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   OLG Dresden, 20.08.2010 - 7 U 682/10   

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https://dejure.org/2010,28844
OLG Dresden, 20.08.2010 - 7 U 682/10 (https://dejure.org/2010,28844)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.08.2010 - 7 U 682/10 (https://dejure.org/2010,28844)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. August 2010 - 7 U 682/10 (https://dejure.org/2010,28844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Anschaffung eines höherwertigen Ersatzfahrzeugs kann die im Rahmen der Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer verlangt werden; Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei Beschaffung eines höherwertigen Ersatzfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 2
    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei Beschaffung eines höherwertigen Ersatzfahrzeugs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 312/08

    Anspruch eines Geschädigten auf Ersatz der i.R.d. von ihm gewählten Weges der

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2010 - 7 U 682/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. nur BGH, VersR 2009, 1554 , m. zahlr. RsprN.) stehen dem Geschädigten im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeuges oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeuges.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2010 - 7 U 682/10
    Selbst wenn man daher die von der Beklagten zu 3) zitierte Entscheidung des BGH vom 15.02.2005 (VersR 2005, 665 ) mit der Beklagten zu 3) dahingehend verstehen sollte, dass in Fällen - wie dem vorliegenden - bei der gewählten Abrechnung eine unzulässige Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung vorgenommen werde bzw. im Hinblick auf einen Anspruch auf Ersatz von Mehrwertsteuer eine Vermischung zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungsaufwand nicht erfolgen dürfe, ist dieser Auffassung wegen des ihr offenkundig entgegenstehenden Willens des Gesetzgebers nicht zu folgen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2006, Az: 1 U 172/05, zit. nach juris).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2010 - 7 U 682/10
    Denn das Ziel der Restitution beschränkt sich nicht auf eine (Wieder)Herstellung der beschädigten Sache; es besteht in umfassender Weise gemäß § 249 Abs. 1 BGB darin, den Zustand herzustellen, der, wirtschaftlich gesehen, der ohne das Schadensereignis bestehenden Lage entspricht (vgl. zu Vorstehendem nur BGH, VersR 2005, 663 m. zahlr.
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 172/05

    Haftung und Schadensbemessung bei ungeklärtem Serienauffahrunfall

    Auszug aus OLG Dresden, 20.08.2010 - 7 U 682/10
    Selbst wenn man daher die von der Beklagten zu 3) zitierte Entscheidung des BGH vom 15.02.2005 (VersR 2005, 665 ) mit der Beklagten zu 3) dahingehend verstehen sollte, dass in Fällen - wie dem vorliegenden - bei der gewählten Abrechnung eine unzulässige Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung vorgenommen werde bzw. im Hinblick auf einen Anspruch auf Ersatz von Mehrwertsteuer eine Vermischung zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungsaufwand nicht erfolgen dürfe, ist dieser Auffassung wegen des ihr offenkundig entgegenstehenden Willens des Gesetzgebers nicht zu folgen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2006, Az: 1 U 172/05, zit. nach juris).
  • LG Siegen, 27.11.2012 - 1 S 97/10

    Fiktive Schadensabrechnung

    Die Kammer schließt sich damit nunmehr der Rechtsprechung der anderen Berufungszivilkammer des Landgerichts Siegen an, die in diesem Sinne entschieden hat (Urteil, das auf die mündliche Verhandlung vom 12. April 2010 ergangen ist - 3 S 107/09, Seiten 5 - 8); sie steht insoweit in Übereinstimmung mit der - soweit ersichtlich - seit dem Jahr 2009 völlig einheitlichen Linie in der veröffentlichten Rechtsprechung der Berufungsgerichte und in der Literatur (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20.8.2010 - 7 U 682/10 [zitiert nach BeckRS 2011, 14147]; LG Bonn, Urteil vom 5.6.2012 - 8 S 84/12; LG Bremen, Urteil vom 24.5.2012 - 7 S 277/11 [zitiert nach juris]; LG Koblenz, Urteil vom 25.4.2012 - 12 S 4/12, DAR 2012, 464 [zitiert nach juris]; LG Aschaffenburg, Urteil vom 24.2.2011 - 23 S 129/10 mit zustimmender Anmerkung von Diehl, ZfS 2011, 563 - 565 [Kopie Bl. 139/140 d.A.]; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.5.2010 - 13 S 5/10 [zitiert nach juris]; LG Arnsberg, Urteil vom 30.3.2010 - 5 S 114/09 (NJW 2011, 158]; LG Kassel, Urteil vom 26.2.2009 - 1 S 344/08 [zitiert nach juris]; Grüneberg in Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 249 Randnr. 27; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 249 Rn. 468; Jahnke in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 249 Rn. 267; Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, Kap. 5 Rn. 13; Schubert in Beck"scher Online-Kommentar BGB, Stand 1.3.2011, § 249 Rn. 243; anders LG Paderborn, Urteil vom 3.7.2008 (5 S 14/08, zitiert nach BeckRS 2009, 23024).
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