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   OLG Jena, 19.12.2001 - 7 U 614/98   

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https://dejure.org/2001,10929
OLG Jena, 19.12.2001 - 7 U 614/98 (https://dejure.org/2001,10929)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.12.2001 - 7 U 614/98 (https://dejure.org/2001,10929)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 7 U 614/98 (https://dejure.org/2001,10929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Nachtrag, wenn Baugrunderschwernisse vorhersehbar waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 2 Nr. 5, 6
    Anspruch auf Zusatzvergütung wegen Beschaffenheit des Baugrundes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Nachtrag, wenn Baugrunderschwernisse vorhersehbar waren! (IBR 2003, 122)

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 714
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1965 - VII ZR 191/63

    C.i.C-Haftung wg. lückenhafter Angaben im Leistungsverzeichnis

    Auszug aus OLG Jena, 19.12.2001 - 7 U 614/98
    Im Gegenteil sie übernimmt als Auftragnehmerin das - im vorliegenden Fall auch ein der Beklagten zu 2) etwa zuzurechnendes Mitverschulden der Nebenintervenientin ausschließende - alleinige Risiko, die infolge ungünstiger Bodenverhältnisse entstehenden Mehrkosten tragen zu müssen, wenn eine erkennbar lückenhafte bzw. in sich widersprüchliche oder unstimmige Leistungsbeschreibung vorliegt und sie I keine weitere Aufklärung vom Auftraggeber verlangt (BGH, NJW 1966, 498; BauR 198, 683), wie es vorliegend der Fall gewesen ist.

    Grundlage für einen Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo ist stets "enttäuschtes Vertrauen" (RGZ 120, 249, 251; BGH NJW 1966, 498; vgl. auch Ingenstau/Korbion, VOB, 10. Aufl., A § 9, RZ. 5 mwN).

  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus OLG Jena, 19.12.2001 - 7 U 614/98
    Insoweit bestimmt regelmäßig der Umfang des Vortrages der darlegungs- und beweisbelasteten Partei den Umfang bzw. die Anforderung an die Qualität des Bestreitens des Gegners (BGH, NJW 1999, 1404; NJW-RR 1996, 1211).
  • BGH, 20.05.1996 - II ZR 301/95

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Vorliegen einer wirksamen Auftretung

    Auszug aus OLG Jena, 19.12.2001 - 7 U 614/98
    Insoweit bestimmt regelmäßig der Umfang des Vortrages der darlegungs- und beweisbelasteten Partei den Umfang bzw. die Anforderung an die Qualität des Bestreitens des Gegners (BGH, NJW 1999, 1404; NJW-RR 1996, 1211).
  • RG, 01.03.1928 - VI 258/27

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Jena, 19.12.2001 - 7 U 614/98
    Grundlage für einen Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo ist stets "enttäuschtes Vertrauen" (RGZ 120, 249, 251; BGH NJW 1966, 498; vgl. auch Ingenstau/Korbion, VOB, 10. Aufl., A § 9, RZ. 5 mwN).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2008 - 4 U 187/07

    Bauvertrag: Vertragliche Übernahme des Baugrundrisikos durch den Auftragnehmer

    Anerkannt ist, dass die Erschwerung der Ausführung infolge der Bodenbeschaffenheit unter § 2 Nr. 5 VOB/B fallen kann, wenn die tatsächlich erforderliche Leistung von der ausgeschriebenen abweicht und der Auftraggeber nach einem entsprechenden Hinweis die Leistungen auf der Grundlage der tatsächlichen Verhältnisse in geänderter Form ausführen lässt, also eine entsprechende Anordnung trifft (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1991 - 23 U 173/90, BauR 1991, 774, 775; OLG Köln, a.a.O.; ähnlich Thüringer OLG, Urteil vom 19.12.2001 - 7 U 614/98, BauR 2003, 714 ff., welches allerdings auf § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B abstellt).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2007 - 12 U 214/06

    VOB-Vertrag: Mehrvergütungsansprüche des Unternehmers wegen unvorhergesehener

    Verwirklicht sich das Baugrundrisiko, stehen dem Unternehmer Mehrvergütungsansprüche nach § 2 Nr. 5 VOB/B gleichwohl nur zu, wenn die Erschwernisse für ihn unvorhersehbar waren, was jedenfalls dann nicht der Fall ist, wenn die Erschwernisse vom Auftragnehmer als Fachunternehmen aufgrund einer Inaugenscheinnahme oder eine lückenhaften Ausschreibung bereits erkennbar gewesen sind (vgl. KG BauR 2006, S. 1111; OLG Jena BauR 2003, S. 714; OLG Köln, Az.: 11 U 46/98, zitiert nach Juris; OLG München BauR 1997, S. 523 - Leitsatz - Keldungs, a.a.O., § 2 Nr. 5 VOB/B, Rn. 16).
  • OLG Jena, 25.05.2010 - 5 U 622/09

    Abweichende Bodenverhältnisse: Wer trägt das Baugrundrisiko?

    Der Vergütungsanspruch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B setzt voraus, dass die Beklagte das Baugrundrisiko hinsichtlich des Traggerüsts trägt, und dass die eine aufwändigere Gründung notwendig machende Erschwernis für die Klägerin unvorhersehbar gewesen war (vgl. OLG Jena, Urteil vom 19.12.2001 zu Az. 7 U 614/98; OLG Hamm, Urteil vom 17.02.1993 zu Az. 26 U 40/92 und OLG Brandenburg, Urteil vom 16.07.2008 zu Az. 4 U 187/07, alle zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 11.01.2012 - 5 U 173/11

    Werkvertragsrecht: Kündigung eines Bauvertrags; Voraussetzung der Geltendmachung

    Das sogenannte Baugrundrisiko verwirklicht sich erst dann, wenn trotz bestmöglicher Untersuchung des Baugrundes, ohne dass ein Verschulden des Bauherrn (Auftraggebers) oder des Auftragnehmers feststellbar wäre, während der Arbeiten Erschwernisse im Boden- oder Grundwasserbereich auftreten und diese unvorhersehbaren Erschwernisse zu Leistungsänderungen und Bauverzögerungen führen (OLG München, Urt. v. 15.10.1996, 13 U 5857/95; Thüringer OLG, Urt. v. 19.12.2001, 7 U 614/98; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 17.09.2013 - 5 U 904/12

    Natursteinpflaster: Keine Mehrvergütung bei größeren Fugenmaßen!

    Auch dann muss er versuchen, insoweit aufkommende Zweifel vor Abgabe des Angebots auszuräumen, wenn sich das mit zumutbarem Aufwand machen lässt (BGH, Urt. v. 25.06.1987, MDR 1988, 5.43 f.; BGH, Urt. v. 11.10.1990, BauR 1991, S. 79 ff.; vgl. auch OLG Jena, Urt. v. 19.12.2001, BauR 2003, S. 714 ff.).
  • KG, 13.12.2004 - 24 U 354/02

    VOB-Vertrag: Mehrvergütung bei Pauschalpreisvertrag wegen unvorhersehbarer

    Konnte der Auftragnehmer bei aller gebotenen Sorgfalt und bei aller zumutbaren Überprüfung die eingetretenen Erschwernisse bei der Auftragsvergabe nicht voraussehen und führt dies zu einer Änderung der Preisermittlungsgrundlagen, so steht dem Auftragnehmer auch im Falle eines Pauschalpreisvertrages ein Mehrvergütungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 2 Nr. 5 VOB/B zu (Thüringer OLG BauR 2003, 714 ff).
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