Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - II-7 UF 114/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Orientierung an der Leistungsfähigkeit des Vaters i.R.d. Bemessung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unterhalt - Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch bei unterschiedlichen Einkünften der Eltern
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 42/88
Ausgleichsanspruch eines Ehegatten wegen der alleinigen Gewährung von Unterhalt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 7 UF 114/04
Der BGH (FamRZ 1989, 850, 852) hat die Unterhaltsklage des Kindes, vertreten durch einen Elternteil, ausreichen lassen. - BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 84/82
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Voraussetzungen eines familienrechtlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 7 UF 114/04
Dieser Anspruch folgt aus der gemeinsamen Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern und ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Unterhaltslast im Innenverhältnis zwischen den Eltern entsprechend ihrem Leistungsvermögen gerecht zu verteilen (BGH, FamRZ 1984, 775, 776); er richtet sich auf den Ersatz rückständiger Unterhaltsleistungen als Geldleistungen, die anstelle des Unterhalts dem Dritten zu erbringen sind, der die Unterhaltslast zunächst ganz auf sich genommen hat (…vgl. Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 5. Aufl. 2000, § 2, Rdz. 529, 535).
- OLG Koblenz, 19.10.2004 - 11 UF 604/03
Scheidungsverbundverfahren: Unterbliebene Antragstellung in der Folgesache …
Auf Antrag des Antraggegners hätte ein klageabweisendes Versäumnisurteil (§ 330 ZPO) oder eine Entscheidung nach Lage der Akten (§ 331 a ZPO) ergehen können; ein kontradiktorisches Urteil war ausgeschlossen (arg. e § 629 Abs. 2 ZPO; vgl. Senatsurteil vom 25. August 2000 - 11 UF 672/99 - = FamRZ 2001, 1159 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2004 - 7 UF 114/04 - [Bl. 196 ff. GA]; OLG Zweibrücken FamRZ 1996, 1483 f.;… Philippi a.a.O., § 629 Rn. 4).In der (Vorab-)Entscheidung über den Scheidungsantrag und die Folgesache Versorgungsausgleich liegt nach alledem ein wesentlicher Verfahrensmangel zum Nachteil der Antragstellerin, der zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache nötigt (§ 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO; vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2004 a.a.O.; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 486,487).