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OLG Hamm, 13.05.2003 - 7 UF 98/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorlage von Zeugnissen eines gemeinsamen Kindes durch den Sorgeberechtigten; Berechtigtes Interesse des anderen Ehegatten bei Kontaktverweigerung durch das Kind; Beurteilung des Kindeswohls bei einem der Vorlage entgegenstehenden Willen
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
Der Vater, dessen (hier: 15-jährige) Tochter den Kontakt mit ihm ablehnt, hat gegen die Mutter einen Anspruch auf Auskunft über die schulische Entwicklung des Kindes durch Vorlage von Zeugniskopien. Auf einen entgegenstehenden Willen des Kindes kommt es nicht an, sondern ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1686
Vorlage von schulischen Leistungen bei entzogenem Sorgerecht des Vaters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Soest, 02.04.2003 - 18 F 107/02
- OLG Hamm, 13.05.2003 - 7 UF 98/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1583
Wird zitiert von ...
- VG München, 16.05.2011 - M 3 K 09.4361
Zeugnisherausgabe
Zwar hatte die Klägerin wohl bis zur Volljährigkeit ihres Sohnes grundsätzlich gegenüber dem ebenfalls sorgeberechtigten Vater, bei dem der Sohn lebt, einen Anspruch auf Herausgabe von Zeugniskopien des Sohnes gemäß § 1686 BGB (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.5.2003, Az. 7 UF 98/03), jedoch ist dieser Auskunftsanspruch eine Ergänzung des Umgangsrechts mit einem minderjährigen Kind, die Auskunftsverpflichtung trifft nur den ein minderjähriges Kind betreuenden Elternteil, nicht jedoch die Schule.