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   OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01 - 212   

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https://dejure.org/2003,2922
OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01 - 212 (https://dejure.org/2003,2922)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.06.2003 - 7 U 930/01 - 212 (https://dejure.org/2003,2922)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 7 U 930/01 - 212 (https://dejure.org/2003,2922)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werkvertrag über die Ausführung "sämtlicher Glassonderkonstruktionen in Aluminium und in kittloser Verglasung" an dem Neubau eines Verwaltungsgebäudes; Undichtigkeit des Daches; Ersatz der Kosten für die Feststellung der genauen Mangelursache; Enstehen der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Architektenhaftung - Prüf- und Überwachungspflichten

  • Judicialis

    HOAI § 15 Abs. 2; ; BGB § ... 133; ; BGB § 157; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 477 Abs. 2; ; BGB § 633 Abs. 3; ; BGB § 635; ; BGB § 638; ; BGB § 638 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 638 Abs. 2; ; BGB § 639 Abs. 1; ; BGB § 640; ; BGB § 640 Abs. 1; ; BGB § 640 Abs. 2; ; BGB § 812; ; ZPO § 139 a. F.; ; ZPO § 239; ; ZPO § 246; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 283; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519 a. F.; ; EGZPO § 26 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff und Vorliegen einer Vertragsübernahme und einer Abnahme - Umfang der Beratungs- und Überwachungspflichten des Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang der Überwachungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Architektenhaftung: Pflicht zur Überprüfung der Detailplanung und zur Überwachung der Ausführung einer Glassonderkonstruktion; Schadenersatzpflicht des Architekten bei unterlassener Hinzuziehung eines Sonderfachmanns und/oder unterlassenem Risikohinweis

  • baurechtsexperte.de (Kurzinformation)

    Wirksame Abnahme bei Mängeln?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Bauleitender Architekt schuldet Überprüfung der Detailplanung des Fachunternehmers sowie die Überwachung der Ausführung!

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beseitigung von Abnahmemängeln: Wann liegt Abnahme vor? (IBR 2005, 419)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss auch Detailplanung für Glassonderkonstruktion überprüfen! (IBR 2005, 382)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Überwachungspflicht des Architekten bei Errichtung einer Glassonderkonstruktion (IBR 2006, 341)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01
    Besondere Aufmerksamkeit hat der Architekt solchen Baumaßnahmen zu widmen, bei denen sich Anhaltspunkte für Mängel ergeben (vgl. BGH NJW 1994, 1276).

    Er muss sein Augenmerk vor allem auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten richten; typische Gefahrenquellen und kritische Bauabschnitte müssen besonders beobachtet und überprüft werden (vgl. BGH BauR 2001, 273 ; NJW 1994, 1276 ; OLG Stuttgart BauR 2001, 671).

  • OLG Karlsruhe, 10.10.1997 - 14 U 129/96

    Anerkenntnis des Vergütungsanspruches des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01
    Ein solcher Prüfvermerk hat grundsätzlich keine rechtsgeschäftliche Bedeutung; er stellt - falls nicht sonstige, hier nicht vorliegende Umstände hinzukommen - lediglich den Nachweis für die durchgeführte rechnerische Prüfung und Feststellung der Einzelpositionen (Mengen - und Einheitspreise) und des Gesamtergebnisses dar (vgl. BGH BauR 2002, 613 ; OLG Karlsruhe BauR 1998, 403 ;OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 526 ; Werner/Pastor, aaO ,Rdnr. 2030 ff.).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99

    Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01
    Er muss sein Augenmerk vor allem auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten richten; typische Gefahrenquellen und kritische Bauabschnitte müssen besonders beobachtet und überprüft werden (vgl. BGH BauR 2001, 273 ; NJW 1994, 1276 ; OLG Stuttgart BauR 2001, 671).
  • OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 13 U 43/00

    Prüfung der Austrocknung des Estrichs durch den Architekten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01
    Er muss sein Augenmerk vor allem auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten richten; typische Gefahrenquellen und kritische Bauabschnitte müssen besonders beobachtet und überprüft werden (vgl. BGH BauR 2001, 273 ; NJW 1994, 1276 ; OLG Stuttgart BauR 2001, 671).
  • BGH, 29.09.1983 - VII ZR 225/82

    Umfang der Leistungspflicht des Unternehmers bei schlüsselfertiger Erstellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01
    Ist für eine bestimmte Bauleistung ein Pauschalpreis vereinbart, sind davon grundsätzlich sämtliche Bau- und Nebenleistungen, die zur Erreichung der vereinbarten Bauleistung notwendig sind, umfasst (vgl. BGH BauR 1984, 61; Werner/Pastor aaO Rdnr. 1183).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.1996 - 5 U 553/95

    Kein Haftpflichtversicherungsschutz des Architekten bei bewußt pflichtwidrigem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01
    Denn nur dann kann der Auftraggeber frei entscheiden, ob er den Architekten gleichwohl mit der Bauaufgabe betrauen oder ob er nicht - gegebenenfalls zusätzlich - einen Spezialisten beauftragen will (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, 93, 94; Bindhardt/ Jagenburg, Die Haftung des Architekten, 8. Aufl., § 5 Rdnr. 5) oder ob er völlig von der Durchführung der ins Auge gefassten Planung absieht.
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01
    Ein solcher Prüfvermerk hat grundsätzlich keine rechtsgeschäftliche Bedeutung; er stellt - falls nicht sonstige, hier nicht vorliegende Umstände hinzukommen - lediglich den Nachweis für die durchgeführte rechnerische Prüfung und Feststellung der Einzelpositionen (Mengen - und Einheitspreise) und des Gesamtergebnisses dar (vgl. BGH BauR 2002, 613 ; OLG Karlsruhe BauR 1998, 403 ;OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 526 ; Werner/Pastor, aaO ,Rdnr. 2030 ff.).
  • OLG Frankfurt, 29.02.1996 - 1 U 283/94

    Vergütung: Rückforderungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01
    Ein solcher Prüfvermerk hat grundsätzlich keine rechtsgeschäftliche Bedeutung; er stellt - falls nicht sonstige, hier nicht vorliegende Umstände hinzukommen - lediglich den Nachweis für die durchgeführte rechnerische Prüfung und Feststellung der Einzelpositionen (Mengen - und Einheitspreise) und des Gesamtergebnisses dar (vgl. BGH BauR 2002, 613 ; OLG Karlsruhe BauR 1998, 403 ;OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 526 ; Werner/Pastor, aaO ,Rdnr. 2030 ff.).
  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 171/61

    Haftung für Mängel am Bauwerk

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01
    Im Rahmen der Bauüberwachung hat der Architekt die Arbeiten gezielt zu überwachen und zu koordinieren, um zu erreichen, dass das Bauwerk frei von Mängeln und wie geplant durchgeführt wird (vgl. BGHZ 39, 261,262; Werner/Pastor, aaO, Rdnr. 1498, m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2000 - 11 U 197/98

    Überwachungspflichten des bauaufsichtsführenden Architekten; Abdichtung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01
    Denn auch das grundsätzlich berechtigte Vertrauen in die Kompetenz eines Spezialisten enthebt den bauleitenden Architekten - zumal bei ungewöhnlichen oder erkennbar schwierigen Ausführungen - nicht von der Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Kontrolle im Rahmen seiner Bauüberwachung ; soweit Pläne Dritter zur Ausführung gelangen, darf ein Architekt diese nicht kritiklos übernehmen, soweit ihm Kritik möglich und zumutbar ist; das Gleiche gilt für Ausführungsarbeiten (vgl. Brandenburg. OLG BauR 2001, 283, 286; Werner/Pastor, aaO, Rdnr. 1505).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 193/81

    Werkvertrag - Vergütung - Garantiefall - Autovertragshändler - Defektes Auto -

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00

    Zur Berücksichtigung der Bodenverhältnisse bei der Planung

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99

    Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten

  • BGH, 18.09.1967 - VII ZR 88/65

    Begriff der Abnahme

  • BGH, 03.02.1967 - VI ZR 114/65

    Arzt-Patientenvertrag. Auslegung

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 256/86

    Vorliegen einer Garantie des rechtlichen Bestands einer Globalaktie - Auslegung

  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

  • OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00

    Hinweispflichten des Bauunternehmers

  • BGH, 15.03.1990 - IX ZR 44/89

    Umfang einer Bürgschaft für die Ausführung aller in einem Bauvertrag übernommenen

  • BGH, 30.06.1983 - VII ZR 185/81

    Begriff der Abnahme eines Werks; Zulässigkeit einer Teilabnahme

  • OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 234/11

    Vorliegen eines Planungsfehlers bei Führen der geplanten Ausführung des

    Sind Details der Ausführung besonders schadensträchtig, müssen diese unter Umständen im Einzelnen geplant und dem Unternehmern in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlicht werden ( BGH, Urteil vom 15. Juni 2000 - VII ZR 212/99 , [...] Rn. 18; OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. Juni 2003 - 7 U 930/01 , [...] Rn. 131).

    Den bauleitenden Architekten - zumal bei ungewöhnlichen und erkennbar schwierigen Ausführungen - enthebt das Vertrauen in die Kompetenz eines Spezialisten nicht von der Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Kontrolle; soweit Pläne Dritter zur Ausführung gelangen, darf ein Architekt diese nicht kritiklos übernehmen, soweit ihm Kritik möglich und zumutbar ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. Juni 2003 - 7 U 930/01 , a.a.O. Rn. 141).

  • LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14

    Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen

    In derartigen Fällen müssen dem Unternehmer die Einzelheiten der Ausführung in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlicht werden, vgl. BGH BauR 2000, 1330; OLG Saarbrücken, IBRRS 2006, 1293.
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 U 84/11

    Haftung eines Architekten für Mängel des Sonnenschutzes an einem Hochhaus mit

    Er muss dabei sämtliche Umstände offenbaren, die nach der Verkehrsanschauung für die Willensbildung des Auftraggebers wesentlich sind (OLG Saarbrücken, Urteil v. 24.06.2003, 7 U 930/01, juris).
  • OLG Hamburg, 07.11.2008 - 11 U 88/06

    Haftung eines objektüberwachenden Ingenieurbüros: Pflicht zur Bauüberwachung bei

    Sofern dem vom Bauherrn eingeschalteten Architekten für diese Aufgabe die Fachkenntnis fehlt, hat er dies entweder dem Bauherrn gegenüber zu offenbaren, damit jener seinerseits einen weiteren Fachmann einschalten kann, oder er hat auf seine Kosten einen Fachmann hinzuziehen (OLG Saarbrücken 7 U 930/01 und OLG Brandenburg 12 U 158/03 - die jeweils gegen die Entscheidungen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist von Seiten des BGH zurückgewiesen worden).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2020 - 21 U 57/17

    Schadensersatz aus einem Architektenvertrag wegen mangelhafter Planungsleistung

    Denn es ist Aufgabe des Architekten, bei seiner Planung die Probleme, die sich aus der Bauaufgabe, den Planungsanforderungen und Zielvorstellungen ergeben, zu analysieren und zu klären (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2014 - I 5 U 84/11, zitiert nach juris, dort Rn. 67; OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2003 - 7 U 930/01, zitiert nach juris, dort Rn. 131).
  • OLG Naumburg, 11.03.2015 - 5 U 220/14

    Bauprozess: Zurückverweisung in die erste Instanz zur notwendigen Beweisaufnahme

    Die Billigung der Werkleistung auch im Hinblick auf die Abwasserleitungen hat die Beklagte - in zulässiger Weise (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 24. Juni 2003, Az.: 7 U 930/01 - 212, BeckRs 2005, 11648) - unter die aufschiebende Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) des Nachweises der Gleichwertigkeit der durch die Klägerin abweichend von den vertraglich vereinbarten SML-Rohren verlegten Kunststoffleitungen gestellt.
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