Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 07.10.1997

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   OLG Saarbrücken, 28.01.1997 - 7 U 694/96 - 114   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3972
OLG Saarbrücken, 28.01.1997 - 7 U 694/96 - 114 (https://dejure.org/1997,3972)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.01.1997 - 7 U 694/96 - 114 (https://dejure.org/1997,3972)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - 7 U 694/96 - 114 (https://dejure.org/1997,3972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Börsentermingeschäfts; Verbindlichkeit eines Börsentermingeschäfts; Rückforderungsanspruch wegen Belastungsbuchung auf dem Kontokorrentkonto; Voraussetzungen für die Annahme einer "Leistung" im Sinne des § 55 Börsengesetz (BörsG)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BörsG § 55
    Rückforderung von zur Erfüllung unverbindlicher Börsentermingeschäfte dienender Zahlungen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1284
  • WM 1997, 1750
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Koblenz, 05.12.2001 - 7 U 10/01

    Börsentermingeschäft; Höchstgrenze; Allgemeine Geschäftsbedingungen;

    Gewerbsmäßigkeit erfordert eine selbständige, nachhaltige in Gewinnerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit (vgl. BGH NJW 1989, 1240; OLG Saarbrücken, ZIP 1997, 1284, 1285).
  • OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03

    Bankenhaftung: Pflichten einer Depotbank im Zusammenhang mit

    Soweit seit der Börsengesetznovelle von 1989 auch das gewerbsmäßige Betreiben von Börsentermingeschäften Börsentermingeschäftsfähigkeit begründet, gehen obergerichtliche Rechtsprechung und Literatur vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlauts - zusätzliche Einführung des Begriffs "gewerbsmäßig" neben dem bisherigen Begriff "berufsmäßig" - und der Gesetzesbegründung, wonach das Merkmal der Berufsmäßigkeit keine sachgerechte Abgrenzung zuließ, was im Übrigen auch den Bedenken des Bundesgerichtshofs entsprach (vgl. WM 1988, 857), überwiegend davon aus, dass § 53 Abs. 1 Satz 2 BörsG n.F. nunmehr auch Personengruppen erfassen soll, deren Betätigung unterhalb der Schwelle der Berufsmäßigkeit liegt, so dass gewerbsmäßiges Handeln weniger voraussetzt als berufsmäßiges (OLG Nürnberg, WM 1999, 426 f.; OLG Stuttgart ZIP 1996, 2162 f.; Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 106 Rdnr. 90; Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., Rdnr. 6 zu § 53 BörsG n.F.; Schwark, BörsG, § 53 Rdnr. 8; Ebenroth-Boujong-Joost, HGB, Band 2, Anm. IX 252; Ellenberger, a.a.O., S. 7; Horn, ZIP 1990, 2, 6; anderer Ansicht OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1284 ff. - unter Bezugnahme auf die allerdings nicht zwischen "berufsmäßig" und "gewerbsmäßig" unterscheidende Entscheidung des BGH in ZIP 1992, 1642 - für einen Fall, in dem auch ein Mindestmaß an organisatorischer und geschäftlicher Ausstattung nicht festzustellen war).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 07.10.1997 - 7 U 694/96 - 114   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9795
OLG Saarbrücken, 07.10.1997 - 7 U 694/96 - 114 (https://dejure.org/1997,9795)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.10.1997 - 7 U 694/96 - 114 (https://dejure.org/1997,9795)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - 7 U 694/96 - 114 (https://dejure.org/1997,9795)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 818 Abs. 1
    Umfang der Bereicherungshaftung einer Bank aus unwirksamen Börsentermingeschäften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1961
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur ist der Ansicht, die Bank erwerbe durch unberechtigte Sollbuchungen im Zusammenhang mit unverbindlichen Optionsscheingeschäften einen wirtschaftlich nutzbaren Vermögenswert und müsse die daraus erzielten Nutzungen gemäß § 818 Abs. 1 BGB an den Kunden herausgeben (OLG Frankfurt ZIP 1993, 1855, 1859 f.; OLG Zweibrücken WM 1995, 1272, 1275 f.; OLG Stuttgart ZIP 1996, 2162, 2163 f.; OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1961 f.; OLG Karlsruhe EWiR 1997, 983; LG Hamburg ZIP 1992, 615, 616; LG Frankfurt ZIP 1997, 975, 976; LG Düsseldorf EWiR 1997, 981; Tilp, in: Allmendinger/Tilp, Börsentermin- und Differenzgeschäfte Rdn. 535; Kälberer ZIP 1997, 1055, 1056 f.; Drygala EWiR 1997, 981, 982).

    mit Erfolg entgegengehalten werden (vgl. aber OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1961; Kälberer ZIP 1997, 1055, 1056; Tilp, in: Allmendinger/Tilp, aaO Rdn. 535), die Bank, die die Kauforder eines Kunden mit Hilfe der Börse ausführe, leite nicht den Kaufpreis weiter, den sie ihrem Kunden belaste, sondern setze bei der Beschaffung der Optionsscheine eigenes Kapital ein und stelle einen eigenen unklagbaren Anspruch gegen den Kunden ins Kontokorrentkonto ein, der Einwand der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB wegen eigener Aufwendungen bei der Beschaffung der Optionsscheine stehe der Bank gegenüber einem nicht termingeschäftsfähigen Kunden nicht zu.

    Neben dem Anspruch auf Herausgabe gezogener Nutzungen nach § 818 Abs. 1 BGB steht dem Kläger nicht auch noch ein Anspruch auf Prozeßzinsen zu (OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1961, 1962; OLG Frankfurt ZIP 1997, 1740, 1743; a.A. OLG Hamm WM 1988, 1441, 1446).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 3 U 29/14

    Verzinsung des Kaufpreises bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    In dem Umfang dieser Herausgabepflicht besteht dann allerdings kein Anspruch auf Verzugszinsen nach § 288 BGB (BGH NJW 1998, 2529 - zu § 818 Abs. 1 BGB i. V. m. dem Anspruch auf Prozesszinsen; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rn. 1148, 1151; vgl. auch OLG Zweibrücken, ZIP 2002, 1680 und OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1961).
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