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   OLG Celle, 16.09.2013 - 7 W 57/13 (L)   

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https://dejure.org/2013,38036
OLG Celle, 16.09.2013 - 7 W 57/13 (L) (https://dejure.org/2013,38036)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.09.2013 - 7 W 57/13 (L) (https://dejure.org/2013,38036)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. September 2013 - 7 W 57/13 (L) (https://dejure.org/2013,38036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 138 Abs. 1 BGB; § 4 Abs. 3 RSiedlG; § 8 Nr. 4 GrdstVG
    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen im Hinblick auf die Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen im Hinblick auf die Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1; RSiedlG § 4 Abs. 3
    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages über landwirtschaftliche Flächen hinsichtlich der Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Celle, 16.09.2013 - 7 W 57/13
    Bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, welches nach gefestigter Rechtsprechung bei einer Abweichung von 100 % oder mehr anzunehmen ist, spricht eine tatsächliche Vermutung für ein Handeln aus verwerflicher Gesinnung, die in der Regel eine weitere Prüfung subjektiver Voraussetzungen entbehrlich macht und die Sittenwidrigkeit des Vertrags nach § 138 BGB begründet (BGH WM 2008, 967, Rn. 35, m. w. N.).
  • OLG Hamm, 10.11.2022 - 22 U 18/22
    Allerdings führt eine offensichtliche Nichtigkeit des Vertrages nach § 138 Abs. 1 BGB, die insbesondere in einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung liegen kann, dazu, dass die Genehmigung weder erteilt noch versagt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75 -, Rn. 15, juris; OLG Celle, Beschl. v. 16.9.2013 - 7 W 57/13, NJOZ 2014, 1006, beck-online m.w.N.).
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