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   OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02   

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OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02 (https://dejure.org/2002,4503)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.04.2002 - 7 W 16/02 (https://dejure.org/2002,4503)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. April 2002 - 7 W 16/02 (https://dejure.org/2002,4503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens; Mängeln an einem Bauvorhaben; Schiedsgerichtsvereinbarung; Schiedsgutachtervereinbarung

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § ... 91 Abs. 1; ; ZPO § 404a; ; ZPO § 407; ; ZPO § 407a; ; ZPO § 409; ; ZPO § 411; ; ZPO § 411 Abs. 2; ; ZPO § 412; ; ZPO §§ 485 ff.; ; ZPO § 485 Abs. 1; ; ZPO § 485 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 569; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3; ; ZPO § 1029; ; ZPO § 1033; ; BGB § 204 Nr. 7; ; BGB § 204 Nr. 8; ; BGB § 317; ; BGB § 319 Abs. 1; ; BGB § 641 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln an Bauvorhaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren bei Schiedsgutachtervereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1537
  • NZBau 2003, 383
  • BauR 2002, 1737
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 05.05.1993 - 19 W 8/93

    Schiedsgericht: Zuständigkeit für selbständiges Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
    Die Frage des Ausschlusses des Rechtsweges zu den staatlichen Gerichten stellt sich hier - anders als bei der Einrede einer Schiedsgerichtsvereinbarung im Sinne der §§ 1029 ZPO - nicht, so daß es keiner Entscheidung bedarf, ob und unter welchen Voraussetzungen gemäß § 1033 ZPO die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens auch im Falle einer solchen Schiedsgerichtsvereinbarung zulässig ist (vgl. dazu nur OLG Frankfurt/M, BauR 1993, 504 ff.).

    Dabei ist für diejenige Partei, die ein besonderes Eilbedürfnis im Sinne des § 485 Abs. 1 ZPO geltend machen kann, - jedenfalls dann, wenn abweichend vom regelmäßigen Ablauf Schwierigkeiten auftreten - eine größere Sicherheit der zügigen Durchführung der Begutachtung insbesondere auch durch die nur dem Gericht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Sanktionierung von Verzögerungen durch Verhängung von Ordnungsgeldern gemäß § 411 Abs. 2 ZPO gegeben (dazu auch OLG Frankfurt/M, BauR 1993, 504, 505).

  • OLG Koblenz, 15.07.1998 - 5 W 464/98

    Selbständiges Beweisverfahren bei Schiedsgerichts- und Schiedsgutachterabrede

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
    Käme jedoch das Prozeßgericht, das über diese Frage ohne Bindung an eine Bewertung im Rahmen der Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens zu entscheiden hätte, zu dem Ergebnis, daß die Schiedsgutachtenabrede unwirksam ist oder sich tatsächlich - wie die Antragstellerin meint - nur auf die Vereinbarungen in Ziff. 7 des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages bezieht, so hätte das Schiedsgutachten im Gegensatz zu dem in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholten Gutachten ruf einen Rechtsstreit in der Hauptsache keine Bedeutung (so wohl auch OLG Koblenz MDR 1999, 502, 503).
  • LG München I, 10.12.1993 - 13 T 23000/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
    Die größere Unsicherheit der Einholung des vereinbarten Schiedsgutachtens im Verhältnis zu der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ergibt sich für die Antragstellerin jedoch schon aus dem bereits erörterten Umstand, daß sich auch nach der Einholung des Schiedsgutachtens in einem späteren Prozeß die Notwendigkeit der Durchführung einer justizförmigen Beweisaufnahme ergeben kann (so wohl auch OLG Köln, IBR 1999, 289; LG München I, NJW-RR 1994, 355, 356).
  • OLG Köln, 19.10.1998 - 20 W 48/98

    Selbständiges Beweisverfahren auch bei Schiedsgutachtenklausel?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
    Die größere Unsicherheit der Einholung des vereinbarten Schiedsgutachtens im Verhältnis zu der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ergibt sich für die Antragstellerin jedoch schon aus dem bereits erörterten Umstand, daß sich auch nach der Einholung des Schiedsgutachtens in einem späteren Prozeß die Notwendigkeit der Durchführung einer justizförmigen Beweisaufnahme ergeben kann (so wohl auch OLG Köln, IBR 1999, 289; LG München I, NJW-RR 1994, 355, 356).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1998 - 23 W 25/98

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse bei Schiedsgutachterabrede?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
    Unter diesen Voraussetzungen steht der Zulässigkeit der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens auch nicht entgegen, daß die Schiedsgutachtenabrede im Falle eines späteren Prozesses - dann wenn die Antragsgegnerin eine entsprechende Einrede erhebt und das Gericht die Wirksamkeit der Abrede bejaht - zur Folge haben könnte, daß ein in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholtes Gutachten zunächst durch das Gericht nicht verwertet werden dürfte und die Antragstellerin deshalb gezwungen wäre, jedenfalls auch das Schiedsgutachten einzuholen (zu diesem Gesichtspunkt - für einen Fall des § 485 Abs. 2 ZPO - OLG Düsseldorf, BauR 1998, 1111, 1112).
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2002 - 7 W 16/02
    Zu Recht hat die Antragstellerin jedoch darauf hingewiesen, daß selbst ein eindeutig einfacherer oder billigerer Weg dann nicht beschriften werden muß, wenn dieser Weg verfahrensmäßig unsicherer ist (BGHZ 111, 168, 171).
  • OLG Köln, 24.04.2008 - 15 W 15/08

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schiedsgutachterklausel in einem Bauvertrag;

    Ein Ausnahmefall, wie er gegeben sein kann, wenn das gerichtliche Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen ist (OLG Köln, Beschluss vom 19.10.1998, IPR 1999, 289) oder das Schiedsgutachterverfahren bereits in Gang gebracht worden ist (OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 1537 f.; OLG Koblenz BauR 1999, 1055 f.), liegt ersichtlich nicht vor.
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2015 - 9 W 30/15

    Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens trotz Schiedsgutachtenabrede

    (Vgl. zum rechtlichen Interesse an der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens im Falle einer Schiedsgutachtenvereinbarung OLG Koblenz, BauR 1999, 1055; OLG Köln, IBR 1999, 289; OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1537; OLG Köln, NJW-RR 2009, 159; OLG Bremen, NJW-RR 2009, 1294.) Im vorliegenden Fall wird das rechtliche Interesse der Antragstellerin an der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens durch die Schiedsgutachtenklausel jedoch nicht beseitigt.
  • OLG Köln, 15.03.2021 - 17 W 20/21

    Kündigung eines Werkvertrages über den Bau einer neue Autobahnbrücke Unzulässiger

    a) Dabei folgt der Senat anders als das Landgericht der Rechtsansicht, dass dann, wenn die Parteien - so wie hier - eine Schiedsgutachtenklausel in den Vertrag aufgenommen haben, die vorherige oder parallele Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens grundsätzlich unzulässig ist (OLG Bremen NJW-RR 2009, 1294; OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 1537; OLG Düsseldorf BauR 1998, 1111; OLG Köln (19. ZS) BauR 2018, 870; LG Berlin IBR 2011, 497; LG München I IBR 2008, 486; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 21. Aufl., § 18 Abs. 3 VOB/B, Rn. 7; Anh 2 Rn. 58; Musielak/Voit/Huber, ZPO, 17. Aufl., § 485 Rn. 14; Schreiber, in: MK-ZPO, 6. Aufl., § 485 Rn. 16; Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 40. Aufl., § 485 Rn. 7a; Weise NJW-spezial 2015, 684; Werner/Pastor/Frechen, Der Bauprozess, 17. Aufl., Rn. 67; Werner/Pastor/Heinzerling, Rn. 501; Zanner BauR 1998, 1154, 1156; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 485 Rn. 7a; a. A. OLG Koblenz EWiR 1999, 235; OLG Karlsruhe BauR 2016, 1962; OLG Köln (20. ZS) IBR 1999, 289; von Bermuth EWiR 1999, 235).
  • LG Köln, 24.11.2020 - 37 OH 13/20
    Zwar ist es richtig, dass die ergänzende Vertragsauslegung für den Fall, dass die Parteien über den Umfang des Schiedsgutachterverfahrens streiten, dafür spricht, dass die Parteien mit der Schiedsgutachterabrede für diesen Fall das selbständige Beweisverfahren gerade nicht ausschließen wollten (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 19.04.2002, Az. 7 W 16/02).
  • LG Dresden, 30.10.2007 - 3 O 3901/06
    Im Unterschied zur Schiedsabrede führt die Berufung auf eine vereinbarte Schiedsgutachtenabrede nicht zur Unzulässigkeit der Klage, sondern zu derzeitigen Unbegründetheit (Zöller-Geimer, ZPO, 26. Aufl., Rn 6 zu § 1029 ZPO m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/ Abers- Hartmann, ZPO, 64. Aufl. Rn 17 zu Grundz. § 1025; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 27. Aufl., Rn 5 zu Vorbem. 1029; Ingenstau/Korbion-Joussen, VOB, 16. Aufl., Anhang 4 Rn. 43 ff; von Bermuth a.a.O., S.2086; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.04.02 unter Az. 7 W 16/02; OLG München, Urteil vom 27.10.1999 unter Az: 7 U 3147/99; OLG Frankfurt VersR 1982, 759; BGH NJW 196O, 1462/3).
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   OLG Celle, 17.04.2002 - 7 W 16/02 (L)   

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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Höferecht: Deklaratorische Bedeutung der Löschung des Hofvermerks nach Abschluß eines Feststellungsverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 HöfeVfO ; § 11 HöfeVfO
    Anspruch auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses ; Hofbegriff; Löschung eines Hofvermerks; Grundbuch; Deklaratorische Bedeutung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses ; Hofbegriff; Löschung eines Hofvermerks; Grundbuch; Deklaratorische Bedeutung

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