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   BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94   

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BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94 (https://dejure.org/1995,463)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1995 - 7 VR 16.94 (https://dejure.org/1995,463)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 7 VR 16.94 (https://dejure.org/1995,463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen als Darstellung einer Unterhaltungsmaßnahme - Austausch von den aktuellen Sicherheitsbedürfnissen und Verkehrsbedürfnissen Rechnung tragenden Bauteilen als genehmigungsbedürftiger ...

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 113 VwGO, § 123 VwGO, § 18 AEG, § 5 VerkPBG
    Planfeststellung, Lärmbelästigung, Unterhaltungsmaßnahmen, Rechtsschutzinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2867 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 586
  • DVBl 1995, 520
  • DÖV 1995, 515
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.01.1994 - 7 VR 12.93

    Einwendungen gegen den Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Berlin - Erforderlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94
    Der Streit "betrifft" daher das Planfeststellungsverfahren für dieses Vorhaben (vgl. Beschluß des Senats vom 21. Januar 1994 - BVerwG 7 VR 12.93 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 1).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 VR 10.94

    Lärmimmissionen von Dieselzügen und Elektrifizierung der Trasse - Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94
    Kurzfristig bevorstehende ungenehmigte und damit rechtswidrige Streckenausbauarbeiten, gegen die das Eisenbahn-Bundesamt einschreiten müßte und entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin auch einschreiten dürfte (vgl. Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 VR 10.94 - S. 12 ff. des amtlichen Abdrucks) und die dem Senat Veranlassung geben würden, den Antragstellern einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, gibt es daher nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht.
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird der Austausch alter Anlagenteile nicht allein deswegen zu einer über eine Instandsetzung hinausgehenden planfeststellungsbedürftigen Änderungsmaßnahme, weil die neuen Bauteile den aktuellen Sicherheits- und Verkehrsbedürfnissen Rechnung tragen (BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 1995 - BVerwG 7 VR 16.94 - NVwZ 1995, S. 586).

    Daß die dabei hergestellten Anlagenteile einem neueren Stand der Technik entsprechen und den aktuellen Sicherheits- und Verkehrsbedürfnissen Rechnung tragen, ändert daran nichts (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19

    Erledigung von Klageverfahren bzw. einstweiligem Anordnungsverfahren zwischen den

    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass in Verfahren, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung beträfen, ein Fortsetzungsfeststellungantrag analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO unzulässig sei, weil die aufgrund summarischer Prüfung ergehende einstweilige Anordnung nicht zu einer rechtskräftigen Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Versagung eines Verwaltungsakts führen könne (BVerwG, Beschl. v. 27.01.1995 - 7 VR 16.94 - NVwZ 1995, 586).

    Dem Antragsgegner fehle das Rechtsschutzbedürfnis, weil das von ihm geltend gemachte Feststellungsinteresse, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 27.01.1995 (a.a.O.) klargestellt habe, in einem Eilverfahren nicht befriedigt werden könne, weil eine einstweilige Anordnung nicht zur rechtskräftigen Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Versagung des begehrten Verwaltungsakts (oder der sonstigen Leistung) führe.

    Sie ist daher nur in einem Hauptsacheverfahren möglich (BVerwG, Beschl. v. 27.01.1995, a.a.O.; ebenso Senat, Beschl. v. 20.03.2018 - 1 S 493/18 - OVG NRW, Beschl. v. 11.11.2019 - 6 B 1349/19 - juris, und v. 19.02.2013 - 12 B 1259/12 - juris; HambOVG, Beschl. v. 02.08.2019 - 4 Bs 219/18 - AuAS 2019, 209; BayVGH, Beschl. v. 08.04.2019 - 10 CE 19.444 - juris; SächsOVG, Beschl. v. 07.12.2018 - 2 B 183/17 - juris; OVG Rh.-Pf.-, Beschl. v. 11.07.2017 - 7 B 11079/17 - juris; OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 26.08.2016 - OVG 12 S 37.16 u.a. - juris; Schoch, in: dems./Schneider/Bier, VwGO, 37. Erg.-Lfg., § 123 Rn. 36 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Daß die dabei eingebauten neuen Anlagenteile einem neueren Stand der Technik entsprechen und den aktuellen Sicherheits- und Verkehrsbedürfnissen Rechnung tragen, ändert daran nichts (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 1995 - BVerwG 7 VR 16.94 - NVwZ 1995, S. 586).
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