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   OLG München, 06.10.2005 - 7 W 2516/05   

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https://dejure.org/2005,13591
OLG München, 06.10.2005 - 7 W 2516/05 (https://dejure.org/2005,13591)
OLG München, Entscheidung vom 06.10.2005 - 7 W 2516/05 (https://dejure.org/2005,13591)
OLG München, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 7 W 2516/05 (https://dejure.org/2005,13591)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsorglich gestellter Fortsetzungsantrag; Sofortige Beschwerde und Aussetzung des Verfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 241; ; ZPO § 246 Abs. 1; ; ZPO § 246 Abs. 1 letzter Halbsatz; ; ZPO § 252

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 241 § 246 Abs. 1
    Aussetzung des Verfahrens nach Tod einer Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 30.12.1987 - 5 W 3563/87

    Anspruch auf eine gerichtliche Terminaufhebung nur bei Vorliegen eines

    Auszug aus OLG München, 06.10.2005 - 7 W 2516/05
    Da das Landgericht über den Aussetzungsantrag förmlich nicht entschieden hat, richtet sich die nach § 252 ZPO statthafte sofortige Beschwerde in zulässiger Weise gegen die Terminsverfügung vom 13.09.2005, mit der das Landgericht zu erkennen gegeben hat, dass es dem Gesuch um Aussetzung des Verfahrens nicht entsprechen will (OLG München NJW-RR 1989, 64; Zöller-Greger, 25. Aufl., Rn. 6 zu § 246 ZPO, Rn. 1 zu § 252 ZPO).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG München, 06.10.2005 - 7 W 2516/05
    Ohne förmliche Entscheidung über den Aussetzungsantrag bestimmte das Landgericht mit Verfügung vom 14.09.2005 Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 14.10.2005 unter Hinwies darauf, dass das Gericht nach den im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.02.1993 (BGHZ 121, 263, 264) aufgestellten Grundsätzen von einer wirksamen Vertretung der Beklagten ausgehe.
  • BFH, 14.05.2013 - X B 134/12

    Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle beendet nicht die Unterbrechung

    Auch im Zivilprozess, in dem gewöhnliche Ladungen und Terminsbestimmungen gleichfalls nicht mit der Beschwerde (dort sofortige Beschwerde gemäß § 567 ZPO) anfechtbar sind (Zöller/ Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 567 Rz 31; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 71. Aufl., § 567 Rz 8 "Prozessleitung"), wird eine Ladung, die in einem unterbrochenen Verfahren ergeht, als beschwerdefähige Entscheidung angesehen (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- München, Beschluss vom 6. Oktober 2005  7 W 2516/05, Betriebs-Berater 2005, 2436; Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rz 1; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, a.a.O., § 252 Rz 9 "Termin"; ebenso OLG München, Beschluss vom 30. Dezember 1987  5 W 3563, 3596/87, NJW-RR 1989, 64, zur Beschwerdefähigkeit des Beschlusses über die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags, wenn darin zugleich die konkludente Ablehnung eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens enthalten ist).
  • BFH, 17.07.2012 - X S 24/12

    Unterbrechung des Klageverfahrens durch Insolvenzeröffnung: keine Fortsetzung

    Auch im Zivilprozess, in dem gewöhnliche Ladungen und Terminsbestimmungen gleichfalls nicht mit der Beschwerde (dort sofortige Beschwerde gemäß § 567 ZPO) anfechtbar sind (Zöller/ Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 567 Rz 31; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 70. Aufl., § 567 Rz 8 "Prozessleitung"), wird eine Ladung, die in einem unterbrochenen Verfahren ergeht, als beschwerdefähige Entscheidung angesehen (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- München, Beschluss vom 6. Oktober 2005  7 W 2516/05, Betriebs-Berater 2005, 2436; Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rz 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, a.a.O., § 252 Rz 9 "Termin"; ebenso OLG München, Beschluss vom 30. Dezember 1987  5 W 3563, 3596/87, zur Beschwerdefähigkeit des Beschlusses über die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags, wenn darin zugleich die konkludente Ablehnung eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens enthalten ist).
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   OLG München, 12.07.2005 - 7 W 2516/05   

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OLG München, 12.07.2005 - 7 W 2516/05 (https://dejure.org/2005,26973)
OLG München, Entscheidung vom 12.07.2005 - 7 W 2516/05 (https://dejure.org/2005,26973)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 2436
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG München, 12.07.2005 - 7 W 2516/05
    Ohne förmliche Entscheidung über den Aussetzungsantrag bestimmte das Landgericht mit Verfügung vom 14.09.2005 Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 14.10.2005 unter Hinwies darauf, dass das Gericht nach den im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.02.1993 (BGHZ 121, 263, 264) aufgestellten Grundsätzen von einer wirksamen Vertretung der Beklagten ausgehe.
  • OLG München, 30.12.1987 - 5 W 3563/87

    Anspruch auf eine gerichtliche Terminaufhebung nur bei Vorliegen eines

    Auszug aus OLG München, 12.07.2005 - 7 W 2516/05
    Da das Landgericht über den Aussetzungsantrag förmlich nicht entschieden hat, richtet sich die nach § 252 ZPO statthafte sofortige Beschwerde in zulässiger Weise gegen die Terminsverfügung vom 13.09.2005, mit der das Landgericht zu erkennen gegeben hat, dass es dem Gesuch um Aussetzung des Verfahrens nicht entsprechen will (OLG München NJW-RR 1989, 64; Zöller-Greger, 25. Aufl., Rn. 6 zu § 246 ZPO, Rn. 1 zu § 252 ZPO ).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 134/12

    Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle beendet nicht die Unterbrechung

    Auch im Zivilprozess, in dem gewöhnliche Ladungen und Terminsbestimmungen gleichfalls nicht mit der Beschwerde (dort sofortige Beschwerde gemäß § 567 ZPO) anfechtbar sind (Zöller/ Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 567 Rz 31; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 71. Aufl., § 567 Rz 8 "Prozessleitung"), wird eine Ladung, die in einem unterbrochenen Verfahren ergeht, als beschwerdefähige Entscheidung angesehen (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- München, Beschluss vom 6. Oktober 2005  7 W 2516/05, Betriebs-Berater 2005, 2436; Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rz 1; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, a.a.O., § 252 Rz 9 "Termin"; ebenso OLG München, Beschluss vom 30. Dezember 1987  5 W 3563, 3596/87, NJW-RR 1989, 64, zur Beschwerdefähigkeit des Beschlusses über die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags, wenn darin zugleich die konkludente Ablehnung eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens enthalten ist).
  • BFH, 17.07.2012 - X S 24/12

    Unterbrechung des Klageverfahrens durch Insolvenzeröffnung: keine Fortsetzung

    Auch im Zivilprozess, in dem gewöhnliche Ladungen und Terminsbestimmungen gleichfalls nicht mit der Beschwerde (dort sofortige Beschwerde gemäß § 567 ZPO) anfechtbar sind (Zöller/ Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 567 Rz 31; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 70. Aufl., § 567 Rz 8 "Prozessleitung"), wird eine Ladung, die in einem unterbrochenen Verfahren ergeht, als beschwerdefähige Entscheidung angesehen (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- München, Beschluss vom 6. Oktober 2005  7 W 2516/05, Betriebs-Berater 2005, 2436; Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rz 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, a.a.O., § 252 Rz 9 "Termin"; ebenso OLG München, Beschluss vom 30. Dezember 1987  5 W 3563, 3596/87, zur Beschwerdefähigkeit des Beschlusses über die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags, wenn darin zugleich die konkludente Ablehnung eines Antrags auf Ruhen des Verfahrens enthalten ist).
  • OLG Köln, 08.03.2017 - 19 W 12/17

    Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    In Fällen, in denen das Gericht der Sachbehandlung Fortgang gibt, kommt aber eine analoge Anwendung des § 252 ZPO in Betracht, wenn das Verfahren entgegen einem Ruhens- oder Aussetzungsgesuch der Partei fortgesetzt wird (vgl. OLG München NJW-RR 1989, 64; OLG München, BB 2005, 2436; dahingehend wohl auch OLG Brandenburg, MDR 2009, 406).
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