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   OLG Hamburg, 12.10.1999 - 7 W 73/99   

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https://dejure.org/1999,15557
OLG Hamburg, 12.10.1999 - 7 W 73/99 (https://dejure.org/1999,15557)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.1999 - 7 W 73/99 (https://dejure.org/1999,15557)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 7 W 73/99 (https://dejure.org/1999,15557)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    TV-Recherche vor Unterlassungsklage geschützt

Papierfundstellen

  • ZUM 2000, 163
  • afp 2000, 188
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Im Grundsatz ist anerkannt, dass allein ein Anfertigen von Ton- und Filmaufnahmen als "Rohmaterial" ohne Zusammenfügung des Materials, Abschluss der Recherchen und journalistische Ausarbeitung des geplanten Beitrags regelmäßig nicht die (Erstbegehungs-)Gefahr einer unmittelbar bevorstehenden rechtswidrigen Störung mit Blick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigene Bild verletzende Verbreitungshandlungen begründen kann (st. Rspr., vgl. zuletzt Senat v. 18.03.2019 - 15 U 25/19, n.v.; siehe ferner OLG Hamburg v. 12.10.1999 - 7 W 73/99, AfP 2000, 188; LG Frankfurt v. 10.04.2003 - 17 O 165/03, AfP 2003, 471; Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 12 Rn. 36; Weyhe , in: Paschke/Berlit/Meyer, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl. 2016, 38.
  • KG, 02.03.2007 - 9 U 212/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verbreitung von Fotoaufnahmen eines sich gegen

    Zudem muss bei der Aufnahme des Bildnisses noch gar nicht feststehen, ob die konkrete Aufnahme im Rahmen der journalistischen Ausarbeitung und Fertigstellung einer Berichterstattung überhaupt zur Veröffentlichung ausgewählt wird (OLG Hamburg AfP 2000, 188; s.a. Löffler, Presserecht, 5. Auflage, § 6, Rn. 123), was grundsätzlich auch für unzulässig beschaffte Aufnahmen gilt (Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 12, Rn. 36).
  • KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07

    Zur Rechtswidrigkeit der Herstellung eines Fotos - Prominenter Gefängnisinsasse

    Zudem muss bei der Aufnahme des Bildnisses noch gar nicht feststehen, ob die konkrete Aufnahme im Rahmen der journalistischen Ausarbeitung und Fertigstellung einer Berichterstattung überhaupt zur Veröffentlichung ausgewählt wird (OLG Hamburg AfP 2000, 188; s.a. Löffler, Presserecht, 5. Auflage, § 6, Rn. 123), was grundsätzlich auch für unzulässig beschaffte Aufnahmen gilt (Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 12, Rn. 36).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 23 U 212/01

    Grenzen der Medienberichterstattung über Gerüchte

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  • OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11

    Untersagung ehrenrühriger Äußerungen über Dritte gegenüber einem Notar

    Ebenso wenig wie die Recherche eines Journalisten über ein bestimmtes Thema (vlg. OLG Hamburg AfP 2000, 188; Wenzel-Burkhardt aaO. 12.35 m.w.N.) eine solche Begehungsgefahr begründet, rechtfertigt vorliegend aber das mehrfache "Nachfassen" des Beklagten zu 1) gegenüber dem Notar D die Befürchtung, die Behauptung solle auch gegenüber Dritten aufgestellt werden.
  • OLG Köln, 18.03.2019 - 15 U 25/19
    aa) Ein Anfertigen von Filmaufnahmen etc. als Rohmaterial begründet ohne Zusammenfügung des Filmmaterials, Abschluss der Recherchen und journalistische Ausarbeitung des geplanten Beitrags regelmäßig noch nicht die (Erstbegehungs-)Gefahr einer unmittelbar bevorstehenden rechtswidrigen Störung (vgl. etwa OLG Hamburg v. 12.10.1999 - 7 W 73/99, AfP 2000, 188; LG Frankfurt v. 10.04.2003 - 17 O 165/03, AfP 2003, 471; Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 12 Rn. 36; Weyhe , in: Paschke/Berlit/Meyer, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl. 2016, 38. Abschn. Rn. 15; 40. Abschn. Rn. 21; Hegemann/Amelung , in: Raue/Hegemann, Münchener Anwaltshandbuch Urheber- und Medienrecht, 2. Aufl. 2017, § 15 Rn. 20; Soehring , in: Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl. 2013, § 30 Rn. 13).
  • OLG Hamburg, 13.10.2015 - 7 U 4/12

    Keine Unterlassung im Recherchestadium

    Dabei begründet der Umstand, dass ein Fernsehteam während der Recherchetätigkeit Aufnahmen anfertigt, auf denen Passagen enthalten sind, deren unveränderte Verbreitung eine Rechtsverletzung darstellen würde, eine Erstbegehungsgefahr grundsätzlich nicht, auch dann nicht, wenn die Anfertigung der Aufnahmen mit dem - erklärten - Willen erfolgt, sie für die Erstellung eines Fernsehberichtes zu verwenden; denn aus dieser Absicht folgt nicht ohne Weiteres, dass diese Aufnahmen in einer Art und Weise gesendet werden sollen, die den berechtigten Interessen der von ihnen betroffenen Personen nicht hinreichend Rechnung tragen (Hans. OLG, Urt. v. 12.10.1999, ZUM 2000, S. 163 m.w.N.).
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