Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 06.05.2015

Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.06.2015 - 7 W 31/15 (L)   

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https://dejure.org/2015,21540
OLG Celle, 22.06.2015 - 7 W 31/15 (L) (https://dejure.org/2015,21540)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.06.2015 - 7 W 31/15 (L) (https://dejure.org/2015,21540)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - 7 W 31/15 (L) (https://dejure.org/2015,21540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 737
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.04.2015 - 15 W 13/15

    Wichtig für die Landwirtschaft: nur 0,5 Gerichtsgebühren für die Hofübergabe

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2015 - 7 W 31/15
    Diese Verfahren unterfallen daher auch nach neuem Recht nicht als "sonstige Anträge und Streitigkeiten" der Ziffer 4 der Nr. 15110 KV-GNotKG, sondern als "Verfahren im Übrigen" dem Auffangtatbestand der Nr. 15112 KV-GNotKG, sodass nur die Hälfte der vollen Gebühr in Ansatz zu bringen ist (so auch HK-GNotKG/Giers, 1. Auflage 2013, Nr. 15110 KV-GNotKG, Rn. 4 und Nr. 15112 KV-GNotKG, Rn. 1; BeckOK KostR/Zimmermann, Nr. 15112 KV-GNotKG, Rn. 4; Korintenberg/Fackelmann, GNotKG, 19. Aufl. 2015, Nr. 1510 KV, Rn. 11 und Nr. 15112 KV, Rn. 19; vgl. ferner für die Genehmigung von Hofübergabeverträgen: Senatsbeschl. v. 22.04.2015 - 7 W 18/15, sowie Beschl. d. OLG Hamm v. 16.04.2015 - I-15 W 13/15, 15 W 13/15 -, juris).
  • OLG Hamm, 11.08.2016 - 10 W 14/16

    Kostenprivileg für die Landwirtschaft

    Gegen die Festsetzung des Geschäftswertes richtet sich die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. Sie nehmen Bezug auf eine Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 22.06.2015 - 7 W 31/15 -) und meinen, dass auch dann, wenn § 48 GNotKG nicht unmittelbar anwendbar sei, die Vorschrift im Rahmen der Billigkeitserwägungen zugrunde zu legen sei und dass nicht zwingend die Wertfestsetzung nach dem Verkehrswert im Sinn des § 46 GNotKG erfolgen müsse.
  • OLG Oldenburg, 26.01.2016 - 10 W 22/15

    Geschäftswert für die Löschung des Hofvermerks

    Hierfür sieht der Senat auch mit Blick auf die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des OLG Celle (Beschluss v. 22.06.2015, Az. 7 W 31/15) keinen Anlass.
  • OLG Oldenburg, 09.04.2019 - 10 W 4/19

    Feststellung der Hofeigenschaft bei Eintragung eines Hofvermerks

    Der eine analoge Anwendung des § 48 GNotKG befürwortenden Auffassung des OLG Celle (Beschluss vom 22.6.2015 - 7 W 31/15 - juris) vermag der Senat vor dem Hintergrund der genannten höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu folgen (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 5.7.2018 - 10 W 16/18 -, Rpfleger 2018, 705).
  • OLG Oldenburg, 05.07.2018 - 10 W 16/18

    Geschäftswert eines negativen Hoffeststellungsverfahrens

    Schließlich erscheint bei der Festsetzung des Geschäftswertes in negativen Hoffeststellungsverfahren auch eine analoge Anwendung des § 48 GNotKG nicht angezeigt (anders OLG Celle, Beschluss vom 22.6.2015 - 7 W 31/15 - juris).
  • OLG Oldenburg, 24.11.2015 - 10 W 19/15

    Gerichtskosten eines landwirtschaftsgerichtlichen Verfahrens auf Genehmigung

    Der Senat schließt sich insoweit den Auffassungen der Oberlandesgerichte Hamm und Celle an (OLG Hamm, Beschluss vom 16.4.2015, I -15 W 13/15 - Rpfleger 2015, 672; OLG Celle, Beschluss vom 13.4.2015 - 7 W 15/15 - NdsRpfl 2015, 207; vgl. auch Beschluss vom 22.6.2015 - 7 W 31/15 - RdL 2015, 281 zum Feststellungsverfahren der Hofeseigenschaft).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.05.2015 - 7 W 31/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10468
OLG Hamburg, 06.05.2015 - 7 W 31/15 (https://dejure.org/2015,10468)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.2015 - 7 W 31/15 (https://dejure.org/2015,10468)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - 7 W 31/15 (https://dejure.org/2015,10468)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 516 Abs 3 ZPO, § 567 ZPO, §§ 567 ff ZPO
    Kostenentscheidung nach Rücknahme einer sofortigen Beschwerde gegen den unterbliebenen Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 324 O 833/14
  • OLG Hamburg, 06.05.2015 - 7 W 31/15

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 960
  • MDR 2015, 791
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 18.12.1992 - 3 Ta 20/92

    Kostenentscheidung: Rechtsschutzinteresse im Arbeitsgerichtsverfahren erster

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2015 - 7 W 31/15
    Auf die Frage, ob der Antragsgegnerin überhaupt Kosten im Beschwerdeverfahren entstanden sind und ob diese ggf. notwendig waren, kommt es im Verfahren auf den Erlass der Kostengrundentscheidung indessen nicht an, weil dies im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen ist (LAG Berlin, Beschl. v. 18.12.1992, Az. 3 Ta 20/92, BB 1993, S. 583).
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