Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer persönlichen Nachricht im Internet - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die private Faceook-Nachricht (eines Adeligen mit zahlreichen Rechtschreibfehlern zur Herleitung seines Adelstitels) darf nicht ohne Weiteres bei Facebook veröffentlicht werden
- IWW
- aufrecht.de
Persönliche Nachrichten dürfen nicht auf Facebook gepostet werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines persönlich an einen bestimmten Empfänger gerichteten Schreibens im sozialen Netzwerk im Internet
- kanzlei.biz
Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten ohne Zustimmung des Verfassers rechtswidrig
- rechtsanwaltmoebius.de
Veröffentlichung privater Nachricht auf Facebook unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines persönlich an einen bestimmten Empfänger gerichteten Schreibens im sozialen Netzwerk im Internet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Private Nachrichten müssen privat bleiben
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht ohne Zustimmung des Absenders veröffentlicht werden
- ra-plutte.de (Kurzinformation und Auszüge)
Unzulässige Veröffentlichung privater Facebook-Nachricht
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zustimmungslose Veröffentlichung privater Nachrichten grundsätzlich unzulässig
- blogspot.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung persönlicher Nachrichten auf Facebook verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht veröffentlicht werden
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Facebook-Nachrichten
- peter-kehl.de (Kurzinformation)
Keine Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Facebook-Nachrichten für alle?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung privater Nachrichten bei Facebook
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung von privaten Facebook-Nachrichten unzulässig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Illegales Posten privater Facebook Nachricht in öffentlicher Facebook-Gruppe, Persönlichkeitsrechtsverletzung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Private Nachrichten bei Facebook veröffentlicht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten verboten!
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Veröffentlichen von privaten Facebook-Nachrichten verboten
- ra-herrle.de (Kurzinformation)
Veröffentlichen von privaten Facebook-Nachrichten verboten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wer E-Mails auf Netzwerken veröffentlicht, verletzt Persönlichkeitsrechte
- anwalt.de (Kurzinformation)
Private Nachrichten bei Facebook veröffentlicht - was nun?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichung persönlicher Nachrichten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Veröffentlichung von Privatnachrichten durch den Empfänger als Persönlichkeitsrechtsverletzung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unberechtigte Veröffentlichung von privaten Facebook-Nachrichten unzulässig - Persönlichkeitsrecht begründet Unterlassungsanspruch
Besprechungen u.ä.
- lhr-law.de (Kurzanmerkung)
Private Facebook-Nachrichten dürfen nicht veröffentlicht werden
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.01.2013 - 324 O 684/12
- OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13
Papierfundstellen
- MMR 2013, 674
Wird zitiert von ... (2)
- LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 118/18
Wann bin ich durch einen Pressebericht überhaupt erkennbar/identifizierbar …
Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 = NJW 1954, 1404 - Leserbrief;… KG Berlin, ZUM 2011, 570 Rn. 4 - juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 04.02.2013, Az.: 7 W 5/13 = BeckRS 2013, 16320). - LG Köln, 14.09.2022 - 28 O 446/21 Die Wiedergabe der hochnotpeinlichen Inhalte in zudem hier trotz allem Informationsinteresse ersichtlich doch eher reißerischer Manier ist daher besonders zur Bloßstellung geeignet (zu diesem Aspekt auch bei Rechtschreibfehlern etwa OLG Hamburg v. 04.02.2013 - 7 W 5/13, CR 2013, 601), was nach Auffassung des Senats dann im konkreten Fall insgesamt (knapp) den Ausschlag zugunsten des Verfügungsklägers gegeben hat.