Rechtsprechung
OLG Hamburg, 18.12.2012 - 7 U 66/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
Persönlichkeitsverletzung bei Presseveröffentlichung: Nennung der prominenten Eltern eines Kindes; Bestimmtheitserfordernis des Unterlassungsantrags - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von minderjährigen Kindern prominenter Persönlichkeiten
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von minderjährigen Kindern prominenter Persönlichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berichterstattung über Kind eines bekannten Fernsehmoderators ist zu unterlassen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.01.2012 - 324 O 454/11
- OLG Hamburg, 24.04.2012 - 7 U 5/12
- LG Hamburg, 29.06.2012 - 324 O 201/12
- LG Hamburg, 29.06.2012 - 324 O 72/12
- OLG Hamburg, 18.12.2012 - 7 U 66/12
- OLG Hamburg, 18.12.2012 - 7 U 67/12
- BGH, 05.11.2013 - VI ZR 304/12
- BGH, 18.12.2013 - VI ZR 304/12
- BGH, 29.04.2014 - VI ZR 137/13
- BGH, 29.04.2014 - VI ZR 138/13
- OLG Hamburg, 01.09.2015 - 7 U 23/15
- BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 335/14
Papierfundstellen
- MDR 2013, 465
- ZUM 2013, 682
- afp 2013, 149
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- LG Hamburg, 29.06.2012 - 324 O 72/12
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2012 - 7 U 66/12
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29. Juni 2012, Az. 324 O 72/12, wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 29. Juni 2012, Aktenzeichen 324 O 72/12, die Klage abzuweisen.
- BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03
Prominentenkinder
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2012 - 7 U 66/12
Demgegenüber besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit daran, über die Klägerin informiert zu werden, nicht oder allenfalls in so geringem Maße, dass es das Interesse der Klägerin daran, ungestört aufwachsen zu können, nicht zu überwiegen vermag (siehe hierzu - aus dem Blickwinkel des Bildnisrechts - BGH, Urteil vom 5.10.2004, NJW 2005, S. 215 ff., 217). - BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01
Blasfolienherstellung
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2012 - 7 U 66/12
Die Beschreibung des zu unterlassenden Verhaltens ist daher einerseits weit genug zu fassen, damit es den Umfang des Unterlassungsanspruchs abdeckt; andererseits darf der Unterlassungsausspruch wiederum nicht so weit gefasst sein, dass dadurch dem Schuldner auch solche Verhaltensweisen untersagt werden, für die ein Unterlassungsanspruch nicht gegeben ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.3. 2005, GRUR 2005, S. 569 ff., 570).
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2012 - 7 U 66/12
Dabei kommt maßgebliches Gewicht dem Umstand zu, ob über Verhaltensweisen oder Verhältnisse der betroffenen Person berichtet wird, die auf ihr eigenes Verhalten zurückzuführen sind, etwa eine berufliche oder sonstige Tätigkeit, die Wirkungen nach außen entfaltet (s. z.B. BGH, Urt. v. 21.11.2006, GRUR 2007, S. 350 ff., 351); das mag möglicherweise auch dann gelten, wenn die betroffene Person noch minderjährig ist, sich aber bereits öffentlichkeitswirksam betätigt hat (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.1. 2012, NJW 2012, S. 1500 ff., 1502). - BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09
Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2012 - 7 U 66/12
Dabei kommt maßgebliches Gewicht dem Umstand zu, ob über Verhaltensweisen oder Verhältnisse der betroffenen Person berichtet wird, die auf ihr eigenes Verhalten zurückzuführen sind, etwa eine berufliche oder sonstige Tätigkeit, die Wirkungen nach außen entfaltet (…s. z.B. BGH, Urt. v. 21.11.2006, GRUR 2007, S. 350 ff., 351); das mag möglicherweise auch dann gelten, wenn die betroffene Person noch minderjährig ist, sich aber bereits öffentlichkeitswirksam betätigt hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.1. 2012, NJW 2012, S. 1500 ff., 1502). - OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03
Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.12.2012 - 7 U 66/12
Anders als die Beklagte meint, ist auch die Fassung des Tenors des landgerichtlichen Urteils nicht zu weit: Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das zu unterlassende Verhalten so beschrieben werden, dass der Schuldner sein künftiges Verhalten darauf einrichten kann; dass dabei nicht alle denkbaren Konstellationen erfasst werden können, in denen es zu der untersagten Verhaltensweise kommen kann, liegt auf der Hand (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 15.5. 2008, GRUR-RR 2009, S. 37).
- LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18
Anforderungen der Verdachtsberichterstattung zu Dieselskandal: Bericht wegen …
Die Beschreibung des zu unterlassenden Verhaltens ist einerseits weit genug zu fassen, damit es den Umfang des Unterlassungsanspruchs abdeckt; andererseits darf der Unterlassungsausspruch wiederum nicht so weit gefasst sein, dass dadurch dem Schuldner auch solche Verhaltensweisen untersagt werden, für die ein Unterlassungsanspruch nicht gegeben ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 569; OLG Hamburg Urt. v. 18.12.2012 - 7 U 66/12).
Rechtsprechung
OLG Köln, 08.11.2012 - 7 U 66/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Bemessung des Schmerzensgeldes bei mehrfachen Verletzungen nach einem Treppensturz und einem angesetzten Mitverschulden des Geschädigten i.H.v. 20 Prozent
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Treppensturz aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.04.2012 - 16 O 140/11
- LG Köln, 15.05.2012 - 16 O 140/11
- OLG Köln, 08.11.2012 - 7 U 66/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Köln, 11.04.2012 - 16 O 140/11
Schadensersatz und Schmerzensgeld für Körperverletzungen nach einem Sturz in …
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2012 - 7 U 66/12
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. April 2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 140/11 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Die Klägerin beantragt, unter teilweiser Aufhebung des am 11.4.2012 ergangenen Urteils des LG Köln zu dem Az. 16 O 140/11 zu Gunsten der Klägerin nach den in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln am 4.3.2012 gestellten Anträgen zu entscheiden, soweit nicht durch dieses Urteil zu Gunsten der Klägerin entschieden wurde, dies unter Berücksichtigung einer am 5.6.2012 eingegangenen Teilzahlung über 1.800,00 Euro.
- BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80
Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2012 - 7 U 66/12
Soweit die Klägerin als Teil des immateriellen Schadens auch den entgangenen Urlaubsgenuss geltend macht, kann dies zwar grundsätzlich im Rahmen der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden, jedoch nur unter dem Aspekt des Eingriffs in die persönliche Zeitplanung (BGH NJW 1983, 1107; KG NZV 2002, 230, 232;… MüKo-Oetker, 6. Aufl. 2012, § 253 BGB Rn. 44). - KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00
Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger …
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2012 - 7 U 66/12
Soweit die Klägerin als Teil des immateriellen Schadens auch den entgangenen Urlaubsgenuss geltend macht, kann dies zwar grundsätzlich im Rahmen der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden, jedoch nur unter dem Aspekt des Eingriffs in die persönliche Zeitplanung (BGH NJW 1983, 1107; KG NZV 2002, 230, 232;… MüKo-Oetker, 6. Aufl. 2012, § 253 BGB Rn. 44). - OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson; …
Auszug aus OLG Köln, 08.11.2012 - 7 U 66/12
Bei einem Rechtsstreit mit einem erstattungspflichtigen Dritten ist dagegen die Einholung des Gutachtens nicht zwingend (allgM; vgl. OLG Düsseldorf, 1 U 198/07, zitiert nach juris, dort Rz. 41f., insoweit in NJW 2008, 1964 nicht abgedruckt;… Mayer/Kroiß/Winkler, RVG, 5. Aufl. 2012, § 14 Rn. 59; jeweils auch mit weiteren Nachweisen).