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   BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12, 7 VR 6.12 (7 A 9.12)   

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https://dejure.org/2012,26620
BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12, 7 VR 6.12 (7 A 9.12) (https://dejure.org/2012,26620)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2012 - 7 VR 6.12, 7 VR 6.12 (7 A 9.12) (https://dejure.org/2012,26620)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2012 - 7 VR 6.12, 7 VR 6.12 (7 A 9.12) (https://dejure.org/2012,26620)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende Wirkung; gesetzlicher Sofortvollzug; internationales Projekt; vordringlicher Bedarf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 2 S 1 Nr 3 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80 Abs 1 S 1 VwGO, § 18e Abs 2 S 1 AEG, § 1 BSWAG
    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Ausbaustrecke Berlin-Rostock; aufschiebende Wirkung der Klage; vordringlicher Bedarf

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes gem. § 80 Abs. 5 S. 1 1. Alt. VwGO

  • rewis.io

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Ausbaustrecke Berlin-Rostock; aufschiebende Wirkung der Klage; vordringlicher Bedarf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes gem. § 80 Abs. 5 S. 1 1. Alt. VwGO

  • datenbank.nwb.de

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Ausbaustrecke Berlin-Rostock; aufschiebende Wirkung der Klage; vordringlicher Bedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 85
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 17.11.2003 - BT-Drs 15/2050
    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12
    Es spricht zwar viel dafür, dass hierfür eine gesetzgeberische Entscheidung, wie sie § 4 Abs. 1 BSWAG für die Anpassung und Aufstellung eines Bedarfsplans vorschreibt (siehe Bundesverkehrswegeplan 2003, BTDrucks 15/2050 S. 11, Ziff. 3.2.5, sowie BTDrucks 15/1656 S. 7), nicht erforderlich ist.

    Die rechtlichen Kriterien für eine solche Zuweisung, die mit dem Verweis auf die üblichen Voraussetzungen umschrieben werden, werden durch die entsprechenden Erläuterungen im Bundesverkehrswegeplan 2003 (BTDrucks 15/2050) präzisiert.

    Die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Vorhabens, die Grundlage für die Einteilung in die Dringlichkeitsstufe ist, wird nach dem Nutzen-Kosten-Verhältnis bestimmt; daneben treten strukturpolitische Gründe nach der Raumwirksamkeitsanalyse sowie die Ergebnisse der Umweltrisiko- und der FFH-Verträglichkeitseinschätzung (siehe BTDrucks 15/2050 S. 16 Ziff. 3.4.6, 3.4.6.1, S. 35 Ziff. 7.1, S. 42 Ziff. 7.2.3; im Anschluss daran Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes, BTDrucks 15/1656 S. 10, S. 15 Ziff. 1.1.2, S. 16 Ziff. 3).

  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12
    An der Klagebefugnis fehlt es, wenn der Anfechtende nicht geltend machen kann, durch den angefochtenen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein, wenn also offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (stRspr, siehe etwa Urteile vom 13. Juli 1973 - BVerwG 7 C 6.72 - BVerwGE 44, 1 = Buchholz 442.07 § 1 FeO Nr. 1 S. 2 f., vom 17. Juni 1993 - BVerwG 3 C 3.89 - BVerwGE 92, 313 = Buchholz 451.74 § 10 KHG Nr. 4 S. 3 und vom 16. Juni 2011 - BVerwG 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 182 S. 41).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12
    An der Klagebefugnis fehlt es, wenn der Anfechtende nicht geltend machen kann, durch den angefochtenen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein, wenn also offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (stRspr, siehe etwa Urteile vom 13. Juli 1973 - BVerwG 7 C 6.72 - BVerwGE 44, 1 = Buchholz 442.07 § 1 FeO Nr. 1 S. 2 f., vom 17. Juni 1993 - BVerwG 3 C 3.89 - BVerwGE 92, 313 = Buchholz 451.74 § 10 KHG Nr. 4 S. 3 und vom 16. Juni 2011 - BVerwG 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 182 S. 41).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12
    An der Klagebefugnis fehlt es, wenn der Anfechtende nicht geltend machen kann, durch den angefochtenen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein, wenn also offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (stRspr, siehe etwa Urteile vom 13. Juli 1973 - BVerwG 7 C 6.72 - BVerwGE 44, 1 = Buchholz 442.07 § 1 FeO Nr. 1 S. 2 f., vom 17. Juni 1993 - BVerwG 3 C 3.89 - BVerwGE 92, 313 = Buchholz 451.74 § 10 KHG Nr. 4 S. 3 und vom 16. Juni 2011 - BVerwG 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 182 S. 41).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12
    Anderes käme hier nur dann in Betracht, wenn die Klage mangels Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) unzulässig wäre (Urteil vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 7 C 24.92 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 175, ; vgl. auch Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2008, § 80 Rn. 31 f.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O. Rn. 646 ff., 650).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11

    Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhemshaven; Lärmzuwachs für Bahnanlieger;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12
    Auch insofern ist indessen ein Aufhebungsanspruch als Ansatzpunkt der aufschiebenden Wirkung der Klage nicht von vornherein ausgeschlossen; ein solcher Anspruch besteht nämlich dann, wenn aufgrund einer unbewältigten Lärmbelastung die gesamte fachplanerische Abwägung wegen mangelnder Ausgewogenheit keinen Bestand mehr haben könnte (vgl. zuletzt Beschluss vom 24. Januar 2012 - BVerwG 7 VR 13.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.1965 - II C 32.65
    Auszug aus BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12
    Fehlt es demnach am gesetzlichen Sofortvollzug, kann die Antragstellerin gerichtlichen Rechtsschutz, der angesichts der von der Beigeladenen bereits ins Werk gesetzten Bauarbeiten geboten ist, sachdienlich in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO mit einem Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage erreichen (vgl. schon Beschluss vom 17. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 32.65 - Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 8 S. 21 sowie Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 1040 ff., 1047 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 13.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

    Auf diese Weise werden die Vorhaben unter dem Vorbehalt weiterer Prüfung dem Vordringlichen Bedarf bereits gesetzlich zugeordnet (vgl. auch schon BVerwG, Beschluss vom 30. August 2012 - 7 VR 6.12 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 2 Rn. 4).
  • BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

    Der Aufstieg eines Eisenbahnvorhabens des potenziellen Bedarfs in den vordringlichen Bedarf kann durch eine auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums dokumentierte und abrufbare Bekanntmachung verlautbart werden (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 30. August 2012 - 7 VR 6.12 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 2).

    Entgegen der von den Antragstellern vorgebrachten Zweifel, stellt die Bekanntgabe der "Bewertung der Schienenwegeausbauvorhaben des Potenziellen Bedarfs" vom 5. November 2018 durch das Bundesverkehrsministerium eine hinreichende Verlautbarung der Aufnahme in den vordringlichen Bedarf dar (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 30. August 2012 - 7 VR 6.12 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 2).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

    Mit Beschluss vom 30. August 2012 - BVerwG 7 VR 6.12 - hat der Senat zunächst festgestellt, dass der Klage aufschiebende Wirkung zukommt, da ein Fall des gesetzlichen Sofortvollzugs nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12

    Anspruch auf Aufhebung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auf Antrag der Antragstellerin hat der beschließende Senat mit Beschluss vom 30. August 2012 - BVerwG 7 VR 6.12 - festgestellt, dass die Klage mangels gesetzlichen Sofortvollzugs aufschiebende Wirkung hat.

    Was schließlich die von der Antragstellerin in erster Linie gerügte mangelhafte Bewältigung der Belastung ihres Anwesens durch vom Bahnbetrieb herrührenden Lärm und Erschütterungen angeht, spricht zwar - wie der Senat bereits im Beschluss vom 30. August 2012 (BVerwG 7 VR 6.12, Rn. 8) dargelegt hat - viel dafür, dass die Antragstellerin mit diesem Vorbringen nicht präkludiert ist.

  • VG Neustadt, 07.10.2020 - 5 L 783/20

    Kinosäle im Sexkino dürfen derzeit ohne Einhaltung des Mindestabstands auch von

    Ein Antrag auf Feststellung, dass ein Rechtsbehelf gegen einen belastenden Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung hat, ist nach § 123 Abs. 5 i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 analog VwGO (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2012 - 7 VR 6/12 -, NVwZ 2013, 85; Bay. VGH, Beschluss vom 18. November 2019 - 4 CS 19.1839 -, NVwZ-RR 2020, 619) nur statthaft, wenn der Antragsteller sich gegen einen Verwaltungsakt wendet, der weder kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist noch von der Behörde für sofort vollziehbar erklärt worden ist, die Behörde aber gleichwohl von einer sofortigen Vollziehbarkeit ausgeht.
  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 14.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

    Auf diese Weise werden die Vorhaben unter dem Vorbehalt weiterer Prüfung dem Vordringlichen Bedarf bereits gesetzlich zugeordnet (vgl. auch schon BVerwG, Beschluss vom 30. August 2012 - 7 VR 6.12 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 2 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.08.2015 - 22 AS 15.40024

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung

    Die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf setzt bei nationalen Projekten ihre ausdrückliche Aufnahme in die Anlage zu § 1 BSWAG voraus; bei internationalen Projekten - neben weiteren Voraussetzungen - die Verlautbarung der Aufnahme (vgl. BVerwG, B.v. 30.8.2012 - 7 VR 6/12 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Eine von der Antragsgegnerin befürwortete "weite Auslegung" der Anlage zu § 1 BSWAG und der darin enthaltenen Bezeichnung der Bahnstrecke ist wegen der für den gerichtlichen Rechtsschutz wesentlichen Weichenstellung durch § 18e Abs. 2 Satz 1 AEG (vgl. BVerwG, B.v. 30.8.2012 - 7 VR 6/12 - juris Rn. 4) ausgeschlossen.

  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

    Auf diese Weise werden die Vorhaben unter dem Vorbehalt weiterer Prüfung dem Vordringlichen Bedarf bereits gesetzlich zugeordnet (vgl. auch schon BVerwG, Beschluss vom 30. August 2012 - 7 VR 6.12 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 2 Rn. 4).
  • VG Schwerin, 12.07.2021 - 7 B 1118/21

    Umweltverbandsklage gegen Anerkennung einer Stiftung bürgerlichen Rechts ohne

    Die vom Antragsteller erstrebte Feststellung, die grundsätzlich entsprechend § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO statthaft wäre (s. nur die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 30. August 2012 - 7 VR 6.12 -, bei Buchholz - Buchh. - Nr. 2 zu § 18e des Allgemeinen Eisenbahngesetzes [442.09], Rdnr. 5, des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Dezember 2014 - 3 M 51/14 -, juris Rdnr. 20, und des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 15. April 2010 - 6 B 105/10 -, juris Rdnr. 18), kann die Kammer nicht treffen, da sie unrichtig wäre.

    Damit bleibt dem nicht klagebefugten Dritten - seiner Rolle als Nichtbetroffenen entsprechend - jede Einwirkung auf den ihn nicht betreffenden Verwaltungsakt im Interesse der Allgemeinheit und, soweit der Verwaltungsakt den Adressaten begünstigt, auch in dessen Interesse versagt (vgl., zur Anfechtung des Widerrufs einer Subventionsbewilligung durch den - selbst nicht subventionierten - Zessionar des Auszahlungsanspruchs, das Urteil des BVerwG vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24.92 -, Buchh. Nr. 175 zu § 137 VwGO, S. 29 f., allgemein zustimmend der oben zitierte Beschluss vom 30. August 2012, a. a. O. Rdnr. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2022 - 9 S 1394/22

    Rechtspflicht zur Änderung von Beitragsbescheiden des Versorgungswerks der

    In dieser Situation der sog. faktischen Vollziehung kommt vorläufiger Rechtsschutz in analoger Anwendung des § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.08.2012 - 7 VR 6/12 -, juris; Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Februar 2022, § 80 VwGO Rn. 352; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018., § 80 Rn. 164; vgl. auch Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 80 Rn. 115).
  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 16.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

  • VG Lüneburg, 05.12.2018 - 1 B 54/18

    Abbau; Abgabe Führerschein; Blutprobenentnahme; Cannabis; Gelegentlichkeit; THC

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2024 - 8 B 1160/23

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung isolierte Anfechtbarkeit Nebenbestimmung

  • VG Neustadt, 01.02.2019 - 5 L 1591/18

    Relevanz bloßen Bestreitens des Zugangs eines Rundfunkbeitragsbescheides;

  • VG Lüneburg, 05.11.2018 - 1 B 42/18

    Ablieferung; Androhung; Aufbauseminar; Einziehung; Fahrerlaubnis auf Probe;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2017 - 1 M 38/17

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei fehlender

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 VR 9.12

    Antrag auf Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache bei

  • VG Lüneburg, 18.12.2018 - 1 B 57/18

    Codein; Morphin; Urinprobe

  • VG Berlin, 23.07.2013 - 19 L 179.13

    Unzulässigkeit der Errichtung der Leitzentrale eines Krankentransportunternehmens

  • VG Mainz, 28.11.2017 - 1 L 1119/17

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis, hier: u.a. europäischer

  • VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14

    Erste Prüfung für Juristen; Schwerpunktbereichsprüfung; Rechtsbehelfsbelehrung;

  • VG Berlin, 05.05.2017 - 4 L 51.17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Betriebsschließung einer Spielhalle; Fiktion der

  • VG Mainz, 22.01.2019 - 1 L 1194/18

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Jagderlaubnis; unsachgemäße Aufbewahrung von

  • VG Mainz, 24.04.2018 - 3 L 203/18

    Aufwendungsersatz für Herstellung oder Änderung eines Grundstücksanschlusses -

  • VG Düsseldorf, 22.11.2019 - 15 L 2528/19

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung isolierte Anfechtung einer

  • VG Neustadt, 16.02.2016 - 4 L 76/16

    Umdeutung eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung in einen auf

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