Rechtsprechung
OLG Celle, 18.11.2013 - 7 W 64/13 (L) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 1371 Abs. 1; BGB § 1931 Abs. 1; HöfeO § 12; HöfeO § 13; HöfeO § 14 Abs. 2; HöfeO § 16 Abs. 2; HöfeO § 17 Abs. 1
Nachabfindungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach weiterer Hofnachfolge, Berechnung der Quote nach dem Tod beider Elternteile - Deutsches Notarinstitut
HöfeO §§ 12, 13, 14 Abs. 2, 16 Abs. 2, 17 Abs. 1; BGB §§ 1371 Abs. 1, 1931 Abs. 1
Umfang des Nachabfindungsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten bei weiterer Hofnachfolge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachabfindungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach weiterer Hofnachfolge, Berechnung der Quote nach dem Tod beider Elternteile
- rechtsportal.de
Rechtstellung des noch nicht nachabgefundenem Geschwisterteils bei Übertragung des Hofs auf einen Nachkömmling
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachabfindungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach weiterer Hofnachfolge
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.04.1986 - BLw 9/85
Berechnung von Abfindungs- und Abfindungsergänzungsansprüchen
Auszug aus OLG Celle, 18.11.2013 - 7 W 64/13
Denn nach § 17 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 2 HöfeO kommt es auf den gesetzlichen, nicht aber auf einen durch Maßnahmen des Erblassers beeinflussbaren und beeinflussten Erbteil an (BGH AgrarR 1986, 319, Rn. 38, zit. n. juris).Denn nach § 17 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 2 HöfeO kommt es auf den gesetzlichen, nicht aber auf einen durch Maßnahmen des Erblassers beeinflussbaren und beeinflussten Erbteil an (BGH AgrarR 1986, 319, Rn. 38, zit. n. juris).
- OLG Hamm, 09.03.2010 - 10 W 127/09
Nachabfindung der gesetzlichen Erben wegen Veräußerung eines zum Hof gehörenden …
Auszug aus OLG Celle, 18.11.2013 - 7 W 64/13
Von dem Verkaufserlös sind daher - da absetzbare öffentliche Abgaben nicht in Rede stehen - zunächst die im Zeitpunkt des Erbfalls bzw. des Übergabevertrages vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten anteilig abzusetzen, und zwar prozentual in dem Verhältnis, in dem die veräußerten Flächen zum geerbten bzw. übertragenen Gesamtbesitz stehen (vgl. OLG Oldenburg, AUR 2005, 53, 54; Beschl. d. OLG Hamm v. 09.03.2010 - 10 W 127/09 - Rn. 46, zit. n. juris).
- BFH, 29.09.2015 - II R 23/14
Grundstückserwerb zur Abgeltung eines auf Geld gerichteten …
Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen im Übergabevertrag erhalten die anderen Abkömmlinge, die nicht Hoferben sind, statt des Erbteils schuldrechtliche Abfindungsansprüche nach §§ 12, 13 HöfeO (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs Senat für Landwirtschaftssachen --BGH-- vom 24. April 1986 BLw 9/85, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1986, 1014; Beschluss des Oberlandesgerichts Celle Senat für Landwirtschaftssachen vom 18. November 2013 7 W 64/13 (L), Recht der Landwirtschaft 2014, 194, Rz 8).