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   OLG München, 27.03.2019 - 7 U 618/18   

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OLG München, 27.03.2019 - 7 U 618/18 (https://dejure.org/2019,7072)
OLG München, Entscheidung vom 27.03.2019 - 7 U 618/18 (https://dejure.org/2019,7072)
OLG München, Entscheidung vom 27. März 2019 - 7 U 618/18 (https://dejure.org/2019,7072)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VVG § 5 a, § 8; HGB § 87 Abs. 3 S. 2, § 87a Abs. 3 S. 2, § 92 Abs. 2; ZPO § 97 Abs. 1, § 540 Abs. 1
    Keine Einschränkung der Pflicht des Versicherers zur Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge durch § 8 VVG

  • IWW

    VVG § 5 a, § 8; HGB § 87 Abs. 3 S. 2, § 87a Abs. 3 S. 2, § 92 Abs. 2; ZPO § 97 Abs. 1, § 540 Abs. 1
    VVG, HGB, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge; Voraussetzungen der Rückforderung von Provisionsvorschüssen aufgrund...

  • rewis.io

    Keine Einschränkung der Pflicht des Versicherers zur Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge durch § 8 VVG

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 87a Abs. 3 S. 2; HGB § 92 Abs. 2; VVG § 8
    Pflicht des Versicherers zur Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge auch bei vom VN widerrufenem Versicherungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    HGB § 87a Abs. 3 S. 2; HGB § 92 Abs. 2 ; VVG § 8
    Anforderungen an die Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • versr.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Versicherers zur Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge auch bei vom VN widerrufenem Versicherungsvertrag

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Die Bayerische 3 -, Nachbearbeitungsgrundsätze, schwebend unwirksames Geschäft, Pflicht zur Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge trotz Widerrufs, notleidende Versicherungsverträge, Pflicht zur Nachbearbeitung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Rückforderung von Provisionsvorschüssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 673
  • VersR 2019, 941
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters bei Stornierung des

    Auszug aus OLG München, 27.03.2019 - 7 U 618/18
    Ein allgemeiner Hinweis auf die wirtschaftlichen Nachteile einer Kündigung reicht grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 310/09, Rn. 22).

    Nach der Vorschrift des § 87 a Abs. 3 HGB, die auch für den Versicherungsvertreter gilt, besteht allerdings auch dann Anspruch auf Provision, wenn feststeht, dass der Unternehmer das Geschäft ganz oder teilweise nicht oder nicht so ausführt, wie es abgeschlossen worden ist; der Anspruch auf Provision entfällt im Falle der Nichtausführung aber, wenn und soweit diese auf Umständen beruht, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat (BGH, Versäumnisurteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 310/09, Rn. 14).

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus OLG München, 27.03.2019 - 7 U 618/18
    Klärungsbedürftig ist eine derartige Rechtsfrage, wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die Frage höchstrichterlich noch nicht geklärt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 381/10, Rn. 12).
  • OLG Celle, 28.06.2001 - 11 U 221/00

    Provisionsrückzahlungsansprüche gegen einen Handelsvertreter aufgrund

    Auszug aus OLG München, 27.03.2019 - 7 U 618/18
    Die Annahme einer Nachbearbeitungspflicht auch bei widerrufenen Versicherungsverträgen widerspricht auch nicht der überwiegenden bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001 - 11 U 221/00, OLG Brandenburg, Urteil vom 20.05.2009 - 3 U 20/09, OLG Schleswig - Urteil vom 04.03.2011 - 14 U 86/10, Rn. 9, in dessen Fall der Versicherungsvertreter schon 2007 seine aktive Tätigkeit eingestellt hatte, OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2013 - I-16 U 64/12, Rn 18 u. 28, in dessen Fall der widerrufene Vertrag I. jedenfalls spätestens im Jahr 2007 geschlossen worden war), die noch zu dem bis 31.12.2007 geltenden § 5 a VVG a.F. (oder gar noch zu dessen Vorgängernorm) ergangen ist, bei dem jedoch eine Anwendung des § 87 a Abs. 3 HGB schon daran scheiterte, dass danach bis zum Ablauf der Widerrufsfrist - anders als bei § 8 VVG n.F. - der Versicherungsvertrag schwebend unwirksam war und deshalb bei fristgerechtem Widerspruch durch die Vermittlung des Versicherungsvertreters gar kein wirksames Geschäft zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer zustande gekommen war.
  • BGH, 12.11.1987 - I ZR 3/86

    Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    Auszug aus OLG München, 27.03.2019 - 7 U 618/18
    Diese Problematik stellt sich nämlich genauso nach der Kündigung eines Versicherungsvertrages, ohne dass dies die Rechtsprechung abgehalten hätte, auch bei gekündigten Verträgen eine Nachbearbeitungspflicht des Versicherers anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 12.11.1987 - I ZR 3/86, Rn. 23, wo es u.a. um die Nachbearbeitung gekündigter Versicherungsverträge ging).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 3 U 20/09

    Rückzahlung von Versicherungsvertreterprovision: Verteilung der Darlegungs- und

    Auszug aus OLG München, 27.03.2019 - 7 U 618/18
    Die Annahme einer Nachbearbeitungspflicht auch bei widerrufenen Versicherungsverträgen widerspricht auch nicht der überwiegenden bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001 - 11 U 221/00, OLG Brandenburg, Urteil vom 20.05.2009 - 3 U 20/09, OLG Schleswig - Urteil vom 04.03.2011 - 14 U 86/10, Rn. 9, in dessen Fall der Versicherungsvertreter schon 2007 seine aktive Tätigkeit eingestellt hatte, OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2013 - I-16 U 64/12, Rn 18 u. 28, in dessen Fall der widerrufene Vertrag I. jedenfalls spätestens im Jahr 2007 geschlossen worden war), die noch zu dem bis 31.12.2007 geltenden § 5 a VVG a.F. (oder gar noch zu dessen Vorgängernorm) ergangen ist, bei dem jedoch eine Anwendung des § 87 a Abs. 3 HGB schon daran scheiterte, dass danach bis zum Ablauf der Widerrufsfrist - anders als bei § 8 VVG n.F. - der Versicherungsvertrag schwebend unwirksam war und deshalb bei fristgerechtem Widerspruch durch die Vermittlung des Versicherungsvertreters gar kein wirksames Geschäft zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer zustande gekommen war.
  • OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 2/10

    Umfang des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG München, 27.03.2019 - 7 U 618/18
    Da aufgrund des - wenn auch nur zeitlich beschränkten - Bestehens eines wirksamen Versicherungsvertrages § 87 a Abs. 3 HGB zur Anwendung kommt, besteht nach § 87 a Abs. 3 S. 2 HGB auch bei widerrufenen Versicherungsverträgen eine Nachbearbeitungspflicht des Versicherers und fällt der Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters nur bei ausreichender Nachbearbeitung weg (ebenso OLG Köln Urteil vom 02.07.2010 - 19 U 2/10, Rn. 70 für widerrufene Energielieferungsverträge).
  • BGH, 28.06.2012 - VII ZR 130/11

    Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters: Pflichten des

    Auszug aus OLG München, 27.03.2019 - 7 U 618/18
    Das Versicherungsunternehmen kann grundsätzlich entweder eigene Maßnahmen zur Stornoabwehr ergreifen, die dann freilich nach Art und Umfang ausreichend sein müssen, oder sich darauf beschränken, dem Versicherungsvertreter durch eine Stornogefahrmitteilung Gelegenheit zu geben, den notleidend gewordenen Vertrag selbst nachzubearbeiten (BGH, Urteil vom 28.06.2012 - VII ZR 130/11, Rn. 15 m.w.N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).
  • OLG Schleswig, 04.03.2011 - 14 U 86/10

    Pflichten des Versicherers bei Stornogefahr; Anforderungen an die Nachbearbeitung

    Auszug aus OLG München, 27.03.2019 - 7 U 618/18
    Die Annahme einer Nachbearbeitungspflicht auch bei widerrufenen Versicherungsverträgen widerspricht auch nicht der überwiegenden bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001 - 11 U 221/00, OLG Brandenburg, Urteil vom 20.05.2009 - 3 U 20/09, OLG Schleswig - Urteil vom 04.03.2011 - 14 U 86/10, Rn. 9, in dessen Fall der Versicherungsvertreter schon 2007 seine aktive Tätigkeit eingestellt hatte, OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2013 - I-16 U 64/12, Rn 18 u. 28, in dessen Fall der widerrufene Vertrag I. jedenfalls spätestens im Jahr 2007 geschlossen worden war), die noch zu dem bis 31.12.2007 geltenden § 5 a VVG a.F. (oder gar noch zu dessen Vorgängernorm) ergangen ist, bei dem jedoch eine Anwendung des § 87 a Abs. 3 HGB schon daran scheiterte, dass danach bis zum Ablauf der Widerrufsfrist - anders als bei § 8 VVG n.F. - der Versicherungsvertrag schwebend unwirksam war und deshalb bei fristgerechtem Widerspruch durch die Vermittlung des Versicherungsvertreters gar kein wirksames Geschäft zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer zustande gekommen war.
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2013 - 16 U 64/12

    Umfang der Pflicht des Geschäftsherrn zur Nachbearbeitung notleidend gewordener

    Auszug aus OLG München, 27.03.2019 - 7 U 618/18
    Die Annahme einer Nachbearbeitungspflicht auch bei widerrufenen Versicherungsverträgen widerspricht auch nicht der überwiegenden bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle, Urteil vom 28.06.2001 - 11 U 221/00, OLG Brandenburg, Urteil vom 20.05.2009 - 3 U 20/09, OLG Schleswig - Urteil vom 04.03.2011 - 14 U 86/10, Rn. 9, in dessen Fall der Versicherungsvertreter schon 2007 seine aktive Tätigkeit eingestellt hatte, OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2013 - I-16 U 64/12, Rn 18 u. 28, in dessen Fall der widerrufene Vertrag I. jedenfalls spätestens im Jahr 2007 geschlossen worden war), die noch zu dem bis 31.12.2007 geltenden § 5 a VVG a.F. (oder gar noch zu dessen Vorgängernorm) ergangen ist, bei dem jedoch eine Anwendung des § 87 a Abs. 3 HGB schon daran scheiterte, dass danach bis zum Ablauf der Widerrufsfrist - anders als bei § 8 VVG n.F. - der Versicherungsvertrag schwebend unwirksam war und deshalb bei fristgerechtem Widerspruch durch die Vermittlung des Versicherungsvertreters gar kein wirksames Geschäft zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer zustande gekommen war.
  • BGH, 08.07.2021 - I ZR 248/19

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers: Wegfall des Anspruchs bei Ausübung

    Die Ausübung eines solchen allgemeinen Widerrufsrechts durch den Versicherungsnehmer kann nicht der nach § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB vom Unternehmer zu verantwortenden Risikosphäre zugeordnet werden (zu § 5a und § 8 Abs. 4 VVG aF vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 1274; OLG Celle, OLGR 2001, 267 [juris Rn. 10]; OLG Brandenburg, Urteil vom 20. Mai 2009 - 3 U 20/09, juris Rn. 51; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn aaO § 87a Rn. 31; Staub/Emde aaO § 87a Rn. 79; MünchKomm.HGB/Ströbl aaO § 87a Rn. 59 und § 92 Rn. 32; aA OLG Köln, Urteil vom 2. Juli 2010 - 19 U 2/10, juris Rn. 70; OLG München, VersR 2019, 941 [juris Rn. 45]; Oetker/Busche aaO § 92 Rn. 7).
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