Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.03.2015 - 7 U 82/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6938
OLG Hamburg, 17.03.2015 - 7 U 82/14 (https://dejure.org/2015,6938)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.03.2015 - 7 U 82/14 (https://dejure.org/2015,6938)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. März 2015 - 7 U 82/14 (https://dejure.org/2015,6938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,6938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 95 ZPO, § 269 Abs 2 S 1 ZPO, § 935 ZPO
    Kosten im Verfügungsverfahren: Erledigungserklärung durch den Antragsteller nach Vollwiderspruch und Abgabe einer Abschlusserklärung durch den Antragsgegner; Veranlassung eines unnötigen Verhandlungstermins wegen verspäteter Erledigungserklärung durch den Antragsteller

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Erledigungserklärung nach Abgabe einer Abschlusserklärung nach Vollwiderspruch durch den Antragsgegner

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten im einstweiligen Verfügungsverfahren nach Einlegung des Vollwiderspruchs und Abgabe einer Abschlusserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 95; ZPO § 935; ZPO § 940
    Kosten im einstweiligen Verfügungsverfahren nach Einlegung des Vollwiderspruchs und Abgabe einer Abschlusserklärung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschlusserklärung nach Einlegung des Vollwiderspruchs gegen eine einstweilige Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erledigungserklärung nach Abschlusserklärung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2015 - 7 U 82/14
    Der Kläger bzw. Antragsteller kann aber seine Erledigungserklärung wirksam in der Weise beschränken, dass sie erst mit Wirkung für die Zukunft gilt, und in diesem Fall wirkt die Hauptsacheerledigung auch nur ab Abgabe der Erklärung und lässt den Bestand vorangegangener Entscheidungen unberührt (BGH, Beschl. v. 23.10.2003, GRUR 2004, S. 264 ff., 266 f.).
  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 148/88

    Abschlußerklärung - Rechtsschutzbedürfnis; Ausnutzung von Unerfahrenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2015 - 7 U 82/14
    Die Anberaumung von Verhandlungsterminen nach Abgabe der Abschlusserklärung durch die Antragsgegnerin war unnötig, weil mit Abgabe der Abschlusserklärung hinsichtlich der Ziffer 1.c) die einstweilige Verfügung die Wirkung eines rechtskräftigen Titels erlangt hat (BGH, Urt. v. 15.7. 1990, GRUR 1991, S. 76 ff., 76 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht