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   OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17   

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OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17 (https://dejure.org/2018,667)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.01.2018 - 7 W 79/17 (https://dejure.org/2018,667)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 7 W 79/17 (https://dejure.org/2018,667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 406 ZPO; § 411 Abs. 4 ZPO
    Zeitliche Grenzen der Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen des Inhalts des erstatteten Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Grenzen der Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen des Inhalts des erstatteten Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 ; ZPO § 411 Abs. 4
    Zeitliche Grenzen der Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen des Inhalts des erstatteten Gutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frist zur Ablehnung wegen Befangenheit läuft mit Frist zur Stellungnahme ab!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Frist gilt für Befangenheitsanträge gegen Sachverständige?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Frist zur Ablehnung wegen Befangenheit läuft mit Frist zur Stellungnahme ab! (IBR 2018, 541)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2018, 874
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17
    Muss sich eine Partei zur Begründung eines Ablehnungsgesuchs gegenüber einem Sachverständigen mit dem Inhalt des Sachverständigengutachtens auseinandersetzen, läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab (im Anschluss an BGH, 15. März 2005, VI ZB 74/04 , NJW 2005, 1869, juris-Rdnr. 12).

    Muss sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen, läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im Allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab ( BGH, Beschl. v. 15.3.2005 - VI ZB 74/04 , NJW 2005, 1869, juris-Rdnr. 12).

    Insoweit ist ein unterschiedlicher Fristlauf für die Stellungnahme zum Gutachten und die Einbringung eines Ablehnungsgesuchs sachlich nicht zu rechtfertigen (entsprechend auch BGH, Beschl. v. 15.3.2005 - VI ZB 74/04 , NJW 2005, 1869, juris-Rdnr. 13; insb. gegen OLG Celle, Beschl. v. 25.2.2004 - 16 W 16/04 , MDR 2004, 709).

    Das Prozessrecht gibt in den §§ 411, 412 ZPO dem Gericht und den Parteien ausreichende Mittel an die Hand, solche Mängel zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung geeignet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 15.3.2005 - VI ZB 74/04 , NJW 2005, 1869, juris-Rdnr. 14.; vgl. auch Musielak/Voit/Huber, ZPO, 15. Auflage 2017, § 406 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17
    Auch wenn im Beweisverfahren nicht die Mängel bzw. Beweisbehauptungen des Antragstellers bestätigt werden sollten, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergäben, wenn sie festgestellt würden (vgl. Senat, Beschl. v. 06.03.2017 - 7 W 16/17 , BauR 2017, 1239 , juris-Rdnr. 32; BGH, Beschl. v. 16.09.2004 - III ZB 33/04 , NJW 2004, 3488, juris-Rdnr. 18; OLG Celle, Beschl. v. 05.03.2008 - 14 W 6/08 , BauR 2008, 1888 , juris-Rdnr. 7; OLG Stuttgart, BauR 2006, 1033 juris-Rdnr. 3; OLG Brandenburg, JurBüro 2007, 315 , juris-Rdnr. 5 f.; OLG Naumburg, BauR 2008, 144 , juris-Rdnr. 5).
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17
    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.2002 - X ZR 178/01 , juris).
  • OLG Celle, 05.03.2008 - 14 W 6/08

    Bindung des Gerichts an den vom Antragsteller geschätzten Wert eines

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17
    Auch wenn im Beweisverfahren nicht die Mängel bzw. Beweisbehauptungen des Antragstellers bestätigt werden sollten, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergäben, wenn sie festgestellt würden (vgl. Senat, Beschl. v. 06.03.2017 - 7 W 16/17 , BauR 2017, 1239 , juris-Rdnr. 32; BGH, Beschl. v. 16.09.2004 - III ZB 33/04 , NJW 2004, 3488, juris-Rdnr. 18; OLG Celle, Beschl. v. 05.03.2008 - 14 W 6/08 , BauR 2008, 1888 , juris-Rdnr. 7; OLG Stuttgart, BauR 2006, 1033 juris-Rdnr. 3; OLG Brandenburg, JurBüro 2007, 315 , juris-Rdnr. 5 f.; OLG Naumburg, BauR 2008, 144 , juris-Rdnr. 5).
  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Urt. v. 13.1.1987 - X ZR 29/86 , NJW-RR 1987, 893).
  • OLG Celle, 25.02.2004 - 16 W 16/04

    Betreiben eines Beweisverfahrens mit dem Ziel der Begutachtung einer geplanten

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17
    Insoweit ist ein unterschiedlicher Fristlauf für die Stellungnahme zum Gutachten und die Einbringung eines Ablehnungsgesuchs sachlich nicht zu rechtfertigen (entsprechend auch BGH, Beschl. v. 15.3.2005 - VI ZB 74/04 , NJW 2005, 1869, juris-Rdnr. 13; insb. gegen OLG Celle, Beschl. v. 25.2.2004 - 16 W 16/04 , MDR 2004, 709).
  • OLG Celle, 06.03.2017 - 7 W 16/17

    Ablehnung eines Sachverständigen: Ablehnung nach Ablauf der Zweiwochenfrist;

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17
    Auch wenn im Beweisverfahren nicht die Mängel bzw. Beweisbehauptungen des Antragstellers bestätigt werden sollten, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergäben, wenn sie festgestellt würden (vgl. Senat, Beschl. v. 06.03.2017 - 7 W 16/17 , BauR 2017, 1239 , juris-Rdnr. 32; BGH, Beschl. v. 16.09.2004 - III ZB 33/04 , NJW 2004, 3488, juris-Rdnr. 18; OLG Celle, Beschl. v. 05.03.2008 - 14 W 6/08 , BauR 2008, 1888 , juris-Rdnr. 7; OLG Stuttgart, BauR 2006, 1033 juris-Rdnr. 3; OLG Brandenburg, JurBüro 2007, 315 , juris-Rdnr. 5 f.; OLG Naumburg, BauR 2008, 144 , juris-Rdnr. 5).
  • BGH, 10.07.2008 - III ZR 292/07

    Anforderungen auf die Risikoaufklärung durch den Notar bei Einschaltung des

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17
    Auch wenn im Beweisverfahren nicht die Mängel bzw. Beweisbehauptungen des Antragstellers bestätigt werden sollten, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergäben, wenn sie festgestellt würden (vgl. Senat, Beschl. v. 06.03.2017 - 7 W 16/17 , BauR 2017, 1239 , juris-Rdnr. 32; BGH, Beschl. v. 16.09.2004 - III ZB 33/04 , NJW 2004, 3488, juris-Rdnr. 18; OLG Celle, Beschl. v. 05.03.2008 - 14 W 6/08 , BauR 2008, 1888 , juris-Rdnr. 7; OLG Stuttgart, BauR 2006, 1033 juris-Rdnr. 3; OLG Brandenburg, JurBüro 2007, 315 , juris-Rdnr. 5 f.; OLG Naumburg, BauR 2008, 144 , juris-Rdnr. 5).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2006 - 7 W 11/06

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahren: Bewertung der behaupteten aber vom

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2018 - 7 W 79/17
    Auch wenn im Beweisverfahren nicht die Mängel bzw. Beweisbehauptungen des Antragstellers bestätigt werden sollten, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergäben, wenn sie festgestellt würden (vgl. Senat, Beschl. v. 06.03.2017 - 7 W 16/17 , BauR 2017, 1239 , juris-Rdnr. 32; BGH, Beschl. v. 16.09.2004 - III ZB 33/04 , NJW 2004, 3488, juris-Rdnr. 18; OLG Celle, Beschl. v. 05.03.2008 - 14 W 6/08 , BauR 2008, 1888 , juris-Rdnr. 7; OLG Stuttgart, BauR 2006, 1033 juris-Rdnr. 3; OLG Brandenburg, JurBüro 2007, 315 , juris-Rdnr. 5 f.; OLG Naumburg, BauR 2008, 144 , juris-Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 29.05.2019 - 1 W 1/19

    Sachverständigenablehnung; Frist; Fristverlängerung; Fiskus; Staat; Land

    Wenn sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss, ist das Ablehnungsgesuch nach gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung dabei innerhalb der der Partei zur Stellungnahme zum Gutachten gem. § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten Frist geltend zu machen, wobei Verlängerungen dieser Frist auch hier zu berücksichtigen sind (BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 - Rn. 12, juris; OLG Düsseldorf Beschluss vom 25.11.2015 - 15 W 27/15 - Rn. 3, juris; OLG Celle Beschluss vom 18.01.2018 - 7 W 79/17 - Rn. 5, juris; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Karlsruhe, 20.08.2018 - 22 W 3/18
    Das Prozessrecht gibt in den §§ 411, 412 ZPO dem Gericht und den Parteien ausreichende Mittel an die Hand, solche Mängel zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung geeignet ist (BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 14, juris; ebenso OLG Celle, Beschluss vom 18. Januar 2018-7 W 79/17 -" juris, Rn. 12; KG Berlin, Beschluss vom 01. Februar 2018 - 10W 21/18 -,juris, Rn. 4; OLG Köln, Beschluss vom 05. Februar 2018 - 1-9 W 4/18 -, juris, Rn. 15).

    Damit unternehmen die Klägerinnen den - untauglichen - Versuch, mit den Darlegungen zum Inhalt des Gutachtens, das sie für falsch halten, die Auseinandersetzung auf die Person des Gutachters zu verlagern, indem sie aus der ihrer Ansicht nach fehlerhaften Beantwortung der Beweisfragen eine Parteilichkeit des Sachverständigen herleiten (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 18. Januar 2018 - 7 W 79/17 -" juris, Rn. 14).

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