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   OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 7 U 89/08   

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https://dejure.org/2008,2179
OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 7 U 89/08 (https://dejure.org/2008,2179)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.11.2008 - 7 U 89/08 (https://dejure.org/2008,2179)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. November 2008 - 7 U 89/08 (https://dejure.org/2008,2179)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Berufshaftpflichtversicherung: Versagung des Deckungsschutzes wegen Versäumung der Meldefrist

  • Justiz Baden-Württemberg

    Berufshaftpflichtversicherung: Versagung des Deckungsschutzes wegen Versäumung der Meldefrist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Deckungsschutzes in der Berufshaftpflichtversicherung auf spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Vertrages gemeldete Schäden; Zulässigkeit der Versagung von Deckungsschutz bei unverschuldeter Meldefristversäumung; Führung des Beweises ...

  • Judicialis

    AHB § 5; ; Arch-Haftpfl II Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 5 Abs. 2; BGB § 305 c; BGB § 307
    Eine Beschränkung des Deckungsschutzes auf spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Vertrags gemeldete Schäden ist als vertragliche Risikobegrenzung wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 5 Nr. 2 Abs. 1; BGB § 305c; BGB § 307
    Formularmäßige Begrenzung des Deckungsschutzes in der Berufshaftpflichtversicherung auf maximal fünf Jahre nach Ablauf des Vertrages gemeldete Schäden; Rechtsfolgen und Anforderungen an den Nachweis unverschuldeter Versäumung der Frist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufshaftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflichtversicherung - Nachhaftung beim Versicherungsschutz ist begrenzt

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufshaftpflichtversicherung - Versicherungsschutz: Schadensmeldung kann auf fünf Jahre nach Vertragsende begrenzt werden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufshaftpflichtversicherung: Nachhaftungsregelung wirksam? (IBR 2009, 173)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 751
  • VersR 2009, 669
  • BauR 2009, 548
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 05.05.2011 - 12 U 148/10

    Krankheitskosten-, Krankentagegeld- und Pflegeversicherung: Teleologische

    Vor der seit dem 01.01.2009 bestehenden Rechtslage war eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich (vgl. dazu auch BGH VersR 2009, 1063; VersR 2007, 1260; OLG Köln OLGR 2009, 276).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2018 - 4 U 47/17

    Arglistanfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen

    Bei der vorliegenden Ausschlussfrist im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung besteht die gleiche Interessenlage, weshalb sich auch hier der Versicherer bei fehlendem Verschulden des Versicherungsnehmers nicht auf die Ausschlussfrist berufen kann (BGH, Urteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 209/10 -, Rn. 15, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 27. November 2008 - 7 U 89/08 -, Rn. 24, juris, m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 09.08.2021 - 8 U 1012/21

    Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für das

    aa) Dabei kann offen bleiben ob die genannte Klausel überhaupt einer Wirksamkeitskontrolle am Maßstab des § 307 BGB standhält (bejahend: OLG Stuttgart, r+s 2009, 188; mit beachtlichen Gründen verneinend: VersRHdb/v. Rintelen, aaO. Rn. 215 m.w.N.).
  • LG Köln, 29.03.2012 - 24 O 354/11

    Wirksame Vereinbarung einer Ausschlussfrist für die Inanspruchnahme der

    Die Bedenken, die insoweit aus dem Transparenzgebot abgeleitet werden, haben den BGH nicht dazu veranlasst, die Wirksamkeit entsprechender Klauseln in Frage zu stellen (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 180/10 -, s. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2008 - 7 U 89/08 -).
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   OLG Hamburg, 12.10.2010 - 7 U 89/08   

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OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2010 - 7 U 89/08 (https://dejure.org/2010,72683)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 7 U 89/08 (https://dejure.org/2010,72683)
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