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   OLG Brandenburg, 29.07.2020 - 7 W 38/20   

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OLG Brandenburg, 29.07.2020 - 7 W 38/20 (https://dejure.org/2020,21994)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.07.2020 - 7 W 38/20 (https://dejure.org/2020,21994)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 7 W 38/20 (https://dejure.org/2020,21994)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH wegen Zahlungen bei Insolvenzreife

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.11.2018 - IX ZR 81/18

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit hinsichtlich Entbehrlichkeit der Aufstellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2020 - 7 W 38/20
    Die tatsächliche Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten reicht für eine Zahlungseinstellung aus, auch wenn noch beträchtliche Zahlungen geleistet werden, die aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (vgl. BGH, Urteil v. 15.11.2018 - IX ZR 81/18, ZIP 2019, 192; Urteil v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10, ZIP 2011, 1416).

    Ist auf Zahlungseinstellung zu folgern, ist die Aufstellung einer Liquiditätsbilanz entbehrlich und bedarf es einer Darlegung und Feststellung der genauen Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten oder einer Unterdeckung von mindestens zehn vom Hundert nicht (vgl. BGH, Urteil v. 15.11.2018 - IX ZR 81/18 a.a.O.; Urteil v. 08.01.2015 - IX ZR 203/12, ZIP 2015, 437 m.w.N.).

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2020 - 7 W 38/20
    Die tatsächliche Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten reicht für eine Zahlungseinstellung aus, auch wenn noch beträchtliche Zahlungen geleistet werden, die aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (vgl. BGH, Urteil v. 15.11.2018 - IX ZR 81/18, ZIP 2019, 192; Urteil v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10, ZIP 2011, 1416).

    Die Nichtzahlung einer einzigen Verbindlichkeit kann eine Zahlungseinstellung begründen, wenn die Forderung nach Art und Umfang des Geschäftsbetriebs des Schuldners von insgesamt nicht unbeträchtlicher Höhe ist (vgl. BGHZ 149, 178; BGH, Urteil v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10 a.a.O.).Eine bloß vorübergehende Zahlungsstockung liegt mehr nicht vor, wenn es dem Schuldner über mehrere Monate nicht gelingt, seine fälligen Verbindlichkeiten spätestens innerhalb von drei Wochen auszugleichen und die rückständigen Beträge insgesamt so erheblich sind, dass von lediglich geringfügigen Liquiditätslücken keine Rede sein kann (vgl. BGH, Urteil v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10 a.a.O.).

  • BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98

    Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2020 - 7 W 38/20
    Bei Zahlungen in der objektiven Lage des § 64 GmbHG wird ein Verschulden des Geschäftsführers vermutet, wobei die Erkennbarkeit der Insolvenzreife ausreicht und ebenfalls vermutet wird (vgl. BGHZ 146, 264; BGHZ 143, 184; BGH, Urteil v. 19.06.2012 - II ZR 243/11, ZIP 2012, 1557).

    Das Zahlungsverbot beginnt mit Insolvenzreife (vgl. BGHZ 143, 184; BGH, Urteil v. 19.06.2012 a.a.O.), die bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt.

  • BGH, 19.06.2012 - II ZR 243/11

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Pflicht zur laufenden Beobachtung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2020 - 7 W 38/20
    Bei Zahlungen in der objektiven Lage des § 64 GmbHG wird ein Verschulden des Geschäftsführers vermutet, wobei die Erkennbarkeit der Insolvenzreife ausreicht und ebenfalls vermutet wird (vgl. BGHZ 146, 264; BGHZ 143, 184; BGH, Urteil v. 19.06.2012 - II ZR 243/11, ZIP 2012, 1557).

    Das Zahlungsverbot beginnt mit Insolvenzreife (vgl. BGHZ 143, 184; BGH, Urteil v. 19.06.2012 a.a.O.), die bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt.

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 280/07

    Zahlungsverbot des Vorstands ab Insolvenzreife - Überwachungspflichten des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2020 - 7 W 38/20
    Nach § 64 S. 1 GmbHG schuldet der Beklagte als Geschäftsführer Ersatz der Einbuße, die der Gesellschaft dadurch entsteht, dass ab Insolvenzreife noch Zahlungen geleistet werden, die später der Insolvenzmasse nicht zur Verfügung stehen, also die Masse schmälern (vgl. BGH, Urteile v. 16.03.2009 - II ZR 280/07, ZIP 2009, 860 und 32/08, ZIP 2009, 956 m.w.N.).

    Ausreichend für die Haftung des Geschäftsführers ist, dass sie von einem Mitarbeiter der Schuldnerin veranlasst worden sind (vgl. BGH, Urteil v. 16.03.2009 - II ZR 280/07, juris).

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2020 - 7 W 38/20
    Nach § 64 S. 1 GmbHG schuldet der Beklagte als Geschäftsführer Ersatz der Einbuße, die der Gesellschaft dadurch entsteht, dass ab Insolvenzreife noch Zahlungen geleistet werden, die später der Insolvenzmasse nicht zur Verfügung stehen, also die Masse schmälern (vgl. BGH, Urteile v. 16.03.2009 - II ZR 280/07, ZIP 2009, 860 und 32/08, ZIP 2009, 956 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.2015 - IX ZR 203/12

    Insolvenzanfechtungsprozess: Tatrichterliche Feststellung der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2020 - 7 W 38/20
    Ist auf Zahlungseinstellung zu folgern, ist die Aufstellung einer Liquiditätsbilanz entbehrlich und bedarf es einer Darlegung und Feststellung der genauen Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten oder einer Unterdeckung von mindestens zehn vom Hundert nicht (vgl. BGH, Urteil v. 15.11.2018 - IX ZR 81/18 a.a.O.; Urteil v. 08.01.2015 - IX ZR 203/12, ZIP 2015, 437 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2020 - 7 W 38/20
    Die Nichtzahlung einer einzigen Verbindlichkeit kann eine Zahlungseinstellung begründen, wenn die Forderung nach Art und Umfang des Geschäftsbetriebs des Schuldners von insgesamt nicht unbeträchtlicher Höhe ist (vgl. BGHZ 149, 178; BGH, Urteil v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10 a.a.O.).Eine bloß vorübergehende Zahlungsstockung liegt mehr nicht vor, wenn es dem Schuldner über mehrere Monate nicht gelingt, seine fälligen Verbindlichkeiten spätestens innerhalb von drei Wochen auszugleichen und die rückständigen Beträge insgesamt so erheblich sind, dass von lediglich geringfügigen Liquiditätslücken keine Rede sein kann (vgl. BGH, Urteil v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10 a.a.O.).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2020 - 7 W 38/20
    Bei Zahlungen in der objektiven Lage des § 64 GmbHG wird ein Verschulden des Geschäftsführers vermutet, wobei die Erkennbarkeit der Insolvenzreife ausreicht und ebenfalls vermutet wird (vgl. BGHZ 146, 264; BGHZ 143, 184; BGH, Urteil v. 19.06.2012 - II ZR 243/11, ZIP 2012, 1557).
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17

    Mindestbeschwer für eine Berufung im Rahmen einer Stufenklage auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2020 - 7 W 38/20
    Die tatsächliche Nichtzahlung eines erheblichen Teils der fälligen Verbindlichkeiten reicht für eine Zahlungseinstellung aus, auch wenn noch beträchtliche Zahlungen geleistet werden, die aber im Verhältnis zu den fälligen Gesamtschulden nicht den wesentlichen Teil ausmachen (vgl. BGH, Urteil v. 15.11.2018 - IX ZR 81/18, ZIP 2019, 192; Urteil v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10, ZIP 2011, 1416).
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