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   OLG München, 09.12.2019 - 7 W 1470/19   

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https://dejure.org/2019,43192
OLG München, 09.12.2019 - 7 W 1470/19 (https://dejure.org/2019,43192)
OLG München, Entscheidung vom 09.12.2019 - 7 W 1470/19 (https://dejure.org/2019,43192)
OLG München, Entscheidung vom 09. Dezember 2019 - 7 W 1470/19 (https://dejure.org/2019,43192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HGB § 84 f., § 92, § 92b; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, § 5 Abs. 1 S. 1; VVG § 59; BGB § 665, § 675; ZPO § 563 Abs. 2, § 572; GVG § 17a; GKG § 48 Abs. 1
    Abgrenzung Arbeitnehmer/Handelsvertreter

  • IWW

    § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG; § 84 Abs. 2 HGB
    ArbGG, HGB

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, freie Arbeitszeiteinteilung, Wettbewerbsverbot, Möglichkeit der Beschäftigung von Untervertretern / AN, Abstimmung von Werbemaßnahmen, fehlender Gebiets- oder Kundenschutz, Zulässigkeit der ausschließlichen Vergütung auf ...

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Handelsrecht: Sind für Ansprüche gegen einen Handelsvertreter die Zivil- oder Arbeitsgerichte zuständig?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sind für Ansprüche gegen Handelsvertreter die Zivil- oder Arbeitsgerichte zuständig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sind für Ansprüche gegen einen Handelsvertreter die Zivil- oder Arbeitsgerichte zuständig?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 770/98

    Arbeitnehmerstatus (Bausparkassenvertreter)

    Auszug aus OLG München, 09.12.2019 - 7 W 1470/19
    Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse unter Würdigung sowohl der vertraglichen Gestaltung als auch der tatsächlichen Handhabung des Vertrages (BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 770/98, Rdnr. 38, BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, Rdnr. 12).

    Ebenso ist es mit dem Selbständigenstatus vereinbar, wenn die Weisungsrechte im Vertrag konkretisiert werden (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 770/98, Rdnr. 47).

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 42/08

    Beweiserfordernis doppelrelevanter Tatsachen bei der Prüfung der

    Auszug aus OLG München, 09.12.2019 - 7 W 1470/19
    Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse unter Würdigung sowohl der vertraglichen Gestaltung als auch der tatsächlichen Handhabung des Vertrages (BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 770/98, Rdnr. 38, BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, Rdnr. 12).

    Deshalb würde die Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten allein einen Anspruch der Rückzahlung überzahlter Provisionen nicht ausschließen, mögen für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis auch weitergehende Einschränkungen gelten und deshalb die behauptete Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten - sofern sie zu bejahen ist - auch bei der Begründetheit der Klage zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, Rdnr. 17 zu Provisionsrückzahlungsansprüchen; die frühere gegenteilige Ansicht mehrerer Oberlandegerichte, bspw. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2005 - I-16 W 24/05, Rdnr. 22, OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.02.2009 - 12 W 307/09, Rdnrn 19 und 20 ist dadurch überholt).

  • OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09

    Beurteilung der Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs: Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG München, 09.12.2019 - 7 W 1470/19
    Deshalb würde die Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten allein einen Anspruch der Rückzahlung überzahlter Provisionen nicht ausschließen, mögen für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis auch weitergehende Einschränkungen gelten und deshalb die behauptete Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten - sofern sie zu bejahen ist - auch bei der Begründetheit der Klage zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, Rdnr. 17 zu Provisionsrückzahlungsansprüchen; die frühere gegenteilige Ansicht mehrerer Oberlandegerichte, bspw. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2005 - I-16 W 24/05, Rdnr. 22, OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.02.2009 - 12 W 307/09, Rdnrn 19 und 20 ist dadurch überholt).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2005 - 16 W 24/05

    Zusatändigkeit der Arbeitsgerichte bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG München, 09.12.2019 - 7 W 1470/19
    Deshalb würde die Bejahung der Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten allein einen Anspruch der Rückzahlung überzahlter Provisionen nicht ausschließen, mögen für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis auch weitergehende Einschränkungen gelten und deshalb die behauptete Arbeitnehmereigenschaft des Beklagten - sofern sie zu bejahen ist - auch bei der Begründetheit der Klage zu berücksichtigen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 27.10.2009 - VIII ZB 42/08, Rdnr. 17 zu Provisionsrückzahlungsansprüchen; die frühere gegenteilige Ansicht mehrerer Oberlandegerichte, bspw. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2005 - I-16 W 24/05, Rdnr. 22, OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.02.2009 - 12 W 307/09, Rdnrn 19 und 20 ist dadurch überholt).
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