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   OLG Jena, 13.05.2009 - 7 U 711/08   

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https://dejure.org/2009,11920
OLG Jena, 13.05.2009 - 7 U 711/08 (https://dejure.org/2009,11920)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.05.2009 - 7 U 711/08 (https://dejure.org/2009,11920)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 7 U 711/08 (https://dejure.org/2009,11920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Umsatzsteuer auf den Restwert der beschädigten Sache bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

  • Judicialis

    BGB § 249 Abs. 2 Satz 2; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 Satz 2; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Berücksichtigung der Umsatzsteuer auf den Restwert der beschädigten Sache bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Wiederbeschaffungsaufwand: Mehrwertsteuer ja oder nein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB; 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
    Umsatzsteuer auf Restwert der beschädigten Sache bei Schadensberechnung auf Gutachtenbasis

  • IWW (Kurzinformation)

    Restwert ist für Unternehmer nicht "steuerneutral"

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Firmenfahrzeug: Restwert brutto oder netto oder brutto = netto?

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil zur Steuerneutralität des Restwerts - Umsatzsteuer beim Verkauf eines beschädigten Fahrzeugs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwands - Mehrwertsteuer ja oder nein? (IBR 2009, 1242)

Verfahrensgang

  • LG Meiningen - 2 O 14/08
  • OLG Jena, 13.05.2009 - 7 U 711/08
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.1976 - III ZB 4/76

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf die Beschwer - Wegfall der Beschwer

    Auszug aus OLG Jena, 13.05.2009 - 7 U 711/08
    Die Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach Verkündung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten zusprechenden Urteils führt bei Fehlen klarstellender Begleitumstände im Zweifel nicht zu einem Wegfall der Beschwer und Erledigung der Hauptsache (BGH NJW 1994, 942; BGH MDR 1976, 1005).
  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus OLG Jena, 13.05.2009 - 7 U 711/08
    Die Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach Verkündung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten zusprechenden Urteils führt bei Fehlen klarstellender Begleitumstände im Zweifel nicht zu einem Wegfall der Beschwer und Erledigung der Hauptsache (BGH NJW 1994, 942; BGH MDR 1976, 1005).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 34/13

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines mit hoher Geschwindigkeit auf der

    Da das geschädigte Leasingunternehmen unstreitig vorsteuerabzugsberechtigt ist, errechnet sich der Wiederbeschaffungsaufwand aus der Differenz von Netto-Wiederbeschaffungswert minus Netto-Restwert (OLG Jena Urteil vom 13.05.2009 - 7 U 711/08, SVR 2010, 340 zitiert nach Juris Rdn. 20 ff.; s. auch Lemcke in van Bühren/Lemcke//Jahnke, Anwaltshandbuch Verkehrsrecht, 2. Aufl., Teil 3 Rdn. 78).
  • OLG München, 04.11.2016 - 10 U 2408/16

    Zum anwendbaren Recht nach der Rom II-VO bei einem Verkehrsunfall in Österreich

    - Das Erstgericht hätte nun aber nicht den Netto-Restwert, sondern den Brutto-Restwert vom Wiederbeschaffungswert abziehen müssen, d. h. nicht nur 15.445,38 EUR, sondern 18.380,00 EUR, weil der Netto-Restwert nur dann in die Schadensberechnung einzustellen ist, wenn bei einer Veräußerung Umsatzsteuer entrichtet werden muss, was bei dem Kläger als Privatperson nicht der Fall ist (vgl. auch das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 13.05.2009, Az.: 7 U 711/08, juris).
  • LG Wuppertal, 07.03.2012 - 8 S 76/11

    Unzumutbarkeit des Abwartens einer weiteren Weisung eines Kfz-Kaskoversicherers

    Steuerneutral in Höhe von 20.500,- EUR wäre der Restwert nur zu berücksichtigen, wenn im Falle der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs keine Umsatzsteuer abgeführt werden müsste (vgl. OLG Jena, Urt. v. 13.05.1998 - 7 U 711/08, Juris).

    Gehört ein beschädigtes Fahrzeug aber zum Betriebsvermögen eines vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmers, wovon nach dem Vorstehenden auszugehen ist, so muss bei der Veräußerung des Fahrzeugs gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Umsatzsteuer entrichtet werden und es ist in die Restwertberechnung nur der Netto-Restwert einzustellen (vgl. OLG Jena, Urt. v. 13.05.1998 - 7 U 711/08, Juris).

  • LG München I, 25.10.2016 - 17 O 4196/16

    Verkehrsunfall - Ersatzbeschaffung im Totalschadensfall und

    Der Restwert der geschädigten Sache ist bei fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis steuerneutral, wenn der Geschädigte nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und deshalb keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss (vgl. OLG Jena, Urteil vom 13.05.2009, Az. 7 U 711/08).
  • AG Weißenburg, 07.01.2016 - 2 C 257/15

    Keine Zurechnung von Restwertangeboten aus dem Internet

    (vgl. OLG Thüringen vom 13.05.2009, AZ 7 U 711/08) b) Entgegen der Ansicht der Beklagten ist der insoweit unstrittige Wiederbeschaffungswert in Höhe von 2.900,00 EUR vollumfänglich in Ansatz zu bringen.
  • AG Ulm, 04.04.2014 - 4 C 2363/12
    Die Umsatzsteuer hätte sie an das Finanzamt abzuführen, somit stellt die Umsatzsteuer keine Vermögensposition dar, um die die Klägerin bereichert ist, da sie nicht in ihrem Vermögen verbleibt (vgl. Hierzu OLG Thüringen 7 U 711/08, OLG Düsseldorf 1 U 152/10).
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