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   FG München, 31.05.2016 - 7 V 3044/15   

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https://dejure.org/2016,19605
FG München, 31.05.2016 - 7 V 3044/15 (https://dejure.org/2016,19605)
FG München, Entscheidung vom 31.05.2016 - 7 V 3044/15 (https://dejure.org/2016,19605)
FG München, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 7 V 3044/15 (https://dejure.org/2016,19605)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung ausländischer und im Ausland nicht mehr nutzbarer Betriebstättenverluste bei im Inland aufgrund DBA von der Besteuerung freigestellten Einkünften

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung ausländischer und im Ausland nicht mehr nutzbarer Betriebstättenverluste bei im Inland aufgrund DBA von der Besteuerung freigestellten Einkünften

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung ausländischer und im Ausland nicht mehr nutzbarer Betriebstättenverluste bei im Inland aufgrund DBA von der Besteuerung freigestellten Einkünften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Im Inland kein Abzug des Verlusts aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer nach dem DBA-Spanien in Spanien zu besteuernden Personengesellschaft spanischen Rechts - BFH-Rspr. zur Berücksichtigung finaler Betriebsstättenverluste durch EuGH-Urteil v. 17.12.2015 (C-388/14, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abzug finaler Betriebsstättenverluste

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1232
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 22.02.2017 - I R 2/15

    Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog.

    Jedoch hat er der sog. Symmetriethese die Eignung zugesprochen, eine Beschränkung von Grundfreiheiten von vornherein auszuschließen (so z.B. Benecke/Staats, IStR 2016, 80; Mitschke, FR 2016, 132; dem folgend z.B. FG München, Beschluss vom 31. Mai 2016  7 V 3044/15, EFG 2016, 1232; s.a. Forchhammer, EFG 2016, 1233; Schulz-Trieglaff, NWB Unternehmensteuern und Bilanzen --StuB-- 2016, 918) und damit seine Erwägungen in der Entscheidung Nordea Bank Danmark vom 17. Juli 2014 C-48/13 (EU:C:2014:2087, ABlEU 2014, Nr. C 315, 8) fortgeführt (dort Rz 24 der Entscheidungsgründe; s.a. Mitschke, IStR 2014, 565; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 23. Oktober 2014 in der Rs. C-172/13, EU:C:2014:2321, Rz 25; Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 3. September 2015 in der Rs. C-388/14, EU:C:2015:533, IStR 2015, 738, dort Rz 69 ff.; Dobratz, IStR 2017, 116 [zugleich in Fn. 2 mit Hinweis auf das EuGH-Urteil Denkavit International und Denkavit France vom 14. Dezember 2006 C-170/05, EU:C:2006:783, Slg. 2006, I-11949]; Benecke/ Staats, IStR 2016, 80, 81 [mit Hinweis auf das EuGH-Urteil X vom 10. Juni 2015 C-686/13, EU:C:2015:375, IStR 2015, 557]; ablehnend Schön in Schön/Heber, Grundfragen des Europäischen Steuerrechts, 2015, S. 109, 137 ff.).
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