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OLG Brandenburg, 13.10.1999 - 7 U 88/99 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.1999 - 7 U 88/99
Der Betreiber einer gefährlichen Anlage darf sich nicht darauf verlassen, daß sich Kinder nicht unbefugt in einen Gefahrenbereich begeben, wenn dieser besonderen Anreiz für den kindlichen Spieltrieb bietet und damit verbundene Gefahren für ein Kind nicht ohne weiteres erkennbar sind; in diesem Fall sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unbesonnenheit und Unerfahrenheit zu bewahren, wobei zu berücksichtigen ist, daß Kinder selbst dann, wenn sie grundsätzlich mit einer Gefahr rechnen, im Eifer des Spiels diese Gefahren außer acht lassen können (BGH, Urteil vom 14.3.1995 in NJW 1995, 2631, 2632).Diesbezüglich entsprechen die streitgegenständlichen Gegebenheiten auch dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BGH vom 14.3.1995 (a.a.O.) zugrunde gelegen hat, wobei es nicht darauf ankommt, ob die leichte Besteigbarkeit eines Gegenstandes durch Trittstufen, Leitern oder andere Konstruktionen gegeben ist; das Ergebnis, daß eine leichte Besteigbarkeit besteht, die das kindliche Spiel in besonderer Weise inspiriert, liegt bei einer Konstruktion wie im vorliegenden Fall in gleicher Weise vor.