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   OLG Koblenz, 29.11.2004 - 7 UF 900/04   

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https://dejure.org/2004,4421
OLG Koblenz, 29.11.2004 - 7 UF 900/04 (https://dejure.org/2004,4421)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.11.2004 - 7 UF 900/04 (https://dejure.org/2004,4421)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. November 2004 - 7 UF 900/04 (https://dejure.org/2004,4421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • zvi-online.de

    InsO § 36; ZPO §§ 40, 89, 648, 850c
    Kein Nachweis mangelnder Leistungsfähigkeit im Unterhaltsprozess durch Berufung auf Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 648 Abs. 2 S. 3 § 850c
    Anforderungen an die Darlegung der mangelnden Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners im vereinfachten Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhalt auch nach Verbraucherinsolvenz!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltsschuldner zahlungsunfähig? - Hinweis auf das Verbraucherinsolvenzverfahren genügt als Auskunft über die Finanzlage nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 514
  • NZI 2005, 346
  • FamRZ 2005, 346
  • FamRZ 2005, 915
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 14.03.2012 - 10 UF 252/11

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Einwandes fehlender Leistungsfähigkeit

    13 Dementsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, daß die Zulässigkeit von Einwendungen auch nach § 252 Abs. 2 Satz 3 FamFG nicht zwingend von einer ausdrücklichen Eintragung im dritten Formular-Abschnitt abhängig ist, insbesondere wenn der Antragsgegner in anderer Form ausdrücklich erklärt hat, keinen Unterhalt zahlen zu können (vgl. OLG Oldenburg - Beschluß vom 23. Dezember 2011 - 11 WF 278/11 - juris = FamFR 2012, 88 [nur Ls]; OLG Saarbrücken - Beschluß vom 26. Januar 2011 - 9 UF 124/10 - juris; OLG München - Beschluß vom 30. Juni 2004 - 16 WF 1157/04 - FamRZ 2005, 381 f.; OLG Bamberg - Beschluß vom 7. Juni 2006 - 3 UF 138/00 - FamRZ 2001, 108 f.; Büte, Das vereinfachte Unterhaltsverfahren, ZFE 2011, 204, 206; noch weitergehend OLG Hamm - Beschluß vom 29. April 2005 - 11 UF 73/05 - FamRZ 2006, 211; OLG Koblenz - Beschluß vom 29. November 2004 - 7 UF 900/04 - FamRZ 2005, 346 = MDR 2005, 514; OLG Naumburg - Beschluß vom 2. Juli 2001 - 8 WF 71/01 - Rpfleger 2001, 591 f.).
  • LG Kassel, 04.10.2005 - 3 T 743/05

    Prozesskostenhilfe für Mobiliarzwangsvollstreckung: Bewilligungsvoraussetzungen

    Zudem bedarf es zur Beurteilung der Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners Informationen darüber, inwieweit die Gläubiger im Hinblick auf die mögliche Überleitung des Anspruchs auf das Jugendamt überhaupt noch vollstreckungsbefugt sind, ob das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet wurde und inwieweit massefremdes Vermögen existieren könnte, in das die Zwangsvollstreckung auch noch während der Verbraucherinsolvenz betrieben werden könnte (vgl. BGH NJW 2005, 1279 ff.; OLG Koblenz MDR 2005, 514).
  • AG Ludwigslust, 05.09.2005 - 5 F 65/03
    Dieses Einkommen steht zur Erfüllung des laufenden Unterhalts gemäß §§ 40, 89 II 2 InsO zur Verfügung, ohne daß es durch sonstige - nur noch gegen die Insolvenzmasse geltend zu machende - Verpflichtungen geschmälert wird (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2005, 915 [OLG Koblenz 29.11.2004 - 7 UF 900/04] ).
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