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OLG Köln, 23.02.2010 - I-7 W 6/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung einer Frist für das Vorbringen von Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 411 Abs. 4 S. 1
Frist für die Anbringung von Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Welche Frist zur Stellung von Ergänzungsfragen? (IBR 2010, 252)
Verfahrensgang
- LG Aachen - 11 OH 24/08
- OLG Köln, 23.02.2010 - I-7 W 6/10
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 15.07.2013 - 22 W 37/13
Ergänzung des Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren …
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacheverfahrens sind (Senat, Beschl. v. 05.10.2011, 22 W 80/11; OLG Hamm [6. Zivilsenat], Beschl. v. 16.09.2010, 6 W 65/10; OLG Köln, Beschl. v. 23.02.2010, 7 W 6/10; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.02.2011, 16 W 118/10; Beschl. v. 04.11.2009, 16 W 120/09). - OLG Braunschweig, 18.07.2012 - 8 W 32/12
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens
Die Angemessenheit dieses Zeitraumes bestimmt sich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und wird maßgeblich durch den Umfang und die objektive Schwierigkeit der Beweisfragen sowie den Umfang und die Verständlichkeit des Gutachtens mitbestimmt (vgl. OLG Braunschweig, BauR 1993, 251; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.04.2001 - 8 W 253/01 -, zitiert bei Juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.02.2010 - 7 W 6/10 - zitiert bei Juris;… Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 411 Rz. 5 c). - OLG Hamm, 05.10.2011 - 22 W 80/11
Voraussetzungen der Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines …
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacherechtsstreits sind (vgl. OLG Hamm v. 16.9.2010 - 6 W 65/10 - OLG Köln v. 23.2.2010 - 7 W 6/10 - OLG Schleswig v. 28.2.2011 - 16 W 118/10 - v. 4.11.2009 - 16 W 120/09 -).