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   OLG Dresden, 24.08.1998 - 7 W 1039/98   

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https://dejure.org/1998,6262
OLG Dresden, 24.08.1998 - 7 W 1039/98 (https://dejure.org/1998,6262)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.08.1998 - 7 W 1039/98 (https://dejure.org/1998,6262)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 (https://dejure.org/1998,6262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 48 Abs. 2
    Aufhebung der im Wege der Prozeßkostenhilfe erfolgten Beiordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 643
  • MDR 1998, 1379
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 21.12.1987 - 2 WF 200/87
    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.1998 - 7 W 1039/98
    Vielmehr ist dieses Beschwerderecht nunmehr der allgemeinen Vorschrift des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zu entnehmen (OLG Zwelbrücken, NJW 1988, 570; Feuerich, BRAO , 2. Aufl., § 48 Rn. 23 jeweils m.w.Nw.).

    Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tiefgreifend gestört ist (BGH, NJW-RR 1992, 189 ; OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570; Jessnitzer/Blumberg, BRAO , 8. Aufl., § 48 Rn. 5; Feuerich, BRAO , 2. Aufl., § 48 Rn. 21).

  • OLG Koblenz, 26.05.1986 - 14 W 385/86

    Rechtsanwalt; Übernahme; Mandant; Gebühren

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.1998 - 7 W 1039/98
    In einem solchen Fall kann von dein Rechtsanwalt verlangt werden, daß er die abschliessenden anwaltlichen Aufgaben noch für den Mandanten wahrnimmt (Feuerich, BRAO , 2. Aufl., § 48 Rn. 21; OLG Frankfurt am Main, AnwBl 1988, 64 ff.).
  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter

    Auszug aus OLG Dresden, 24.08.1998 - 7 W 1039/98
    Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tiefgreifend gestört ist (BGH, NJW-RR 1992, 189 ; OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570; Jessnitzer/Blumberg, BRAO , 8. Aufl., § 48 Rn. 5; Feuerich, BRAO , 2. Aufl., § 48 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 12.01.2018 - 7 W 21/17

    Zulässigkeit der isolierten Aufhebung der Beiordnung eines

    Die Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung der Beiordnung folgt aus §§ 78c Abs. 3 analog, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.10.2016, Az. 13 WF 957/16; OLG Bamberg, Beschluss vom 10.4.2000, Az. 7 WF 23/00; BeckOK ZPO/Reichling, 26. Ed. 15.9.2017, ZPO § 121 Rn 61 - für eine unmittelbare Herleitung aus § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO: OLG Dresden, Beschluss vom 24.8.1998, Az. 7 W 1039/98, NJW-RR 1999, 643).

    Demzufolge haben andere Gerichte trotz Bewilligung von Prozesskostenhilfe von der Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten abgesehen (so LG Berlin, Beschluss vom 8.3.2017, Az. 6 O 154/15; LG Regensburg, Beschluss vom 27.12.2016, Az. 4 O 1322/16) bzw. die Beiordnung nach § 48 Abs. 2 BRAO nachträglich aufgehoben, ohne dass damit zwingend die Beiordnung eines neuen Prozessbevollmächtigten verbunden gewesen wäre (u.a. OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2007, Az. 6 W 2/07; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.8.2017, Az. 2 LA 484/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.10.2016, Az. 13 WF 957/16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.1.2003, Az. 4 W 66/03; OLG Dresden, Beschluss vom 24.8.1998, Az. 7 W 1039/98, NJW-RR 1999, 643; auch LG Ulm, Beschluss vom 10.7.2017, Az. 6 O 198/14; OLG Dresden, Beschluss vom 29.8.2017, Az. 4 U 699/17; Thüringer OLG, Beschluss vom 9.10.2017, Az. 7 W 429/17).

  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17

    Rechtsanwaltsbeiordnung

    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).

    Bei der Entscheidung über die Entpflichtung sind neben dem Interesse des bedürftigen Beteiligten und dem Interesse des beigeordneten Rechtsanwalts auch das öffentliche Interesse an einer funktionsfähigen Rechtspflege und das Interesse der Antragstellerin an einer zügigen Erledigung des Verfahrens zu beachten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643).

  • OLG Hamm, 04.10.2022 - 11 WF 159/22

    Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts im Scheidungsverfahren wegen

    Bei der Entscheidung über die Entpflichtung sind neben dem Interesse des bedürftigen Beteiligten und dem Interesse des beigeordneten Rechtsanwalts auch das öffentliche Interesse an einer funktionsfähigen Rechtspflege und das Interesse der Antragstellerin an einer zügigen Erledigung des Verfahrens zu beachten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2014 - L 5 SB 143/13
    In einem solchen Fall kann von einem Rechtsanwalt verlangt werden, dass er die abschließenden anwaltlichen Aufgaben noch für den Mandanten wahrnimmt (vgl. Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 -, Juris Rn. 13 m.w.N.).
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