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OLG Hamburg, 19.11.2008 - 7 W 144/08 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Telemedicus
Zur Haftung eines Webhosters für Persönlichkeitsverletzungen
- Telemedicus
Zur Haftung eines Webhosters für Persönlichkeitsverletzungen
Verfahrensgang
- AG Kassel, 04.09.2008 - 413 C 2962/08
- LG Hamburg, 17.10.2008 - 325 O 242/08
- OLG Hamburg, 19.11.2008 - 7 W 144/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 02.03.2010 - 7 U 70/09
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Wie sich aus § 10 S.1 Nr. 2 TMG ergibt, kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Hoster kann aber nur dann bestehen, wenn dieser trotz Kenntnis der rechtswidrigen Inhalte keine oder nur unzureichende Bemühungen zur Entfernung dieser Inhalte aus dem Netz unternimmt (vgl. BGH WRP 2007, 1173; Beschluss des Senats vom 19.11.2008, 7 W 144/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.06, 15 U 21/06). - LG Düsseldorf, 30.11.2010 - 20 T 59/10
Keine Haftung des Hostproviders für Rechtsverletzungen seiner Kunden
Zu Recht hat das Hanseatische Oberlandesgericht jedoch in der vom Antragsteller vorgelegten Entscheidung vom 19.11.2008, Az.: 7 W 144/08, ausgeführt, dass sich die Frage zumutbarer Kontrollmöglichkeiten oder des Umfangs der dem Host-Provider obliegenden Prüfungspflichten von vorneherein nur in den Fällen stellt, in denen dieser (noch) keine Kenntnis von einer bestehenden Rechtsverletzung hat oder in denen es um einen in die Zukunft gerichteten Anspruch auf Unterlassung einer erst noch bevorstehenden Rechtsverletzung geht.