Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 93/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Abmahnkosten - Bei der Geltendmachung von Anwaltsgebühren aufgrund einer Abmahnung muss der Anspruchsteller nicht beweisen, dass ihm die Gebühren tatsächlich in Rechnung gestellt wurden und beglichen worden sind.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 249, 250 BGB, § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG
Abmahnkosten sind auch dann erstattungsfähig, wenn der Abmahner seinen Rechtsanwalt noch nicht bezahlt hat - openjur.de
- aufrecht.de
Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten auch dann, wenn durch Mandanten noch nicht beglichen
- kanzlei.biz
Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz
- info-it-recht.de
Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Abmahngebühren, ungeachtet dessen, ob diese schon vom Mandanten bezahlt sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entstehung anwaltlicher Gebühren durch Verwirklichung der Gebührentatbestände; Schadensersatzanspruch für anwaltliche Gebühren trotz fehlender dienstbezüglicher Rechnungsstellung; Rechtfertigung einer 1,5fachen Rechtsanwaltsgebühr durch die besondere Schwierigkeit des ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 01.07.2005 - 324 O 500/04
- OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 93/05
Papierfundstellen
- MIR 2007, Dok. 406
Wird zitiert von ... (10)
- LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10
Schadensersatzanspruch wegen der unberechtigten Nutzung eines Bildnisses
Der Befreiungsanspruch hat sich gem. § 250 BGB auch ohne Fristsetzung in einen Zahlungsanspruch verwandelt, da der Beklagte eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er die Erfüllung ablehnt (vgl. OLG Hamburg BeckRS 2008, 19348; BGH NJW 2004, 1868;… Palandt/Grüneberg, BGB, Rn. 2 zu § 250 BGB). - OLG Stuttgart, 17.07.2014 - 2 U 132/13
Irreführende Werbung: Durchgestrichener Preis neben beworbenem Preis im …
Der Ansatz einer 1, 5-fachen Gebühr ist zwar unüblich, von der Rechtsprechung aber vereinzelt gebilligt worden, sogar gekoppelt mit dem Verbot an die Gerichte, das Gebührenermessen zu überprüfen, das dem Rechtsanwalt nach dem RVG in diesem Bereich zusteht (vgl. Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 27. Februar 2007 - 7 U 93/05, bei juris Rz. 24). - LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr
Die Begründetheit des Anspruchs setzt nicht voraus, dass der Rechtsanwalt des Verletzten die betreffende Rechnung gegenüber seinem Mandanten geltend gemacht hat und sie von diesem - vollständig - beglichen worden sind (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, 7 U 93/05).
- AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18
Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?
Dieser Befreiungsanspruch hat sich jedoch gemäß § 250 BGB auch ohne Setzung einer Frist (BGH, Urteil vom 13.01.2004, Az.: XI ZR 355/02, u.a. in: NJW 2004, Seiten 1868 ff.) in einen Zahlungsanspruch verwandelt, da die Beklagtenseite eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass sie die (weitergehende) Erfüllung ablehne (OLG Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012, Az.: 12 U 176/11; OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, Az.: 7 U 93/05, u.a. in: AGS 2008, Seiten 151 f.). - AG Düsseldorf, 01.10.2013 - 51 C 9184/13
Herabsetzende Äußerungen in einem Internetforum
Dieser Befreiungsanspruch hat sich jedoch gemäß § 250 BGB auch ohne Setzung einer Frist in einen Zahlungsanspruch umgewandelt, da der Beklagte eindeutig zu erkennen gegeben haben, dass er die weitergehende Erfüllung ablehnen (OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, 7 U 93/05, Tz. 20 - zitiert nach JURIS). - LG Düsseldorf, 04.09.2013 - 23 S 384/12
Möglichkeit eines rechtlich selbständigen Vertrags über eine Vergütungspflicht …
Ein solcher Befreiungsanspruch wandelt sich aber nach § 250 S. 2 BGB - auch ohne Setzung einer Frist - in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Anspruchsgegner eindeutig zu erkennen gibt, dass er die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, Az. 7 U 93/05, Rn. 20 zitiert nach juris; OLG Köln…, Urteil vom 15.12.2009, Az. 15 U 90/09, Rn. 19 zitiert nach juris). - AG Dortmund, 07.02.2014 - 424 C 6760/13
Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus dem Gesichtspunkt des Schuldnerverzuges; …
Wegen der grundsätzlichen Weigerung der Beklagten wäre aber die weitere Fristsetzung nur eine unnötige Förmelei (vgl. hierzu bspw. OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, Az. 7 U 93/05 -juris abrufbar). - LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 129/18
Rollbandmaß
Ginge man hier davon aus, dass die Klägerin gegen die Beklagten lediglich einen Anspruch auf Freistellung von den Rechtsanwaltsgebühren hatte, hat sich dieser gemäß § 250 BGB in einen Zahlungsanspruch umgewandelt, weil die Beklagten bereits vorgerichtlich eindeutig zu erkennen gegeben haben, dass sie die Erfüllung ablehnen (siehe auch OLG Hamburg, Urt. v. 30.10.2017 - 7 U 93/05, Rn. 20 f.). - AG München, 03.11.2015 - 343 C 18500/15 Auch ohne Setzen einer Frist wandelt sich der Befreiungsanspruch daher in einen Zahlungsanspruch, wenn der Schuldner eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er eine (weitergehende) Erfüllung ablehnt (vgl. z.B. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, 7 U 93/05).
- AG Wuppertal, 10.09.2012 - 32 C 53/12 Auch ohne Rechnugstellung ist der Freistellungsanspruch gegeben (OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2007, Az.: 7 U 93/05).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 19.07.2006 - 7 U 93/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Sicherungsübereignungsverträge als anfechtbare Rechtshandlungen i.S.v. § 129 InsO (Insolvenzordnung); Voraussetzungen für die Annahme eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes; Inkongruente Deckung als Beweisanzeichen für Benachteiligungsabsicht
- OLG Brandenburg
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 25.04.2005 - 4 O 177/04
- OLG Brandenburg, 19.07.2006 - 7 U 93/05