Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06   

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https://dejure.org/2006,3520
OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2006,3520)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.08.2006 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2006,3520)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. August 2006 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2006,3520)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle für eine Klausel über den Umfang der Vollversicherung; ziehendes und gezogenes Fahrzeug als Betriebseinheit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Fahrzeugvollversicherung ; Anforderungen an die Auslegung eines Versicherungsvertrags; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vollkaskoversicherung - Definition von Unfall- und Betriebsschäden

  • Judicialis

    AKB § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12
    Allgemeine Kraftverkehrsversicherungsbedingungen: Abgrenzung von Betriebsschäden zu Unfallschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Wann sind Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug zu entschädigen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 175
  • MDR 2007, 658
  • NZV 2007, 304
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06
    bb) Dem ist der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.03.1996 (VersR 1996, 622) entgegengetreten.

    Die vorliegend zu beurteilende Klausel unterscheidet sich von derjenigen, die dem Bundesgerichtshof im Urteil vom 06.03.1996 (BGH VersR 1996, 622) vorlag und trägt den vom Bundesgerichtshof kritisierten Mängeln Rechnung.

  • OLG Oldenburg, 13.11.1996 - 2 U 207/96

    Ansprüche aus der Fahrzeugversicherung; Beurteilung von Bremsschäden in den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06
    Deshalb könne die Beschädigung des ziehenden Fahrzeugs durch den Anhänger nicht als ein von der Versicherung ausgeschlossener Betriebsschaden angesehen werden (so auch OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 283; OLG Köln NJW-RR 2003, 886).
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80

    Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06
    Erforderlich für eine Einwirkung "von außen" ist jedenfalls, dass äußere Umstände eine - nicht bloß den Gebrauch ermöglichende - Rolle gespielt haben (vgl. BGH VersR 1981, 450).
  • OLG Köln, 25.02.2003 - 9 U 118/02

    Verwindungsschaden als nicht versicherter Betriebsschaden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06
    Deshalb könne die Beschädigung des ziehenden Fahrzeugs durch den Anhänger nicht als ein von der Versicherung ausgeschlossener Betriebsschaden angesehen werden (so auch OLG Oldenburg NJW-RR 1997, 283; OLG Köln NJW-RR 2003, 886).
  • OLG Köln, 19.09.1995 - 9 U 395/94

    Versicherung Kaskoversicherung Betriebsschaden Straßenzustand Baustelle

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 7 U 73/06
    Die genannte Bestimmung enthält wie § 12 Abs. 6 a S. 1 Hs. 2 AKB keinen vom Versicherer zu beweisenden echten Risikoausschluss (OLG Köln RuS 1995, 405).
  • BGH, 04.03.2015 - IV ZR 128/14

    Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) A. 2. 3. 2

    Entgegen der Auffassung der Revision erfasst diese Klausel der AKB, deren Auslegung in der Revisionsinstanz voll überprüfbar ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 21/11, VersR 2013, 354 Rn. 10), auch einen Schaden zwischen einem Fahrzeug und seinem Anhänger, sofern er ohne Einwirkung von außen verursacht worden ist (so ausdrücklich LG Karlsruhe r+s 2012, 68, 69; AG Mönchengladbach ZfS 2014, 578; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. AKB 2008 A.2.3 Rn. 15; ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 829; OLG Stuttgart r+s 2007, 238, 239; Halm/Kreuter/Schwab/Stomper, AKB-Kommentar AKB 2008 A.2.3 Rn. 703; MünchKomm-VVG/Krischer, KraftfahrtV Rn. 240; Stiefel/Maier/Stadler, Kraftfahrtversicherung 18. Aufl. AKB 2008 A.2.3 Rn. 58 f.; a.A. LG Essen r+s 2006, 65, 66).
  • OLG Hamm, 09.07.2014 - 20 U 13/14

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden an einer Zugmaschine durch

    Demgemäß hat auch die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung Kollisionen des versicherten Kraftfahrzeugs mit einem von diesem geschleppten Anhänger ohne weiteres dem Anwendungsbereich der Ausschlussklausel unterstellt und den Versicherungsschutz allein davon abhängig gemacht, ob der Schaden auf einer äußeren Ursache beruht (vgl. etwa BGH, VersR 2013, 354, Juris-Rn. 12 f; OLG Stuttgart, VersR 2005, 643, Juris-Rn. 5; ZfS 2007, 93, Juris-Rn. 23; Prölls/Martin/Knappmann, VVG 28. Aufl. 2010, Ziffer A.2.3 AKB 2008, Rn. 15).

    Diese Risikoerhöhung besteht offenbar nicht nur bei Abschleppvorgängen (OLG Stuttgart, VersR 2005, 643, Juris-Rn. 8; ZfS 2007, 93, Juris-Rn. 18; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, 829, Juris-Rn. 3; Prölls/Martin/Knappmann aaO).

  • OLG Hamm, 21.05.2014 - 20 U 13/14

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden an einer Zugmaschine durch

    Demgemäß hat auch die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung Kollisionen des versicherten Kraftfahrzeugs mit einem von diesem geschleppten Anhänger ohne weiteres dem Anwendungsbereich der Ausschlussklausel unterstellt und den Versicherungsschutz allein davon abhängig gemacht, ob der Schaden auf einer äußeren Ursache beruht (vgl. etwa BGH, VersR 2013, 354, Juris-Rn. 12 f; OLG Stuttgart, VersR 2005, 643, Juris-Rn. 5; ZfS 2007, 93, Juris-Rn. 23; Prölls/Martin/Knappmann, VVG 28. Aufl. 2010, Ziffer A.2.3 AKB 2008, Rn. 15).

    Diese Risikoerhöhung besteht offenbar nicht nur bei Abschleppvorgängen (OLG Stuttgart, VersR 2005, 643, Juris-Rn. 8; ZfS 2007, 93, Juris-Rn. 18; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, 829, Juris-Rn. 3; Prölls/Martin/Knappmann aaO).

  • LG Karlsruhe, 07.12.2011 - 1 S 88/11

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Risikoausschluss für Schaden zwischen Zugfahrzeug und

    2. AKB stellt auch für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bereits von ihrem Wortlaut her eindeutig klar, dass gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug als nicht versicherter Betriebsschaden anzusehen sind, wenn für die Beschädigung keine weiteren Einwirkungen von außen ursächlich wurden (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 175 ff.).
  • AG Mönchengladbach, 25.06.2014 - 36 C 71/14

    Zum Ausschluss von Betriebsschäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger in der

    Der Ausschluss von Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug hält einer Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB stand und ist wirksam (OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 175).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.04.2011 - 8 O 7327/10

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Risikoausschluss für Schaden zwischen Zugfahrzeug und

    Es dürften die besseren Argumente dafür sprechen, dass diese Klausel, die A 2.3.2 S. 4 der "neuen" AKB 2008 entspricht, in AGB-rechtlicher Hinsicht wirksam ist (so z.B. auch OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 175 und VersR 2008, 643; Stadler in Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. AKB A.2.3 Rn. 58; zweifelnd Maier in jurisPR-VersR 2/2011 Anm. 3): Der durchschnittliche Versicherungsnehmer wird nachvollziehen können, dass ein Zugfahrzeug mit Anhänger bei der Teilnahme am Straßenverkehr rein tatsächlich eine Einheit bildet und dass deshalb Schäden, die ohne Einwirkung von außen, sondern lediglich beim Betrieb des versicherten Risikos entstehen (wie z.B. ein Getriebeschaden aufgrund eines Schaltfehlers: OLG Stuttgart r+s 1994, 450) vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
  • LG Bonn, 25.06.2019 - 10 O 230/18

    Vollkaskoversicherung - Erklärung der Reparaturfreigabe - Wirkung

    Denn der Freigabeerklärung kommt - im Gegensatz etwa zu einer Kostenübernahmeerklärung des Versicherers - aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers nicht die rechtliche Wirkung eines Anerkenntnisses bezüglich der Einstandspflicht des Versicherers zu, sondern allein die Bedeutung, dass der Versicherer hiermit erklärt, der Versicherungsnehmer dürfe den Zustand der beschädigten Sache nunmehr durch Reparatur verändern (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10.8. 2006 - 7 U 73/06, r+s 2007, 238).
  • LG Essen, 13.02.2012 - 18 O 342/11

    Anspruch gegen eine Kfz-Versicherung auf Ersatz von Schäden zwischen ziehendem

    Diese Ausschlussklausel umfasst nicht nur Schäden beim Abschleppen, sondern auch Kollisionen zwischen einem Anhänger und dem Zugfahrzeug (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 175; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, 829; LG Karlsruhe, r + s 2012, 68; Prölss/Martin-Knappmann, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Auflage, AKB 2008 A.2.3 Rdnr. 15; a. A. LG Essen, NJW-RR 2006, 1688).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.04.2007 - 7 U 73/06   

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https://dejure.org/2007,4483
OLG Karlsruhe, 18.04.2007 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2007,4483)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.04.2007 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2007,4483)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. April 2007 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2007,4483)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung des Reiseveranstalters: Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Sturz eines siebenjährigen Kindes aus einem Etagenbett im Hotelzimmer

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes; Rückzahlung des Reisepreises; Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht; Absturzsicherung eines Etagenbettes; Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

  • reise-recht-wiki.de

    Sturz eines Kindes aus Etagenbett im Hotelzimmer

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Etagenbetten müssen nicht komplett gesichert sein!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Im Hotel aus dem Etagenbett gefallen - Siebenjährige verletzte sich - kein Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Haftung des Reiseveranstalters, wenn ein 7-jähriges Kind aus dem Bett fällt und sich verletzt - Nicht jeder abstrakten Gefahr kann vorgebeugt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1356
  • MDR 2008, 146
  • NZV 2007, 578 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04

    Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2007 - 7 U 73/06
    Damit ist Voraussetzung für eine Verkehrssicherungspflicht, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Gefahr ergibt, dass andere Rechtsgüter verletzt werden können (zusammenfassend BGH NJW 2006, 610, 611 = VersR 2006, 233 = MDR 2006, 569; NJW 2006, 2324 = VersR 2006, 1083 = MDR 2006, 1405).

    Da sie aber unter normalen Umständen nicht zu befürchten war, muss der Geschädigte - so hart dies im Einzelfall auch sein mag - den Schaden selbst tragen, wenn es ausnahmsweise doch einmal zu einem Unfall kommt (BGH NJW 2006, 610, 611 Rn. 11 = VersR 2006, 233).

  • BGH, 20.09.1984 - VII ZR 325/83

    Mängelanzeige beim Reisevertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2007 - 7 U 73/06
    c) Auf vertragliche Ansprüche stützt sich die Klägerin zu 1 nicht, diese könnten zudem allenfalls aus § 651f BGB folgen und wären hier ausgeschlossen, da dafür Voraussetzung wäre, dass der Reisemangel, den die Klägerinnen in der unzureichenden Absturzsicherung des oberen Etagenbetts sehen, dem Reiseveranstalter angezeigt und Abhilfe (erfolglos) verlangt wurde (BGH NJW 1985, 132 = BGHZ 92, 177).
  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2007 - 7 U 73/06
    Damit ist Voraussetzung für eine Verkehrssicherungspflicht, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Gefahr ergibt, dass andere Rechtsgüter verletzt werden können (zusammenfassend BGH NJW 2006, 610, 611 = VersR 2006, 233 = MDR 2006, 569; NJW 2006, 2324 = VersR 2006, 1083 = MDR 2006, 1405).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters: Sturz eines 5 1/2-jährigen

    Ein anspruchsminderndes Mitverschulden der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 1631 Abs. 1 BGB) ist nicht anzunehmen, wenn sich der Unfall des fünfeinhalbjährigen Kindes alsbald nach der Ankunft der Reisegruppe ereignet hat und die Kinder sich mit Duldung der Eltern vorübergehend in dem Zimmer mit den ungesicherten Hochbetten aufgehalten haben (Abgrenzung zur Senatsentscheidung vom 18.04.2007-7 U 73/06, NJW-RR 2007, 1356).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich damit maßgeblich von demjenigen, der der Senatsentscheidung vom 18. April 2007 (7 U 73/06, NJW-RR 2007, 1356 mit abl. Anm. Tonner, RRa 2007, 164; ablehnend auch Staudinger/Ansgar Staudinger, BGB, § 651f [2016] Rn. 91) zugrunde lag.

  • AG Nürnberg, 24.04.2019 - 19 C 7391/18

    Absturzsicherung am Hochbett muss sich in ausreichender Höhe über die gesamte

    Diese müsse unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2007, Az. 7 U 73/06, nicht über die gesamte Länge in dieser Höhe vorhanden sein.

    Ausgehend von diesen Grundsätzen entsprach das hier streitgegenständliche Etagenbett auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Karlsruhe, (Urteil vom 18.04.2007, Az. 7 U 73/06, zitiert nach Juris) nicht den Anforderungen der genannten DIN-Norm.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.03.2011 - 7 U 73/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,77606
OLG Frankfurt, 23.03.2011 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2011,77606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.03.2011 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2011,77606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. März 2011 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2011,77606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Unfallversicherung: Nachweis einer dauernden Beeinträchtigung von 4/7 Beinwert rechts

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung: Nachweis einer dauernden Beeinträchtigung von 4/7 Beinwert rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 09.10.2002 - 7 U 224/01

    Unfallversicherung: Hinweispflicht des Versicherers auf eine fristgerechte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2011 - 7 U 73/06
    Da die Beklagte nach Geltendmachung der Invalidität durch den Kläger von sich aus sowohl innerhalb wie auch nach Ablauf der Frist ärztliche Gutachten eingeholt hat, ohne den Kläger darauf hinzuweisen, dass er unbeschadet dessen zusätzlich eine eigene fristgerechte Feststellung der Invalidität veranlassen müsse, würde es gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen, wenn sie nunmehr darauf die Versagung weiterer Leistungen stützt (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2005, Az. IV ZR 154/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.10.2002, Az. 7 U 224/01; zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.03.2011 - 7 U 73/06
    Da die Beklagte nach Geltendmachung der Invalidität durch den Kläger von sich aus sowohl innerhalb wie auch nach Ablauf der Frist ärztliche Gutachten eingeholt hat, ohne den Kläger darauf hinzuweisen, dass er unbeschadet dessen zusätzlich eine eigene fristgerechte Feststellung der Invalidität veranlassen müsse, würde es gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßen, wenn sie nunmehr darauf die Versagung weiterer Leistungen stützt (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2005, Az. IV ZR 154/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.10.2002, Az. 7 U 224/01; zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.08.2006 - 7 U 73/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,64576
OLG Hamburg, 08.08.2006 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2006,64576)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.08.2006 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2006,64576)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. August 2006 - 7 U 73/06 (https://dejure.org/2006,64576)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 324 O 862/05
  • OLG Hamburg, 08.08.2006 - 7 U 73/06
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2006 - 7 U 73/06
    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung ist zunächst das Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen; die Darstellung darf ferner keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten, also durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Verdacht sei bereits bewiesen; vor der Veröffentlichung ist regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen, und schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] f f , mit weiteren Nachweisen, zitier t nach Juris: Rn.20) .
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