Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 7 U 74/00   

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OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 7 U 74/00 (https://dejure.org/2001,2989)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.08.2001 - 7 U 74/00 (https://dejure.org/2001,2989)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. August 2001 - 7 U 74/00 (https://dejure.org/2001,2989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versäumung der Klagefrist; Leistungsfreiheit; Teilkaskoversicherung; Fahrzeugversicherung; Wertersatz

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; AKB § 8 Nr. 1; ; ZPO § 543 I; ; ZPO § 270 III; ; ZPO § 97 I; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 II; ; BGB § 166

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 270 Abs. 3
    Klagefristversäumung des VN wegen verzögerter Vorschusszahlung durch den Rechtsschutzversicherer

  • RA Kotz

    Versicherung: Leistungsfreiheit der Teilkasko bei zu später Geltendmachung des Schadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung einer Fahrzeugversicherung auf Ablauf der sechsmonatigen Klagefrist bei zufälliger Kenntniserlangung von der Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 394
  • VersR 2002, 599
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1968 - III ZR 17/68

    Klage auf Schadensersatz sowie Ersatz für Reparaturkosten und Abschleppkosten,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 7 U 74/00
    Der an eine Klagefrist gebundene Kläger hat von sich aus alles ihm Zumutbare zu tun, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen; insofern vermag ihn grundsätzlich weder das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung noch deren Unterrichtung über die beabsichtigte Klage zu entlasten ( BGH VersR 1968, 1062,1063).
  • OLG Oldenburg, 16.03.1994 - 2 U 203/93

    Originalrücktrittsschreiben; Monatsfrist; Rücktritt; Schriftform;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 7 U 74/00
    Eine dienstlich erlangte und damit zurechenbare Kenntnis liegt nur hinsichtlich solcher Tatsachen vor, von denen der Versicherungsagent Kenntnis erlangt, während er mit Abschluss oder Bearbeitung des betroffenen Vertrages betraut oder beschäftigt war (vgl. OLG Oldenburg VersR 1995, 157,158).
  • OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 496/19

    Schadensersatzanspruch wegen der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen an die Förderung einer alsbaldigen Zustellung grundsätzlich nicht durch die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt werden und hierdurch bedingte Verzögerungen zu seinen Lasten gehen (vgl. schon BGH, Urt. v. 04.07.1968 - III ZR 17/68 - VersR 1968, 1062; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 20 U 121/04 -, Rn. 23, juris; OLG München, Urteil vom 11.01.2000 - 25 U 4113/99 juris OLG Frankfurt/M., Urteil vom 08.08.2001 - 7 U 74/00).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 19 U 76/07

    Versicherungsvertrag: Verfristung eines Anspruchs aus einer

    Diese Anforderungen hängen nicht davon ab, ob der Kläger einen Rechtsschutzversicherer einschaltet oder nicht (BGH, VersR 1968, 1062; OLG Hamm, RuS 2004, 445; OLG München, VersR 2000, 1530; OLG Frankfurt/M., VersR 2002, 599).
  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03

    Begriff der Zustellung demnächst

    Nach anderer Auffassung kommt es darauf an, bis wann eine Partei, die "alles ihr Zumutbare" für eine alsbaldige Zustellung tut, die Einzahlung bewirkt hätte (so BGH, Urt. v. 29.6.1993, a.a.O., NJW 1993, S. 1812; Urt. v. 27.5.1999, a.a.O., NJW 1999, S. 3125; OLG Frankfurt, Urt. v. 8.8.2001 - 7 U 74/00 - VersR 2002, S. 599).
  • OLG Dresden, 13.06.2019 - 4 U 496/19

    Schadensersatz wegen der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen an die Förderung einer alsbaldigen Zustellung grundsätzlich nicht durch die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt werden und hierdurch bedingte Verzögerungen zu seinen Lasten gehen (vgl. schon BGH, Urt. v. 04.07.1968 - III ZR 17/68 - VersR 1968, 1062; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 20 U 121/04 -, Rn. 23, juris; OLG München, Urteil vom 11.01.2000 - 25 U 4113/99 juris OLG Frankfurt/M., Urteil vom 08.08.2001 - 7 U 74/00).
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 20 U 121/04

    Begriff der Zustellung demnächst

    Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt grundsätzlich nicht die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung (vgl. schon BGH, Urt. v. 4.7.1968 - III ZR 17/68, VersR 1968, 1062; OLG Hamm, Urt. v. 3.12.2003 - 20 U 147/03, OLGReport Hamm 2004, 186 = NJOZ 2004, 333; ferner OLG München, Urt. v. 11.1.2000 - 25 U 4113/99, OLGReport München 2000, 75 = VersR 2000, 1530; OLG Frankfurt, Urt. v. 8.8.2001 - 7 U 74/00, MDR 2002, 394 = OLGReport Frankfurt 2002, 4 = VersR 2002, 599).
  • AG Aachen, 27.04.2011 - 119 C 91/10

    Verfahrensrecht - Verschulden der Versicherung ist Versichertem zurechenbar!

    Im Anschluss an dieses Urteil des BGH wurde mehrfach entschieden, dass das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und deren Unterrichtung einen Kläger nicht davon entlasten, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen, bzw. dass die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung grundsätzlich nicht durch die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt werden und hierdurch bedingte Verzögerungen zu Lasten des Klägers gehen (vgl. OLG München VersR 2000, Seite 1530; OLG Frankfurt Versicherungsrecht 2002, Seite 599 f.; OLG Hamm ZfSch 2004, Seite 581 und LG Dortmund Urteil vom 23.06.2010 AZ: 2 O 512/07, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00   

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https://dejure.org/2001,4709
OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00 (https://dejure.org/2001,4709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2001 - 7 U 74/00 (https://dejure.org/2001,4709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2001 - 7 U 74/00 (https://dejure.org/2001,4709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Amtspflichtverletzung; Bebaubarkeit; Bauland; Versagte Baugenehmigung; Amtshaftung

  • Judicialis

    BauGB § 36; ; BauGB § ... 30; ; BauGB § 33; ; BauGB § 34; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BGB § 852; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 819 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; BGB § 254; ; BGB § 166 Abs. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 a. F.; ; GG Art 34; ; GG Art. 34 Satz 1; ; ZPO § 148; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Amtshaftung einer Gemeinde für unrichtige Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken; Unterbrechung der Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzutreffende Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 45 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 166 Abs. 2, 209, 254, 278, 839 Abs. 1 u. 3, 852 Abs. 1 BGB; Art. 34 GG
    Schadensersatz/Amtshaftung wegen Falschauskunft durch Bürgermeister einer Gemeinde über die Bebaubarkeit von Grundstücken/Mitverschulden/Verjährung

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 4 O 202/98
  • OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 704
  • NJ 2001, 656
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00
    Selbst wenn dieser eventuelle Aufklärungspflichten zu Lasten der Klägerin hinsichtlich der Absicherung der Bebaubarkeit des in Rede stehenden Grundstücks versäumt haben sollte, scheidet er als Haftungsalternative im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB aus (Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., § 839 Rn. 56 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1993, 3061, 3063).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00
    Auch soweit diese Vorschrift nicht eingreift, kann es sich für den Geschädigten empfehlen, den rechtswidrigen Verwaltungsakt vor den Verwaltungsgerichten zu bekämpfen, zumal deren rechtskräftige Entscheidungen über die Frage der Rechtswidrigkeit die Zivilgerichte im nachfolgenden Amtshaftungsprozeß binden (BGHZ 95, 238, 242 unter Bezugnahme auf BGHZ 9, 329, 332).
  • BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90

    Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß jeder Amtsträger die Pflicht hat, Auskünfte und Belehrungen richtig, klar, unmißverständlich, eindeutig und vollständig zu erteilen, so daß der um sie nachsuchende Bürger als Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann (BGHZ 117, 83 m.w.N.; BGHZ 121, 65, 69).
  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91

    Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß jeder Amtsträger die Pflicht hat, Auskünfte und Belehrungen richtig, klar, unmißverständlich, eindeutig und vollständig zu erteilen, so daß der um sie nachsuchende Bürger als Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann (BGHZ 117, 83 m.w.N.; BGHZ 121, 65, 69).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00
    Auch soweit diese Vorschrift nicht eingreift, kann es sich für den Geschädigten empfehlen, den rechtswidrigen Verwaltungsakt vor den Verwaltungsgerichten zu bekämpfen, zumal deren rechtskräftige Entscheidungen über die Frage der Rechtswidrigkeit die Zivilgerichte im nachfolgenden Amtshaftungsprozeß binden (BGHZ 95, 238, 242 unter Bezugnahme auf BGHZ 9, 329, 332).
  • BGH, 23.02.1978 - III ZR 97/76

    Falschauskunft - Geschoßzahl eines Wohngebändes - Einholung eines Vorbescheids -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00
    Der Begriff Bauland steht jedoch nicht in einem hinreichenden Widerspruch zu der Eigenschaft der Unerschlossenheit, um die Aussage, die Grundstücke könnten als "unerschlossenes Bauland verkauft werden", dringlich als Falschauskunft auszuweisen und der dahingehenden Erklärung ihre Verbindlichkeit zu nehmen (BGH NJW 1978, 1522, 1524).
  • BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung einer Auskunft über die Bebaubarkeit

    Das Landgericht hat der auf Zahlung von 130.429,94 DM nebst Zinsen gerichteten Klage zur Hälfte, das Berufungsgericht hat ihr in vollem Umfang (bis auf einen Teil der Zinsforderung) stattgegeben (NVwZ-RR 2001, 704).
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Rechtsprechung
   LSG Brandenburg, 23.02.2004 - L 7 U 74/00   

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https://dejure.org/2004,70836
LSG Brandenburg, 23.02.2004 - L 7 U 74/00 (https://dejure.org/2004,70836)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2004 - L 7 U 74/00 (https://dejure.org/2004,70836)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2004 - L 7 U 74/00 (https://dejure.org/2004,70836)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Bayern, 15.09.2004 - L 3 U 359/03

    Reformatio in peius bei der Veranlagung eines Nachhilfeinstituts zur

    In diesem Sinne habe auch das Landessozialgericht Brandenburg in einem Urteil vom 23.02.2004 (L 7 U 74/00) entschieden.
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