Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.10.2007 - 7 U 62/06   

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https://dejure.org/2007,9487
OLG Celle, 10.10.2007 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2007,9487)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.10.2007 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2007,9487)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2007,9487)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Landguterbe: Ermittlung des Reinertrags eines Landguts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2049 BGB; § 2312 BGB; § 2325 Abs. 2 S. 2 BGB; § 2326 BGB; § 14 Abs. 1 BewG; § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 BewG
    Ermittlung des Reinertrages eines Landguts unter Abzug auch von Lohnansprüchen eines Betriebsinhabers und dessen nicht entlohnter mitarbeitender Familienangehöriger vom Rohertrag; Berücksichtigung von Altenteilsverpflichtungen entsprechend der tatsächlichen Lebenszeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung des Reinertrages eines Landguts unter Abzug auch von Lohnansprüchen eines Betriebsinhabers und dessen nicht entlohnter mitarbeitender Familienangehöriger vom Rohertrag; Berücksichtigung von Altenteilsverpflichtungen entsprechend der tatsächlichen Lebenszeit ...

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06   

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https://dejure.org/2007,4902
OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2007 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2007 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2007,4902)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Verträge über die Bewerbung und Vermittlung von Telefonsex

    Jedenfalls vertragliche Ansprüche eines Vertragspartners, der die Unterstützungsleistungen für Prostitution (hier: Telefonsex) erbracht hat, sind nicht wegen Sittenwidrigkeit der Verträge nach § 138 BGB ausgeschlossen.

  • openjur.de

    Bewerbung/Vermittlung von Telefonsex; Sittenwidrigkeit: Zahlungsanspruch eines Bewerbers/Vermittlers von Telefonsex nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Beurteilung von Vermittlungsverträgen für Telefonsex nach dem Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten vom 20.12.2001 (ProstG); Sittenwidrigkeit von Telefonsex-Hotlines; Zulässigkeit von Urteilsänderungen zu Gunsten des ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; ProstG § 1 Abs. 1

  • ra.de
  • doerre.com PDF

    Sittenwidrigkeit von Telefonsex

  • rechtsportal.de

    BGB § 138; ProstG § 1 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit von Ansprüchen aus einem Vertrag über die Bewerbung und Vermittlung von Telefonsexgesprächen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Telefonsex ist nicht sittenwidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Telefonsex ist nicht sittenwidrig

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06
    Dagegen hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofs die Verträge zwischen dem Anrufer und dem Netzbetreiber als wertneutral und daher nicht sittenwidrig angesehen, auch wenn Telefonate mit sittenwidrigem Inhalt geführt werden (vgl. nur BGH NJW 2002, 361; Urteil vom 16.05.2002 - III ZR 253/01 -).

    Denn wie der 3. Senat des Bundesgerichtshofs bereits in seiner Entscheidung vom 22.11.2002 (NJW 2002, 361 TZ 8) festgestellt hat, stellt sich die Frage der rechtlichen Beurteilung der Vermittlungsverträge für Telefonsex durch das Gesetz zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten vom 20.12.2001 (ProstG) völlig neu.

  • OLG Karlsruhe, 19.02.1997 - 7 U 98/94

    Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen aus der Lieferung von Telefon-Sex-Karten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06
    Der Bundesgerichtshof und der Senat haben den Vertrag zwischen dem Anbieter von Telefonsex und einem Unternehmen über den Vertrieb von Telefonsex-Karten für sittenwidrig erachtet (BGH, 11. Senat, NJW 1998, 2895; Senat NJW 1997, 2605).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.10.2002 - 4 Sa 31/02

    Telefonsex, Arbeitsvertrag, Sittenwidrigkeit, Telefonistin, Prostitutionsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06
    Zwar wird vertreten, dass die zugrunde liegenden Verträge nach wie vor als sittenwidrig zu beurteilen sind, weil der Erlass eines Gesetzes nicht das Unsittliche in das Sittliche erheben könne (so LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.10.2002 - 4 Sa 31/02 - offengelassen vom OLG Celle OLGR 2002, 105).
  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97

    Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06
    Der Bundesgerichtshof und der Senat haben den Vertrag zwischen dem Anbieter von Telefonsex und einem Unternehmen über den Vertrieb von Telefonsex-Karten für sittenwidrig erachtet (BGH, 11. Senat, NJW 1998, 2895; Senat NJW 1997, 2605).
  • BGH, 16.05.2002 - III ZR 253/01

    Sittenwidrigkeit von Telefonsex-Gesprächen über 0190-Sondernummern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06
    Dagegen hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofs die Verträge zwischen dem Anrufer und dem Netzbetreiber als wertneutral und daher nicht sittenwidrig angesehen, auch wenn Telefonate mit sittenwidrigem Inhalt geführt werden (vgl. nur BGH NJW 2002, 361; Urteil vom 16.05.2002 - III ZR 253/01 -).
  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98

    Zur Zurechnung des Verschuldens von eingeschalteten Gesellschaften und Personen,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2007 - 7 U 62/06
    Zwar wird vertreten, dass die zugrunde liegenden Verträge nach wie vor als sittenwidrig zu beurteilen sind, weil der Erlass eines Gesetzes nicht das Unsittliche in das Sittliche erheben könne (so LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.10.2002 - 4 Sa 31/02 - offengelassen vom OLG Celle OLGR 2002, 105).
  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 102/07

    Sittenwidrigkeit von Telefonsexdienstleistungen

    Das Berufungsgericht hat ausgeführt (OLGR Karlsruhe 2007, 322), Verträge über die Bewerbung und Vermittlung von Telefonsexgesprächen seien nicht wegen Sittenwidrigkeit unwirksam, so dass der Anspruch der Klägerin dem Grunde nach bestehe.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.04.2006 - 7 U 62/06   

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https://dejure.org/2006,13643
OLG Brandenburg, 21.04.2006 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2006,13643)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.04.2006 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2006,13643)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. April 2006 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2006,13643)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.05.1990 - XII ZB 17/90

    Überprüfung der postalischen Anschrift des Gerichts durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2006 - 7 U 62/06
    Die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der postalischen Anschrift des Gerichts bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze ist derart übertragbar, wenn und soweit durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass durch die Büromitarbeiter eine vollständige und zutreffende Adressierung stattfindet (BGH NJW 2000, 82; 1995, 2105, 2106; NJW-RR 1990, 1149).

    Hingegen hat der Rechtsanwalt selbst die Richtigkeit der Bezeichnung des Gerichts zu überprüfen, da die rechtlich korrekte Zuordnung eines fristgebundenen Schriftsatzes zum richtigen Gericht Teil seiner juristischen Fachtätigkeit ist (BGH NJW-RR 2000, 1730, 1731; 1990, 1149; NJW 1995, 2105, 2106; Zöller/Greger, a.a.O., § 233, Rn. 23 "Büropersonal und Organisation").

  • BGH, 23.03.1995 - VII ZB 19/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2006 - 7 U 62/06
    Die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der postalischen Anschrift des Gerichts bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze ist derart übertragbar, wenn und soweit durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass durch die Büromitarbeiter eine vollständige und zutreffende Adressierung stattfindet (BGH NJW 2000, 82; 1995, 2105, 2106; NJW-RR 1990, 1149).

    Hingegen hat der Rechtsanwalt selbst die Richtigkeit der Bezeichnung des Gerichts zu überprüfen, da die rechtlich korrekte Zuordnung eines fristgebundenen Schriftsatzes zum richtigen Gericht Teil seiner juristischen Fachtätigkeit ist (BGH NJW-RR 2000, 1730, 1731; 1990, 1149; NJW 1995, 2105, 2106; Zöller/Greger, a.a.O., § 233, Rn. 23 "Büropersonal und Organisation").

  • BGH, 27.07.2000 - III ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2006 - 7 U 62/06
    Hingegen hat der Rechtsanwalt selbst die Richtigkeit der Bezeichnung des Gerichts zu überprüfen, da die rechtlich korrekte Zuordnung eines fristgebundenen Schriftsatzes zum richtigen Gericht Teil seiner juristischen Fachtätigkeit ist (BGH NJW-RR 2000, 1730, 1731; 1990, 1149; NJW 1995, 2105, 2106; Zöller/Greger, a.a.O., § 233, Rn. 23 "Büropersonal und Organisation").
  • BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2006 - 7 U 62/06
    Vor diesem Hintergrund liegt eine verspätete Weiterleitung der Berufung an das Brandenburgische Oberlandesgericht, die zu einer Wiedereinsetzung führen könnte, nicht vor, da im normalen Geschäftsgang die Bewirkung eines rechtzeitigen Eingangs der Berufungsschrift beim Brandenburgischen Oberlandesgericht nicht möglich gewesen ist (vgl. BGH NJW 2000, 1730, 1731; Zöller/Gummer/Heßler, a.a.O., § 519, Rn. 14).
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 50/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unvollständig adressiertem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2006 - 7 U 62/06
    Die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der postalischen Anschrift des Gerichts bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze ist derart übertragbar, wenn und soweit durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass durch die Büromitarbeiter eine vollständige und zutreffende Adressierung stattfindet (BGH NJW 2000, 82; 1995, 2105, 2106; NJW-RR 1990, 1149).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 62/06   

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https://dejure.org/2006,41330
OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2006,41330)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2006 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2006,41330)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 2006 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2006,41330)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 62/06
    Der Senat folgt in dieser Frage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 14, 37; 96, 375, 404).

    ..."Diese Rechtssätze, die die rechtliche Grundlage für die teilweise Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde der dortigen Kläger in darstellten, sind tragende Gründe, weil sie nicht hinweggedacht werden können, ohne dass das konkrete Entscheidungsergebnis nach dem in der Entscheidung zum Ausdruck gekommenen Gedankengang entfiele (BVerfGE 96, 375, 404).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 62/06
    Bis zu einer etwaigen Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung des Grundgesetzes sind deshalb insbesondere die in diesem Sinne tragenden Gründe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361f f.) bei der Abwägung der betroffenen Grundrechte für die Grenzen des Privatsphärenschutzes vorrangig zu beachten.

    c) Zum Privatsphärenschutz im Sinne von Ar t. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 15. Dezember 1999 (a.a.O., S. 384), ausgeführt :" ... Plätzen, an denen sich der Einzelne unter vielen Menschen befindet, fehlt es von vornherein an den Voraussetzungen des Privatsphärenschutzes im Sinn von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.

  • OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05

    Persönlichkeitsrecht: Veröffentlichung von Fotografien aus dem Alltags- und

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 62/06
    b) Wie der Senat bereits in anderen Fällen entschieden hat (vgl. u.a. Urteil vom 31.1.2006, AfP 2006, 179; Urteil vom 20.6.2006, 7 U 9/06) , besteht diese Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht nur insoweit , als Gesetze für verfassungswidrig oder verfassungsgemäß erklärt werden.
  • OLG Brandenburg, 25.11.2009 - 7 U 19/04

    Ermittlung des Wertes des Gesellschaftsvermögens der GbR zwecks Bemessung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 62/06
    Insoweit hat der Senat in einem Urteil vom 19. Januar 2005 (Geschäftsnummer 7 U 19/04), gegen das der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16. Mai 2006 (Geschäftsnummer VI ZR 60/05) die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat , bereits ausgeführt, " ... dass es dem Abgebildeten praktisch unmöglich und auch nicht zuzumuten wäre, zu den maßgeblichen Gegebenheiten der konkreten Situation vorzutragen, wenn er nicht einmal wissen kann, wann genau die fraglichen Fotografien gefertigt worden sind.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 62/06
    Die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention beeinflussen die Auslegung der Grundrechte des Grundgesetzes, und zwar in der Weise, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in der Auslegung des EGMR als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes dient, sofern dies nicht zu einer Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (BVerfG, NJW 2004, 3407, 3409f f .).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 62/06
    Hierbei sind grundsätzlich die in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 (NJW 2004, 2647f f.; AfP 2004, 348f f ) niedergelegten Grundsätze, die insbesondere den Schutzumfang von Ar t .
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 62/06
    Der Senat folgt in dieser Frage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 14, 37; 96, 375, 404).
  • OLG Hamburg, 20.06.2006 - 7 U 9/06

    Privatsphärenschutz Prominenter: Veröffentlichung des Bildes eines Prominenten in

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 62/06
    b) Wie der Senat bereits in anderen Fällen entschieden hat (vgl. u.a. Urteil vom 31.1.2006, AfP 2006, 179; Urteil vom 20.6.2006, 7 U 9/06) , besteht diese Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht nur insoweit , als Gesetze für verfassungswidrig oder verfassungsgemäß erklärt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 7 U 62/06   

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https://dejure.org/2006,60009
OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2006,60009)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.11.2006 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2006,60009)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. November 2006 - 7 U 62/06 (https://dejure.org/2006,60009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    Zur Frage der Massezugehörigkeit eines Versicherungsvertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • BGH, 22.09.2005 - IX ZR 85/04

    Direktversicherung in der Insolvenz des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 7 U 62/06
    Maßgeblich sind nur die im Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen (vgl. BGH ZIP 2005, 1836).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 7 U 62/06
    Der von dem Kläger mit Hinweis auf BGH NJW 1998, 312 eingenommene Standpunkt trifft nicht zu.
  • BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02

    Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 7 U 62/06
    Der Sinn der Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts besteht gerade darin, den Anspruch auf die Versicherungsleistung vor dem Zugriff der Gläubiger des Versicherungsnehmers zu schützen (BGH VersR 2006, 1059; VersR 1996, 1089; VersR 2003, 1021; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).
  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 134/05

    Rechtstellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Altersversorgung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 7 U 62/06
    Der Sinn der Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts besteht gerade darin, den Anspruch auf die Versicherungsleistung vor dem Zugriff der Gläubiger des Versicherungsnehmers zu schützen (BGH VersR 2006, 1059; VersR 1996, 1089; VersR 2003, 1021; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).
  • BGH, 19.06.1996 - IV ZR 243/95

    Vorbehalt eines Bezugsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 7 U 62/06
    Der Sinn der Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts besteht gerade darin, den Anspruch auf die Versicherungsleistung vor dem Zugriff der Gläubiger des Versicherungsnehmers zu schützen (BGH VersR 2006, 1059; VersR 1996, 1089; VersR 2003, 1021; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 12 U 299/00

    Anspruch auf Erstattung des Rückkaufwerts einschließlich Gewinnbeteiligungen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 7 U 62/06
    Der Sinn der Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts besteht gerade darin, den Anspruch auf die Versicherungsleistung vor dem Zugriff der Gläubiger des Versicherungsnehmers zu schützen (BGH VersR 2006, 1059; VersR 1996, 1089; VersR 2003, 1021; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).
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   SG Oldenburg, 13.03.2007 - S 7 U 62/06   

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https://dejure.org/2007,113823
SG Oldenburg, 13.03.2007 - S 7 U 62/06 (https://dejure.org/2007,113823)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 13.03.2007 - S 7 U 62/06 (https://dejure.org/2007,113823)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 13. März 2007 - S 7 U 62/06 (https://dejure.org/2007,113823)
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