Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.10.2013 - 7 U 82/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Haftung des Frachtführers für den Verlust einer Sendung von Goldmünzen und -barren
- rabüro.de
Zur Frage der Leichtfertigkeit bei der Übergabe eines Wertpaketes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 425 Abs. 1; HGB § 435
Haftung des Frachtführers für den Verlust einer Goldmünzen und -barren beinhaltenden Sendung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Transportunternehmen haftet nach leichtfertiger Auslieferung durch den Zusteller für Verlust einer Lieferung von Goldmünzen
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Leichtfertigkeit bei Verlust von Transportgut
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Transportunternehmen haftet nach leichtfertiger Auslieferung durch den Zusteller für Verlust einer Lieferung von Goldmünzen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 03.05.2012 - 31 O 119/11
- OLG Brandenburg, 23.10.2013 - 7 U 82/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.05.2007 - I ZR 109/04
Haftung des Transporteurs bei unterlassener Wertdeklaration
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2013 - 7 U 82/12
Hat der Versender positive Kenntnis davon, dass der Frachtführer bestimmte Güter nicht befördern will, und setzt er sich bei der Einlieferung bewusst über den entgegenstehenden Willen des Frachtführers hinweg, so kann sein darin liegendes Mitverschulden bei einem Verlust der Sendung zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Frachtführers führen, selbst wenn dieser wegen eines Organisationsverschuldens leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde (vgl. BGH, v. 03.05.2007, I ZR 109/04, Juris, Rn. 32). - BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00
Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2013 - 7 U 82/12
Werden - wie hier - Güter in verschlossenen Behältnissen zum Versand gebracht, ist bei kaufmännischen Absendern prima facie anzunehmen, dass die im Lieferschein und in der dazu korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren in dem Behältnis enthalten sind (vgl. BGH, v. 24.10.2002, I ZR 104/00, Juris, Rn. 34;… v. 02.04.2009, I ZR 60/06, Juris, Rn. 24;… Koller, a.a.O., § 425 HGB, Rn. 41). - BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06
Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.10.2013 - 7 U 82/12
Werden - wie hier - Güter in verschlossenen Behältnissen zum Versand gebracht, ist bei kaufmännischen Absendern prima facie anzunehmen, dass die im Lieferschein und in der dazu korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren in dem Behältnis enthalten sind (…vgl. BGH, v. 24.10.2002, I ZR 104/00, Juris, Rn. 34; v. 02.04.2009, I ZR 60/06, Juris, Rn. 24;… Koller, a.a.O., § 425 HGB, Rn. 41).
Rechtsprechung
SG Oldenburg, 25.06.2014 - S 7 U 82/12 |
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 25.06.2014 - S 7 U 82/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2016 - L 14 U 209/14