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   FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10   

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FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10 (https://dejure.org/2010,26607)
FG München, Entscheidung vom 07.04.2010 - 7 V 508/10 (https://dejure.org/2010,26607)
FG München, Entscheidung vom 07. April 2010 - 7 V 508/10 (https://dejure.org/2010,26607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nichtbenennung des Vergütungsgläubigers als Steuerschuldner im nach § 167 AO ergangenen Nachforderungsbescheid führt zur Nichtigkeit bzw. zumindest zur Rechtswidrigkeit - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit eines Nachentrichtungsbescheids gegenüber dem Steuerentrichtungspflichtigen wegen unterlassenem Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG bei fehlender Angabe des Vergütungsgläubigers (Steuerschuldners)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtswidrigkeit eines Nachentrichtungsbescheids gegenüber dem Steuerentrichtungspflichtigen wegen unterlassenem Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG bei fehlender Angabe des Vergütungsgläubigers (Steuerschuldners)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1375
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.03.2009 - I B 210/08

    Abzugsteuer - Nacherhebungsbescheid - Verletzung der Abzugspflicht bei

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10
    Möglicherweise wollte das Finanzamt mit dem Hinweis auf die Haftung der Antragstellerin für nicht abgeführte Abzugssteuer lediglich zum Ausdruck bringen, dass es sich bei der festgesetzten Abzugsteuer nach der Rechtsprechung des 1. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) materiell-rechtlich um die Geltendmachung eines Haftungsanspruchs handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 18. März 2009 I B 210/08, BFH/NV 2009, 1237).

    14 b) Es ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht zulässig, dass das Finanzamt den Haftungsschuldner für Abzugsteuern nach § 50a Abs. 4 EStG a. F. (jetzt § 50a Abs. 1 EStG) anstelle eines Haftungsbescheids durch einen Nacherhebungsbescheid auf Grundlage von § 167 Abs. 1 Satz 1 AO in Anspruch nimmt (BFH in BFH/NV 2009, 1237 m.w.N.).

    Ein nach § 127 AO unbeachtlicher Formfehler liegt schon deshalb nicht vor, weil das Finanzamt ein Wahlrecht hatte, einen Haftungsbescheid oder einen Nacherhebungsbescheid zu erlassen (BFH in BFH/NV 2009, 1237; Gosch, StBp 2001, 113) und im Falle des Erlasses eines Haftungsbescheids dem Finanzamt ein Auswahlermessen zugestanden hätte, ob es den Vergütungsschuldner oder - unter den Voraussetzungen des § 50a Abs. 5 Satz 6 EStG - den Steuerschuldner in Anspruch nimmt.

  • BFH, 03.12.1996 - I B 44/96

    Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10
    Der BFH hat im Beschluss vom 3. Dezember 1996 I B 44/96 (BStBl II 1997, 306) entschieden, dass die Angabe des Steuerschuldners keine zwingende Begründungsvoraussetzungen ist, solange die Haftungsschuld in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in anderer Weise ausreichend konkretisiert werden kann.

    Die Angabe mag dann entbehrlich sein, wenn deren Ermittlung objektiv unmöglich oder dem Finanzamt nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit unzumutbar ist, insbesondere weil der Vergütungsschuldner insoweit keine Angaben macht (vgl. BFH in BStBl II 1997, 306).

  • BFH, 13.08.1997 - I B 30/97

    Zur Frage der Erstattung von Abzugsbeträgen nach § 50 a EStG

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10
    Der BFH hat jedoch im Beschuss vom 13. August 1997 I B 30/97 (BStBl II 1997, 700) zur Steueranmeldung gemäß § 73e EStDV entschieden, dass diese keine Festsetzung einer Steuerschuld gegenüber dem Vergütungsgläubiger darstelle, da sie diesem gegenüber nicht vollziehbar sei.

    Wie der BFH im Beschluss in BStBl II 1997, 700 entschieden hat, hat § 73e Satz 2 EStDV den Zweck, die Abführungsschuld der Vergütungsschuldners inhaltlich zu konkretisieren und einen Nachweis der Abführung im Falle eines anschließenden Erstattungsverfahrens (§ 50d Abs. 1 EStG) sicherzustellen.

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06

    Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10
    Damit ist es auch nicht möglich, nach dem objektiven Erklärungsgehalt des Bescheids durch Auslegung die Steuerschuldner zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 19. März 2009 IV R 78/06, BStBl II 2009, 803).
  • BFH, 01.07.2008 - II R 2/07

    Begründung des Auswahlermessens bei Inanspruchnahme des Beschenkten trotz

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10
    d) Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch dann, wenn die fehlende Angabe der Vergütungsgläubiger im Streitfall nicht zur Nichtigkeit des Nacherhebungsbescheids führen sollte, die fehlende Benennung des Steuerschuldners einen Begründungsmangel (§ 121 AO) darstellt, der zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids mit der Folge führt, dass er aufzuheben und im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes von der Vollziehung auszusetzen ist (BFH vom 1. Juli 2008 II R 2/07, BStBl II 2008, 897).
  • BFH, 13.09.2000 - I R 61/99

    Umsatzabhängige Vergütung bei partiarischen Darlehen

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10
    Zwar wird der mit Nacherhebungsbescheid nach § 167 Abs. 1 Satz 1 AO gegenüber dem Steuerentrichtungspflichtigen geltend gemachte Anspruch in einigen BFH-Entscheidungen als "Entrichtungssteuerschuld" bezeichnet (z.B. BFH-Urteil vom 13. September 2000 I R 61/99, BStBl II 2001, 67; vgl. Rüsken in Klein, AO, § 167 Rz. 5: "Begriffsverwirrung").
  • BFH, 24.03.1998 - I R 120/97

    Keine Stundung abzuführender Kapitalertragsteuer

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10
    Dagegen ist der Vergütungsschuldner nicht Steuerschuldner, sondern lediglich Steuerentrichtungpflichtiger (BFH-Urteil vom 24. März 1998 I R 120/97, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1999, 3; Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 43 AO Rz. 7 m.w.N.).
  • BFH, 05.05.2010 - I R 104/08

    Keine unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10
    Dagegen hat das Finanzgericht Hamburg im nicht rechtskräftigen Urteil vom 15. Oktober 2008 2 K 216/07 (EFG 2009, 401/406 unter III, 2., Az. des BFH: I R 104/08) die Auffassung vertreten, dass - bezogen auf einen Haftungsbescheid nach § 50a Abs. 5 EStG - die fehlende Angabe der Vergütungsgläubiger dann zur Nichtigkeit mangels Bestimmtheit führt, wenn diese in den dem Haftungsbescheid zugrunde liegenden Anmeldungen nach § 73e EStDV nicht erwähnt werden und sich weder aus den Anmeldungen noch aus dem Haftungsbescheid die Person des Vertragspartners des Vergütungsschuldners ergibt.
  • BFH, 22.05.1997 - I B 114/96

    Zulässigkeit der Auslegung von Verwaltungsakten

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10
    Diese Auffassung hat der BFH im Beschluss vom 22. Mai 1997 I B 114/96 (BFH/NV 1997, 826) bestätigt.
  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 216/07

    Steuerabzugsfähigkeit der von einer deutschen Konzertagentur für ausländische

    Auszug aus FG München, 07.04.2010 - 7 V 508/10
    Dagegen hat das Finanzgericht Hamburg im nicht rechtskräftigen Urteil vom 15. Oktober 2008 2 K 216/07 (EFG 2009, 401/406 unter III, 2., Az. des BFH: I R 104/08) die Auffassung vertreten, dass - bezogen auf einen Haftungsbescheid nach § 50a Abs. 5 EStG - die fehlende Angabe der Vergütungsgläubiger dann zur Nichtigkeit mangels Bestimmtheit führt, wenn diese in den dem Haftungsbescheid zugrunde liegenden Anmeldungen nach § 73e EStDV nicht erwähnt werden und sich weder aus den Anmeldungen noch aus dem Haftungsbescheid die Person des Vertragspartners des Vergütungsschuldners ergibt.
  • FG Saarland, 21.06.2012 - 1 K 1041/11

    Zur Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung im Rahmen der Haftung eines

    Es sei auf den Beschluss des FG München verwiesen (vom 7. April 2010 7 V 508/10, EFG 2010, 1375).

    Der Beschluss des FG München (7 V 508/10 vom 7. April 2010, EFG 2010, 1375) betreffe einen mit dem vorliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalt eines Vergütungs-Steuerschuldners i.S.v. § 50 a Abs. 5 S. 2 EStG.

    Zwar ist der Entrichtungsschuldner nicht Steuerschuldner der Kapitalertragsteuer i.S.v. § 37, 43 AO (so auch FG München vom 7. April 2010 7 V 508/10, EFG 2010, 1375).

  • FG München, 13.12.2010 - 7 K 1593/09

    Beschränkte Steuerpflicht eines ausländischen Motorsport-Rennteams, das

    Anstelle eines Haftungsbescheids kann das Finanzamt auch - wie im Streitfall - einen Nachforderungsbescheid auf Grundlage von § 167 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) erlassen (vgl. Beschluss des Senats vom 7. April 2010 7 V 508/10, EFG 2010, 1375).
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