Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 84/02, 7 W 85/02, 7 W 86/02   

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https://dejure.org/2002,3947
OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 84/02, 7 W 85/02, 7 W 86/02 (https://dejure.org/2002,3947)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.02.2002 - 7 W 84/02, 7 W 85/02, 7 W 86/02 (https://dejure.org/2002,3947)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Februar 2002 - 7 W 84/02, 7 W 85/02, 7 W 86/02 (https://dejure.org/2002,3947)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines dritten Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen ; Schriftliches Verfahren; Verweigerung der Gutachtenerstattung; Einschränkende Auslegung

  • Judicialis

    ZPO § 409 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 409 Abs. 1 S. 3
    Schriftliches Verfahren; Ordnungsgeld; Sachverständiger; Gutachtenerstattung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - 3. Ordnungsgeld gegen Sachverständigen möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1088
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 27.04.1960 - 12 W 668/60
    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 84/02
    Die Rechtsfrage, ob bei wiederholter Säumnis des Sachverständigen im selben Erstattungsfall mehr als zweimal ein Ordnungsgeld festgesetzt werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur strittig (dafür: KG, Beschluss vom 27.04.1960, NJW 1960, 1726 zu § 380 ZPO; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 380 Rdn. 8; dagegen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.05.1967, NJW 1967, 2166 zu § 380 ZPO; OLG Gelle, Beschluss vom 20.03.1975, OLGZ 1975, 372).

    Dies räumt auch das Kammergericht in seinem Beschluss vom 27.04.1960 (a.a.O.) zum inhaltsgleichen § 380 Abs. 2, 2. HS ZPO ein, begründet seine Auffassung aber mit dem aus dem Gesetzgebungsverfahren ersichtlichen Willen des Gesetzgebers.

  • OLG Celle, 20.03.1975 - 13 W 21/75
    Auszug aus OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 84/02
    Die Rechtsfrage, ob bei wiederholter Säumnis des Sachverständigen im selben Erstattungsfall mehr als zweimal ein Ordnungsgeld festgesetzt werden kann, ist in Rechtsprechung und Literatur strittig (dafür: KG, Beschluss vom 27.04.1960, NJW 1960, 1726 zu § 380 ZPO; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 380 Rdn. 8; dagegen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.05.1967, NJW 1967, 2166 zu § 380 ZPO; OLG Gelle, Beschluss vom 20.03.1975, OLGZ 1975, 372).
  • LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23

    Ordnungsgeld gegen den Sachverständigen bei unterbliebener Aktenrücksendung

    Das Ordnungsgeld gemäß § 409 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist darauf gerichtet, einen geordneten Verfahrensgang und die Erfüllung der Pflichten durch den Sachverständigen sicherzustellen; ebenso wie die Ordnungsmittel nach § 380 ZPO wirkt es spezial- und generalpräventiv, hat aber auch repressiven ("strafähnlichen") Charakter im Sinne einer Ahndung des Pflichtverstoßes (vgl. BT-Drucks. 7/550 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EGStGB vom 11.05.1973, S. 195 zur Differenzierung von Ordnungs- und Zwangsgeld; OLG Dresden, Beschluss vom 15.02.2002 - 7 W 0084/02 u.a. - Juris).
  • OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 85/02

    schriftliches Verfahren, Ordnungsgeld, Sachverständiger, Gutachtenerstattung

    Aktenzeichen: 7 W 84/02 7 W 85/02 7 W 86/02.
  • OLG Dresden, 15.02.2002 - 7 W 86/02

    schriftliches Verfahren, Ordnungsgeld, Sachverständiger, Gutachtenerstattung

    Aktenzeichen: 7 W 84/02 7 W 85/02 7 W 86/02.
  • LSG Thüringen, 18.04.2008 - L 6 B 34/07

    Zulässigkeit der Festsetzung eines dritten Ordnungsgeldes gegen einen

    Der Senat schließt sich der Ansicht des Oberlandesgerichts Dresden (Beschluss vom 15. Februar 2002 - Az.: W 84/02, 85/02, 86/02 m.w.N. in MDR 2002, 1088) an, nach dem die Festsetzung eines dritten (und jeden weiteren) Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen unzulässig ist.
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