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   OLG Düsseldorf, 07.06.1999 - 7 W 22/99   

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OLG Düsseldorf, 07.06.1999 - 7 W 22/99 (https://dejure.org/1999,10005)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.1999 - 7 W 22/99 (https://dejure.org/1999,10005)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 1999 - 7 W 22/99 (https://dejure.org/1999,10005)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 887 § 888
    Vollstreckung einer unmöglichen Verpflichtung

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 3 O 237/98
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1999 - 7 W 22/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 48 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 1168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12

    Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit der durch das Zwangsmittel zu

    Auf der Grundlage solcher Darlegungen muss sich der Gläubiger dann darüber schlüssig werden, ob er diese Gründe entkräften und die Beweise widerlegen kann (OLG Celle, Beschluss vom 26. November 1997 - 4 W 253/97, juris Rn. 8; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 10 WF 149/06, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 7 W 22/99, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 17; OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2003 - 16 W 28/03, juris Rn. 3).
  • OLG Rostock, 12.10.2005 - 6 W 53/05

    Erlass eines Haftbefehls im Rahmen der Zwangsvollstreckung - Unvertretbare

    Zwar darf ein Zwangsmittel nicht angeordnet werden, wenn die Erfüllung der titulierten Verpflichtung nicht möglich ist (Thüringer OLG, OLG-NL 2002, 116; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1168; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1087, 1088; Musielak/Lackmann, 4. Aufl., § 888 Rn. 9; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 888 Rn. 7).
  • OLG Köln, 17.12.2003 - 16 W 28/03

    Einwand der Erfüllung und der Unmöglichkeit im Vollstreckungsverfahren

    Voraussetzung ist allerdings, dass der Schuldner die Tatsachen, aus denen sich die Unmöglichkeit der Vornahme der unvertretbaren Handlung ergeben soll, in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise darlegt, wobei der Maßstab der Anforderungen an eine solche Substantiierung umso strenger ist, je mehr der Einwand des Schuldners, die Vornahme der Handlung sei ihm unmöglich, der Lebenserfahrung widerspricht (vgl. Schuschke/Walker, a.a.O., § 888 Rz. 19 ; OLG Düsseldorf vom 7.6.1999, NJW-RR 2001, 48).
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   OLG Rostock, 22.03.1999 - 7 W 22/99   

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