Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25250
BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14 (https://dejure.org/2014,25250)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.2014 - 7 VR 1.14 (https://dejure.org/2014,25250)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 2014 - 7 VR 1.14 (https://dejure.org/2014,25250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1, § 80a Abs. 3 Satz 2; UmwRG § 4a Abs. 3; WHG § 27 Abs. 2 Nr. 1; WRRL Art. 4 Abs. 1 Buchst. a i
    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung; Gesamtabwägung; Prüfungsmaßstab; ernstliche Zweifel; wasserrechtliches Verschlechterungsverbot; Verschlechterungsbegriff; Präklusion; Habitatschutz; Schadensminderungsmaßnahme; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1, § 80a Abs. 3 Satz 2
    Gesamtabwägung; Habitatschutz; Interessenabwägung; Kohärenzmaßnahme; Präklusion; Prüfungsmaßstab; Schadensminderungsmaßnahme; Verschlechterungsbegriff; Vorläufiger Rechtsschutz; ernstliche Zweifel; umweltrechtliche Verbandsklage; wasserrechtliches Verschlechterungsverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80a Abs 3 S 2 VwGO, § 4a Abs 3 UmwRG, § 27 Abs 2 Nr 1 WHG 2009, Art 4 Abs 1 Buchst a Buchst i EGRL 60/2000
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen wasserrechtliche Erlaubnis für Kraftwerksbetrieb

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des § 4a Abs. 3 UmwRG auf Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Umweltrechtsbehelfsgesetz; Steinkohle-Kraftwerk Moorburg

  • rewis.io

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen wasserrechtliche Erlaubnis für Kraftwerksbetrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwRG § 4a Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1
    Auswirkungen des § 4a Abs. 3 UmwRG auf Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kraftwerk Moorburg darf mit der geplanten Durchlaufkühlung vorläufig in Betrieb gehen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kraftwerk Moorburg darf mit der geplanten Durchlaufkühlung vorläufig in Betrieb gehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrieb des Steinkohlekraftwerks Moorburg

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kraftwerk Moorburg darf mit der geplanten Durchlaufkühlung vorläufig in Betrieb gehen

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Kraftwerk Moorburg darf mit der geplanten Durchlaufkühlung vorläufig in Betrieb gehen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 82
  • DÖV 2015, 78
  • BauR 2015, 252
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.07.2013 - 7 A 20.11

    Weservertiefung: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union und Hinweise

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14
    Der Senat neigt dieser Rechtsauffassung zu, hält sie aber nicht für eindeutig, wie dem Beschluss vom 11. Juli 2013 - BVerwG 7 A 20.11 - (DVBl 2013, 1450 Rn. 23 ff.) zu entnehmen ist, mit dem er in einem Verfahren über die geplante Weservertiefung den Europäischen Gerichtshof unter anderem zur Klärung des Bedeutungsgehalts des Verschlechterungsverbots in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) i) WRRL angerufen hat.

    Wie der Gerichtshof die Vorlagefragen, deren Klärung auch für die Auslegung des § 27 Abs. 2 Nr. 1 WHG entscheidend ist (vgl. Beschluss vom 11. Juli 2013 a.a.O. Rn. 21), beantworten wird, ist offen.

  • BVerwG, 13.06.2013 - 9 VR 3.13

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; sofortige Vollziehung; Aussetzung;

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14
    An dem Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung, in die weitere die Interessenlage der Beteiligten betreffende Gesichtspunkte eingehen können und die je nach Lage des Falles auch losgelöst von den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs vorgenommen werden kann, ändert sich hingegen nichts (im Anschluss an den Beschluss vom 13. Juni 2013 - BVerwG 9 VR 3.13 - juris Rn. 4).

    An dem Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung, in die weitere die beiderseitige Interessenlage betreffende Gesichtspunkte eingehen können und die je nach Lage des Falles auch losgelöst von den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs vorgenommen werden kann, ändert sich hingegen ausweislich des Hinweises im Gesetzestext auf die Gesamtabwägung nichts (so bereits Beschluss vom 13. Juni 2013 - BVerwG 9 VR 3.13 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 90 = juris Rn. 4 unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung, BTDrucks 17/10957 S. 18).

  • EuGH, 12.09.2014 - C-130/14

    Kommission / Belgien

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Unionsrechtskonformität der einschlägigen gesetzlichen Präklusionsregelungen zwar schon mehrfach geprüft und bejaht (vgl. Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 13; Beschluss vom 17. Juni 2011 - BVerwG 7 B 79.10 - Buchholz 406.254 URG Nr. 3), die Europäische Kommission hält diese Regelungen hingegen für unionsrechtswidrig und hat deswegen beim Europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (Rs. C-130/14).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14
    Ist es - namentlich wegen der besonderen Dringlichkeit einer alsbaldigen Entscheidung - nicht möglich, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wenigstens summarisch zu beurteilen, so sind allein die einander gegenüberstehenden Interessen unter Berücksichtigung der mit der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einerseits und deren Ablehnung andererseits verbundenen Folgen zu gewichten (vgl. Beschluss vom 22. März 2010 - BVerwG 7 VR 1.10 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bisher anerkannt, dass verbindlich geregelte Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen dann als Schadensminderungsmaßnahmen berücksichtigt werden können, wenn sie sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 53 f. = Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 26).
  • BVerwG, 17.06.2011 - 7 B 79.10

    Vereinbarkeit nationaler Präklusionsregelungen mit dem europäischen Unionsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Unionsrechtskonformität der einschlägigen gesetzlichen Präklusionsregelungen zwar schon mehrfach geprüft und bejaht (vgl. Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 13; Beschluss vom 17. Juni 2011 - BVerwG 7 B 79.10 - Buchholz 406.254 URG Nr. 3), die Europäische Kommission hält diese Regelungen hingegen für unionsrechtswidrig und hat deswegen beim Europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (Rs. C-130/14).
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Unionsrechtskonformität der einschlägigen gesetzlichen Präklusionsregelungen zwar schon mehrfach geprüft und bejaht (vgl. Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 13; Beschluss vom 17. Juni 2011 - BVerwG 7 B 79.10 - Buchholz 406.254 URG Nr. 3), die Europäische Kommission hält diese Regelungen hingegen für unionsrechtswidrig und hat deswegen beim Europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (Rs. C-130/14).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14
    Für Ausgleichsmaßnahmen wird sich diese Feststellung allerdings nur ausnahmsweise treffen lassen, da derartige Maßnahmen in der Regel erst deutlich verzögert wirken und ihr Erfolg selten mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Sicherheit vorhergesagt werden kann (Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 94 = Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 30).
  • EuGH, 15.05.2014 - C-521/12

    Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14
    Ob diese Rechtsprechung sich uneingeschränkt aufrechterhalten lässt, erscheint mit Rücksicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Mai 2014 - Rs. C-521/12 - als zweifelhaft.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 M 286/15

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen;

    Es kann dahinstehen, ob erst ernstliche Zweifel in dem Sinne, dass bei summarischer Prüfung ein Übergewicht der für oder gegen den Erfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache sprechenden Gründe feststellen lässt (vgl. zu alten Fassung des § 4 a Abs. 3 UmwRG BVerwG, B. v. 16.09.2014 - 7 VR 1/14 - NVwZ 2015, 82).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

    Am Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung ("Gesamtabwägung") in die weitere die beiderseitige Interessenlage betreffende Gesichtspunkte eingehen können und die je nach Lage des Falles auch losgelöst von den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs vorgenommen werden kann, ändert sich hingegen nichts, wie der Hinweis im Gesetzestext auf die vorzunehmende "Gesamtabwägung" verdeutlicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.09.2014 - VR 1.14 - NVwZ 2015, 82 und vom 13.06.2013 - 9 VR 3.13 - NVwZ 2013, 1019).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 18.17

    Neue Runde im Rechtsstreit um das Kohlekraftwerk Moorburg

    (2) Hiervon ausgehend begegnet der rechtliche Ausgangspunkt in der der angefochtenen Erlaubnis zugrunde liegenden FFH-Verträglichkeitsprüfung - die Fischaufstiegsanlage Nord als im Rahmen von Art. 6 Abs. 3 FFH-RL zu berücksichtigende Schadensminderungsmaßnahme - entgegen der Auffassung der Kommission im Vertragsverletzungsverfahren und der vom erkennenden Senat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss vom 16. September 2014 - 7 VR 1.14 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 14 Rn. 18) geäußerten Vorbehalte keinen Bedenken.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht