Rechtsprechung
OLG Schleswig, 21.08.2008 - 7 U 89/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Bei einer Kollision zwischen einem vorfahrtsberechtigten Pkw und einem Radfahrer haftet der Radfahrer voll, wenn allein ein grober Vorfahrtsverstoß des Radfahrers feststeht, hingegen keine gefahrerhöhenden Umstände auf Seiten des Pkw-Fahrers.
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem Vorfahrtberechtigten PKW
- RA Kotz
Radfahrer - Alleinhaftung bei Verkehrsunfall
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1; StVO § 8
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit einem vorfahrtberechtigten PKW - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 13.11.2007 - 12 O 255/06
- OLG Schleswig, 21.08.2008 - 7 U 89/07
Papierfundstellen
- MDR 2009, 141
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05
Begriff des neuen Vorbringens; Vorlage eines Privatgutachtens zur Konkretisierung …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.08.2008 - 7 U 89/07
Wenngleich sich die hier vorliegende Konstellation von derjenigen unterscheidet, die den Entscheidungen BGH NJW 2006, S. 152 ff und BGH NJW 2007, S. 1531 f. zugrunde lag - in jenen Fällen war zu streitigen technischen Fragen erst mit der Berufungsbegründung ein Privatgutachten vorgelegt worden - hätte es zumindest nahe gelegen, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen und sodann unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens des Klägers zu entscheiden. - BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.08.2008 - 7 U 89/07
Wenngleich sich die hier vorliegende Konstellation von derjenigen unterscheidet, die den Entscheidungen BGH NJW 2006, S. 152 ff und BGH NJW 2007, S. 1531 f. zugrunde lag - in jenen Fällen war zu streitigen technischen Fragen erst mit der Berufungsbegründung ein Privatgutachten vorgelegt worden - hätte es zumindest nahe gelegen, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen und sodann unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens des Klägers zu entscheiden.
- OLG München, 30.09.2011 - 10 U 2333/11
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines auf der …
Tatsächlich hat der Beklagte wegen seines grob verkehrswidrigen Verhaltens, das eine Haftung der Klägerin aus Betriebsgefahr zurücktreten lässt, vollständigen Schadensersatz zu leisten, da auf Grund der zutreffenden tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts eine Gefahrerhöhung beim Autofahrer gerade nicht angenommen werden kann (vgl. OLG Schleswig, MDR 2009, 141).
Rechtsprechung
OLG Celle, 26.03.2008 - 7 U 89/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Bauträgervertrag: Mängelhaftung wegen Abweichung von der Baubeschreibung bei der Abdichtung des Kellergeschosses
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Arglistiges Verschweigen eines Mangels bei Nichterstellung der in der Baubeschreibung vorgesehenen "weißen Wanne"
- Wolters Kluwer
Arglistiges Verschweigen eines Mangels bei Nichterstellung der in der Baubeschreibung vorgesehenen "weißen Wanne"
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 633 a.F.; BGB § 635 a.F.; BGB § 638 a.F.
Arglistiges Verschweigen eines Mangels bei Nichterstellung der in der Baubeschreibung vorgesehenen "weißen Wanne" - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Hinweis auf Abweichung von der Baubeschreibung: Arglist!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Keller schlecht abgedichtet - Bauunternehmen hielt sich nicht an die Baubeschreibung: Schadenersatz
- kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)
Arglistig verschwiegener Mangel: Schwarze Wanne mit Dränage statt weißer Wanne?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Hinweis auf Abweichung von der Baubeschreibung: Arglist! (IBR 2009, 142)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 25.05.2007 - 4 O 383/06
- OLG Celle, 26.03.2008 - 7 U 89/07
- BGH, 27.11.2008 - VII ZR 92/08
Papierfundstellen
- MDR 2010, 366
- BauR 2009, 667
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 10.06.2010 - 16 U 3/10
Verjährungsbeginn von Schadensersatzansprüchen wegen arglistigen Verschweigens …
Nur dann würde die damals 30ig-jährige Verjährungsfrist gelten, die folglich nach § 195 BGB n. F. i. V. m. Art. 229 § 6 EGBGB erst nach 3 Jahren, beginnend ab Kenntnis des Klägers, ablaufen würde, so dass Ansprüche nicht verjährt wären (zur Verjährung in sog. Überleitungsfällen vgl. OLG Celle, 7. Zivilsenat, BauR 2009, 667 [OLG Celle 26.03.2008 - 7 U 89/07] Rz. 22, zitiert nach juris).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 10.10.2007 - 7 U 89/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht; Anspruchsablehnung wegen einer bestehenden Beweisfälligkeit
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de
HGB § 172 Abs. 4; HGB § 173; InsO § 129
Beweispflicht des Insolvenzverwalters bezüglich erstattungspflichtiger Entnahmen eines Kommanditisten der Schuldnerin - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 02.04.2007 - 14 O 149/06
- OLG Brandenburg, 10.10.2007 - 7 U 89/07
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 18.03.2008 - 7 U 89/07 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.06.2007 - 324 O 198/07
- OLG Hamburg, 18.03.2008 - 7 U 89/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 05.06.2007 - 324 O 198/07
Auszug aus OLG Hamburg, 18.03.2008 - 7 U 89/07
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24 , vom 5.6.2007 - 324 O 198/07 - wird zurückgewiesen.