beklagten zu verurteilen, die Löschung folgender Passagen aus dem im Internet über Suchmaschinen abrufbaren Artikel vom 24. September 2010 "Zahlungsklage gegen AL AG erhoben" zu bewirken: Seit 2003 wird den Aktionären der Kauf ihrer Aktien zu einem höheren Preis als dem Emissionspreis versprochen und auch vertraglich zugesichert.

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2014 - 7 U 60/13
    Als Störer ist verpflichtet, wer, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgend einer Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsgutes beiträgt ( BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, Rdnr. 21 - Intelligenzproblem?).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10

    Preußische Schlösser und Gärten

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2014 - 7 U 60/13
    Auf dieser Grundlage hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass allein die Bereitstellung einer Internetauktions- oder Verkaufsplattform, auf der Inhalte nicht vom Betreiber, sondern von Nutzern bereitgestellt werden, regelmäßig keine Verkehrssicherungspflichten verletzt, weil es dem Betreiber nicht zuzumuten ist, jedes Angebot vor Veröffentlichung auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu überprüfen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 44/10 - Grundstücksfotos).
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