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   OLG Köln, 14.03.2002 - 7 VA 3/01   

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https://dejure.org/2002,5416
OLG Köln, 14.03.2002 - 7 VA 3/01 (https://dejure.org/2002,5416)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2002 - 7 VA 3/01 (https://dejure.org/2002,5416)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2002 - 7 VA 3/01 (https://dejure.org/2002,5416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Presseauskünfte durch die Justizbehörden; Nachweis journalistischer Tätigkeit; Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Unzulässigkeit eines "isolierten" Antrags auf Erlass einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; GVG § 17 a Abs. 2 Satz 3; ; FGG § 24 Abs. 3; ; FGG § 13 a Abs. 1; ; EGGVG §§ 23 ff.; ; EGGVG § 27; ; EGGVG § 29 Abs. 2; ; EGGVG § 30 Abs. 1; ; EGGVG § 30 Abs. 3; ; KostO § 30

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG §§ 23 ff.; GVG § 17a; VwGO § 123
    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 429
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Köln, 09.07.2001 - 6 L 1167/00
    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 VA 3/01
    Im Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht am 16. November 2000 hat der Antragsteller mehrere Unterlagen vorgelegt, die seine journalistische Tätigkeit bestätigen soll ein, u. a. einen von der D.-Gruppe der Journalisten - am 25. April 2000 ausgestellten, mit dem Verbandsstempel und der Unterschrift eines Verbandsvertreters versehen Internationalen Presseausweis mit einer Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 2000 (Blatt 216 d. A. 6 L 1167/00 VG Köln).

    Ergänzend wird Bezug genommen auf den Inhalt der Beiakten 6 L 1167/00 Verwaltungsgericht Köln sowie Verwaltungsakten 12 A-22 und 3132-33/00. Der Senat hat zu Informationszwecken die Akte 1 O 188/00 LG Bonn beigezogen.

    Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln hat als Vertreter des Antragsgegners Seite 2 des Schriftsatzes vom 12. Dezember 2000 (Blatt 223 in 6 L 1167/00 VG Köln) - zutreffend - mitgeteilt, dass der Verhandlungstermin in der Sache 1 O 188/00 LG Bonn schon am 14. August 2000 stattgefunden habe und das Verfahren inzwischen aufgrund einer außergerichtlichen Einigung der Parteien erledigt sei.

    Entgegen dem von ihm selbst vorgelegten Runderlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. November 1993 über die Gestaltung und Ausgabe von bundeseinheitlichen Presseausweisen (Blatt 168 in 6 L 1167/00 VG Köln) fehlten in dem dem Landgericht Bonn in Kopie übersandten Ausweis das Ausstellungsdatum, der Stempel des ausgebenden Verbandes und die Unterschrift des Verbandsvertreters.

    Eine Änderung der Lage trat frühestens ein, als der Antragsteller im Erörterungstermin beim Verwaltungsgericht Köln am 16. November 2000 (Blatt 203 ff. in 6 L 1167/00) weitere Unterlagen einreichte, u. a. einen von der D. - Gruppe der Journalisten - am 25. April 2000 ausgestellten, gestempelten und von einem Verbandsvertreter unterschriebenen Internationalen Presseausweis (Blatt 216 d. g. A.).

  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 VA 3/01
    Gegen diese Vorschriften, aber auch gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1997 (NJW 1997, 2694 ff.), verstoße der Antragsgegner.

    Schließlich folgt ein Anspruch auf Überlassung von Ablichtungen der in Rede stehenden Entscheidungen - die Überlassung eines Verhandlungsprotokolls scheidet insoweit von vornherein aus - auch nicht aus der Publikationspflicht der Justiz bezüglich veröffentlichungswürdiger Entscheidungen (vgl. BVerwG NJW 1997, 2694 ff.; OLG Celle NJW 1990, 2570 f.).

  • OLG Celle, 12.06.1990 - 1 VAs 4/90

    Überlassung einer anonymisierten Urteilsabschrift zu Zwecken der Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 VA 3/01
    Schließlich folgt ein Anspruch auf Überlassung von Ablichtungen der in Rede stehenden Entscheidungen - die Überlassung eines Verhandlungsprotokolls scheidet insoweit von vornherein aus - auch nicht aus der Publikationspflicht der Justiz bezüglich veröffentlichungswürdiger Entscheidungen (vgl. BVerwG NJW 1997, 2694 ff.; OLG Celle NJW 1990, 2570 f.).
  • BGH, 05.04.2001 - III ZB 48/00

    Rechtsweg bei Ansprüchen gegen den beurkundenden Notar auf Vornahme einer

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 VA 3/01
    Die Bindungswirkung gilt gem. § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG allerdings nur "hinsichtlich des Rechtswegs", nicht bezüglich sonstiger Zulassungsvoraussetzungen (BGH Beschluss vom 5. April 2001 - III ZB 48/00-, abgedruckt z. B. in NJW 2001, 2181 f.; Gummer a. a. O. § 17 a GVG Rn. 1 a, 12 m. w. N.).
  • OLG Köln, 03.01.2001 - 7 VA 1/00

    Akteneinsichtsrecht in Dienstaufsichtsvorgänge

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 VA 3/01
    Dieser - und nicht das vom Antragsteller bezeichnete Land ... - wäre der richtige Antragsgegner gewesen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Januar 2001 - 7 VA 1/00 -, OLG-Report Köln 2001, 197 f.).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 20 VA 14/15

    Anforderungen an Erteilung einer anonymisierten Urteilsabschrift nach § 299 II

    Spätestens seit der oben bereits zitierten grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.02.1997, Az. 6 C 3/96, BVerwGE 104, 105 ff. zitiert nach juris) ist allgemein anerkannt, dass die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen eine öffentliche Aufgabe der Gerichte darstellt, zu der diese nicht nur berechtigt sondern verpflichtet sind (vgl. u. a. auch: BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15, Rn. 16 und 20; OLG Köln, Beschluss vom 14.03.2002, Az. 7 VA 3/01, Rn. 24; jeweils zitiert nach juris; Greger in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 299 ZPO, Rn. 7; Pabst in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., § 13 FamFG, Rn. 24; Bacher in Vorwerk / Wolf, Beck'scher Online-Kommentar zur ZPO, 19. Edition, § 299 ZPO, Rn. 2).
  • AG Schleswig, 20.12.2011 - 1 AR -6- 34

    Zum öffentlichen Interesse i.R.d. JVKostO; openJur hat keinen Anspruch auf

    Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichtes (vgl. BVerwGE 104, S. 105 ff; so auch OLG Köln, NJW-RR 2003, S. 429; Landgericht Berlin - NJW 2002, S. 838).
  • LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14

    Gericht muss eine Entscheidung, die auch zur gewerblichen Nutzung bereitgestellt

    Sämtliche der vom Beschwerdeführer umfangreich dargestellten rechtsstaatlichen Anforderungen, die Gegenstand etwa der Entscheidungen BVerwG NJW 1997, 2694; OLG Köln NJW-RR 2003, 429; LG Berlin NJW 2002, 838 sind, werden vom Beschwerdegegner verwirklicht.
  • LG Flensburg, 18.06.2012 - 5 T 25/12

    Keine kostenlosen Entscheidungen für openjur.de

    Sämtliche der vom Beschwerdeführer umfangreich dargestellten rechtsstaatlichen Anforderungen, die Gegenstand etwa der Entscheidungen BVerwG NJW 1997, 2694; OLG Köln NJW-RR 2003, 429; LG Berlin NJW 2002, 838 sind, werden vom Beschwerdegegner verwirklicht.
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