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   OLG Brandenburg, 25.02.2009 - 7 W 12/09   

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https://dejure.org/2009,26563
OLG Brandenburg, 25.02.2009 - 7 W 12/09 (https://dejure.org/2009,26563)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2009 - 7 W 12/09 (https://dejure.org/2009,26563)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 7 W 12/09 (https://dejure.org/2009,26563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Veranlassung zur Klageerhebung i.S.d. § 93 Zivilprozessordnung (ZPO) im Anfechtungsprozess

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kostentragungspflicht des Klägers bei anerkannter Anfechtungsklage ohne vorgerichtliche Aufforderung zur Duldung der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; AnfG § 11
    Begriff der Veranlassung zur Klageerhebung i.S. des § 93 ZPO im Anfechtungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 16.11.1976 - 5 W 67/76
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2009 - 7 W 12/09
    Dieser auch in Teilen der Literatur (Zöller/Herget, aaO., § 93 , Rn. 6 "Anfechtung"; Huber, AnfG , 10. Aufl., § 13 , Rn. 42) vertretenen Ansicht kann nicht beigetreten werden (vgl. OLG Saarbrücken aaO.; OLG Schleswig MDR 1977, 321; MünchKomm./Giebel aaO.; Musielak/Wolst aaO.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann aaO.), da sie dazu führt, dass die in § 93 ZPO vorgesehene Kostenregelung in solchen Fällen stets entfiele (OLG Schleswig aaO.).
  • OLG Saarbrücken, 22.03.1999 - 4 W 72/99

    Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in einen Miteigentumsanteil;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2009 - 7 W 12/09
    Das ist im Anfechtungsprozess - jedenfalls in Fällen, in denen, wie hier, der Anfechtungsgegner nicht auch der persönliche Schuldner des Anfechtungsgläubigers ist - regelmäßig erst dann der Fall, wenn der Anfechtungsschuldner einem Verlangen des Anfechtungsgläubigers nach einer Erklärung über die Duldung der Zwangsvollstreckung nicht Folge leistet (OLG Saarbrücken NJW-RR 2000, 1667 f.; OLG München NJW 1968, 556, 557; MünchKomm./Giebel, ZPO , 3. Aufl., § 93 , Rn. 16; Musielak/Wolst, ZPO , 6. Aufl., § 93 , Rn. 11; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Aufl., § 93 , Rn. 17; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 67. Aufl., § 93 , Rn. 22).
  • OLG Hamm, 23.01.2003 - 27 W 41/02

    Sicherung eines Anfechtungsanspruchs durch einstweilige Verfügung; Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2009 - 7 W 12/09
    Für eine Gefahr der Vereitelung des Anfechtungsanspruchs, die eine vorgerichtliche Aufforderung verbieten könnte (vgl. OLG Hamm OLGR 2003, 232; Zöller/Herget aaO.; Huber aaO.; MünchKomm./Giebel aaO.; Musielak/Wolst aaO.), enthält der Sachvortrag der Parteien keine Anhaltspunkte.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2015 - 12 W 19/14

    Begriff der Veranlassung zur Klageerhebung wegen Vorsatzanfechtung

    Die Frage, ob der Schuldner eines Rückgewähranspruchs nach dem Anfechtungsgesetz vor Klageerhebung zur Vermeidung der Kostenlast zur freiwilligen Erfüllung aufgefordert werden muss oder ob er allein durch die Vornahme des anfechtbaren Geschäfts Anlass zur Klageerhebung gegeben hat, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (letzteres jedenfalls für die Vorsatzanfechtung bejahend z.B.: OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2008 - 27 W 48/07 = NJW-RR 2008, 1724, 1725 m.w.N.; Zöller/Herget, a.a.O., Rn. 4; BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache, a.a.O. Rn. 70; a.A. z.B. OLG Brandenburg, Beschl. v. 25.02.2009 - 7 W 12/09 = OLGR Brandenburg 2009, 590 m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 22.03.1999 - 4 W 72/99-7 = NJW-RR 2000, 1667, 1668; MüKoZPO/Schulz, 4. Aufl., § 93 Rn. 23; Musielak/Lackmann, a.a.O., Rn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das

    Da bei der Neuregelung des Gerichtskostengesetzes durch das Kostenrechtsorganisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG a. F., wonach die Beschwerde ausgeschlossen war, wenn das Rechtsmittelgericht den Beschluss zur Streitwertfestsetzung erlassen hatte, nicht übernommen wurde, entspricht es der nunmehr herrschenden Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht statthaft und zur Entscheidung hierüber das Oberlandesgericht berufen ist (so schon Senat, Beschlüsse vom 28. März 2006 und vom 13. September 2006, Az.: 7 W 12/09, 7 W 16/06 und 7 W 57/06; Pfälzisches OLG Zweibrücken - 4. Zivilsenat - Beschluss vom 11. November 2008, 4 W 88/08 - bei Juris; OLG Koblenz Juristisches Büro 2008, 254; OLG Düsseldorf MDR 2007, 605, 606; OLG München, Beschluss vom 15. Juli 2009, Az.: 20 W 1804/09 - bei Juris; Deichfuß, MDR 2006, 1264, 1265; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rdnr. 4955 und 4958; Meyer, GKG, 10. Aufl., § 68 Rdnr. 1).
  • OLG Nürnberg, 17.07.2015 - 13 W 484/15

    Zur Klageveranlassung im Sinne des § 93 ZPO im Falle einer Gläubigeranfechtung

    Auch im Anfechtungsprozess ist dies regelmäßig erst dann der Fall, wenn der Anfechtungsschuldner einem Verlangen des Anfechtungsgläubigers nach einer Erklärung über die Duldung der Zwangsvollstreckung nicht Folge leistet (OLG Brandenburg OLGR Brandenburg 2009, 590, Rn. 6; Saarländisches OLG NJW-RR 2000, 1667, Rn. 8; jeweils zitiert nach juris; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 93 Rn. 5 Stichwort "Anfechtung"; MünchKommentar/Schulz, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rn. 23).
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