Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2009 - 7 V 7278/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Erbringung nachhaltiger Bauleistungen durch den Leistungsempfänger
- Judicialis
UStG § 13 Abs. 1; ; UStG § 13b Abs. 1; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Empfänger von Bauleistungen als Schuldner der Umsatzsteuer; Nachhaltiges Erbringen von Bauleistungen durch den Leistungsempfänger im vorangegangenen Kalenderjahr
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Empfänger von Bauleistungen als Schuldner der Umsatzsteuer - Nachhaltiges Erbringen von Bauleistungen durch den Leistungsempfänger im vorangegangenen Kalenderjahr
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Empfänger von Bauleistungen als Schuldner der Umsatzsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1166
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.09.2007 - V B 97/07
Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2009 - 7 V 7278/08
Die Aussetzung der Vollziehung setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 07.09.2007 V B 97/07, BFH/NV 2008, 120 m.w.N.).
- FG Münster, 01.09.2010 - 5 K 3000/08
Reverse-Charge-Verfahren im Bausektor
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 23. März 2009 7 V 7278/08, EFG 2009, 1166) hält die 10%-Grenze für ein taugliches Abgrenzungskriterium zur Bestimmung der Voraussetzungen für den Übergang der Steuerschuldnerschaft.Für den leistenden Unternehmer besteht ein Bedürfnis, verlässlich beurteilen zu können, wer Schuldner der Umsatzsteuer ist und wie er abrechnen muss (so auch FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2009 7 V 7278/09, EFG 2009, 1166).
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 7 K 7345/12
Abführungspflicht bei Bauleistungen
Einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 23.03.2009 7 V 7278/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1166 stattgegeben.Dem Gericht haben die Streitakte des Verfahrens 7 V 7278/08 sowie je eine Umsatzsteuer-, Betriebsprüfungs-, Umsatzsteuer-Voranmeldungs-, Sonder- und Bilanzakte vorgelegen, die vom Finanzamt Oranienburg für die Klägerin unter der Steuernummer ... geführt werden.