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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 7 W 92/11   

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https://dejure.org/2012,6464
OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 7 W 92/11 (https://dejure.org/2012,6464)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2012 - 7 W 92/11 (https://dejure.org/2012,6464)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 7 W 92/11 (https://dejure.org/2012,6464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässige Höhe einer Schadenspauschale für eine Rücklastschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Höhe einer Schadenspauschale für eine Rücklastschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein pauschaler Schadensersatz bei Rücklastschriften

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Pauschalierte Kosten für Rücklastschrift in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter muss Verwendung einer überhöhten Pauschalierungsklausel unterlassen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pauschalisierter Schadensersatz bei Rücklastschriften in Mobilfunk-AGB rechtswidrig

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Die pauschale Gebühr für eine Rücklastschrift in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzulässig

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpauschale bei Rücklastschriften in Mobilfunk-AGB rechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die pauschale Gebühr für eine Rücklastschrift in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 391
  • MMR 2012, 812
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 40/08

    Luftverkehrsunternehmen kann keine Pauschale in Höhe von 50 Euro für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 7 W 92/11
    Verletzt der Schuldner diese ihn aufgrund der Lastschriftabrede treffenden vertraglichen Pflichten in von ihm zu vertretender Weise, etwa indem er keine ausreichende Deckung auf seinem Konto vorhält, kann der Gläubiger gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 1 Satz 1 BGB den ihm hieraus entstehenden Schaden ersetzt verlangen (vgl. BGH vom 17.09.2009, Xa ZR 40/08, Juris Rn. 11).

    Bei den hierfür anfallenden Personalkosten handelt es sich, unabhängig davon, ob eigenes oder fremdes Personal eingesetzt wird, nicht um einen Schaden durch die Rücklastschrift, sondern um Aufwendungen zur weiteren Durchführung und Abwicklung des Vertrags, die dem Verwender trotz der vorgenommenen Beschränkung auf bestimmte bargeldlose Zahlungsarten verblieben sind (vgl. BGH vom 17.09.2009, Xa ZR 40/08, Juris Rn. 12 ff.).

  • BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 115/75

    Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 7 W 92/11
    Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen muss dartun und beweisen, dass die Schadenspauschale dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht, wobei er seine eigene Kostenkalkulation nicht offen legen muss, vielmehr genügt der branchenübliche Durchschnittsschaden (vgl. Staudinger/Coester-Waltjen, 2006, § 309 Nr. BGB , Rn. 18; MüKom.-Kieninger, BGB , 5. Aufl., § 309 Nr. 5, Rn. 15; Palandt/Grüneberg, BGB , 71. Aufl., § 309 , Rn. 29; so auch in der Tendenz BGH vom 10.11.1976, VIII ZR 115/75, Juris Rn. 18, und vom 03.11.1999, VIII ZR 35/99, Juris Rn. 18).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 35/99

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes bei Kredit zur Erweiterung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 7 W 92/11
    Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen muss dartun und beweisen, dass die Schadenspauschale dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht, wobei er seine eigene Kostenkalkulation nicht offen legen muss, vielmehr genügt der branchenübliche Durchschnittsschaden (vgl. Staudinger/Coester-Waltjen, 2006, § 309 Nr. BGB , Rn. 18; MüKom.-Kieninger, BGB , 5. Aufl., § 309 Nr. 5, Rn. 15; Palandt/Grüneberg, BGB , 71. Aufl., § 309 , Rn. 29; so auch in der Tendenz BGH vom 10.11.1976, VIII ZR 115/75, Juris Rn. 18, und vom 03.11.1999, VIII ZR 35/99, Juris Rn. 18).
  • LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15

    AGB und pauschalisierte Kosten für Rücklastschriften

    Soweit zum Teil in der Rechtsprechung (OLG Brandenburg, MMR 2012, 812, 813) und der Literatur (MüKo/Wurmnest, BGB, 6. Aufl., § 309 Nr. 5 Rz. 11; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 309 Rz. 26) darauf abgestellt wird, dass auf einen branchentypischen Durchschnittsschaden abzustellen sei, kann dem nicht gefolgt werden.

    Auch die Gegenmeinung konzediert, dass Pauschalierungsklauseln in AGB anderer Verwender grundsätzlich kein geeigneter Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der eigenen Pauschale sind (OLG Bandenburg, MMR 2012, 812, 813).

    Berücksichtigungsfähig sind nur solche Kosten, die im Schadensfall auch erstattungsfähig sind (Hanseatisches OLG, NJW 2015, 85 zu Personalkosten; ebenso OLG Brandenburg, MMR 2012, 812, 813).

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 84/13

    Zulässigkeit der Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften und

    Ihr ist es unbenommen für neu abzuschließende Verträge eine angemessene Schadenspauschale zu vereinbaren und in den Fällen, in denen sie keine Regelung über Schadenspauschalen getroffen hat, den Schaden konkret zu berechnen (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.02.2012, 7 W 92/11, juris Rz. 35 = MDR 2012, 391 f.).
  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 10 U 24/13

    Formularmäßige Vereinbarung einer Mahnkostenpauschale

    Dies ist auch die vorherrschende Meinung in der Rechtsprechung (wie hier: OLG Schleswig MDR 2013, S. 579 ; OLG Brandenburg, MDR 2012, S. 391 , BGH NJW 1977, S. 381) und Literatur (Palandt/Grüneberg, § 309 Rdn. 29 f, MünchKom Wurmnest, § 309 Nr. 5 Rdn. 16; Erman - Roloff § 309 Nr. 5 Rdn. 48 f).

    Denn der Verwender muss gerade nicht im Einzelfall seinen konkreten Schaden darlegen und beweisen, insbesondere nicht seine innerbetriebliche Kalkulation offen legen (so auch OLG Brandenburg, MDR 2012, S. 391 f), sondern im Rahmen von § 309 Nr. 5 a BGB lediglich Tatsachen vortragen und ggfls.

  • LG Düsseldorf, 11.01.2017 - 12 O 374/15
    Nach herrschender Auffassung kann der Verwender darüber hinaus bei Bemessung der Pauschale daneben auch auf einen branchenüblichen Durchschnittsschaden abstellen (vgl. BGH NJW 1977, 381; OLG Brandenburg MMR 2012, 812, 813; Wurmnest, MüKo-BGB, 7. Aufl., § 309 Nr. 5, Rz. 11; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 309, Rz. 26).

    Pauschalierungsklauseln in AGB anderer Verwender sind grundsätzlich kein geeigneter Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der eigenen Pauschale (OLG Bandenburg, MMR 2012, 812, 813).

  • LG Düsseldorf, 05.06.2013 - 12 O 649/12

    Pauschalbetrag in Höhe von 13 Euro für Rücklastschrift ohne vertragliche

    Die internen Kosten entstehen in diesem Fall als Folge der Angebotsstruktur (OLG Brandenburg, MMR 2012, 812, 813).
  • LG Potsdam, 05.09.2013 - 2 O 173/13

    Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters:

    Dem ist auch für den vorliegenden Fall beizupflichten, da die Personalkosten für die Bearbeitung der Rücklastschriften bei der Beklagten systembedingt anfallen und als Folge der unternehmerischen Entscheidung von ihr zu tragen sind (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24.02.2012 zum Aktenzeichen 7 W 92/11).
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2015 - 24 O 59/15
    Insoweit kann auch dahin stehen, ob in die Kostenpauschale auch Personalkosten einberechnet werden dürfen (vgl. BGH Urteil vom 17. September 2009 - Xa ZR 40/08 -, R. 12; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.2.2012 - 7 W 92/11 -, R. 33, juris).
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   OLG Braunschweig, 15.01.2013 - 7 W 92/11   

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https://dejure.org/2013,50269
OLG Braunschweig, 15.01.2013 - 7 W 92/11 (https://dejure.org/2013,50269)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15.01.2013 - 7 W 92/11 (https://dejure.org/2013,50269)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 7 W 92/11 (https://dejure.org/2013,50269)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 15.11.2011 - 17 W 7/11
    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.01.2013 - 7 W 92/11
    Zu diesen wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts gehört im Hinblick auf § 1741 BGB die Ausrichtung der Adoption am Kindeswohl (OLG Celle, Beschluss vom 05.12.2007, Az. 17 W 92/07; Beschluss vom 15.11.2011, Az. 17 W 7/11, Rn 23, 0LG Köln, Beschluss vom 29.05.2009, , Az. 16 Wx 8/09, Rn 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 1-25 Wx 114/07; jeweils zitiert nach juris).

    Eine - wie hier - völlig unzureichende Kindeswohlprüfung kann daher nicht durch eine neue von dem mit der Anerkennung betrauten Gericht vorzunehmende Abwägung ersetzt werden (OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2011, Az. 17 W 7/11 Rn 24 m. w. N., zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09

    Auswirkungen der Nichteinhaltung der Verfahrensregeln des Haager

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.01.2013 - 7 W 92/11
    Zu diesen wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts gehört im Hinblick auf § 1741 BGB die Ausrichtung der Adoption am Kindeswohl (OLG Celle, Beschluss vom 05.12.2007, Az. 17 W 92/07; Beschluss vom 15.11.2011, Az. 17 W 7/11, Rn 23, 0LG Köln, Beschluss vom 29.05.2009, , Az. 16 Wx 8/09, Rn 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 1-25 Wx 114/07; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 05.12.2007 - 17 W 92/07

    Prüfung der richtigen Anwendung einer Rechtsnorm im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.01.2013 - 7 W 92/11
    Zu diesen wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts gehört im Hinblick auf § 1741 BGB die Ausrichtung der Adoption am Kindeswohl (OLG Celle, Beschluss vom 05.12.2007, Az. 17 W 92/07; Beschluss vom 15.11.2011, Az. 17 W 7/11, Rn 23, 0LG Köln, Beschluss vom 29.05.2009, , Az. 16 Wx 8/09, Rn 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 1-25 Wx 114/07; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.01.2013 - 7 W 92/11
    Zu diesen wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts gehört im Hinblick auf § 1741 BGB die Ausrichtung der Adoption am Kindeswohl (OLG Celle, Beschluss vom 05.12.2007, Az. 17 W 92/07; Beschluss vom 15.11.2011, Az. 17 W 7/11, Rn 23, 0LG Köln, Beschluss vom 29.05.2009, , Az. 16 Wx 8/09, Rn 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 1-25 Wx 114/07; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 28.04.2016 - 15 UF 184/15

    Auslandsadoption: Anerkennungsfähigkeit einer chinesischen Adoptionsentscheidung

    Nur durch diesen strengen Prüfungsmaßstab kann sichergestellt werden, dass nur solche Adoptionsbewerber als Eltern in Betracht kommen, die in der Lage sind, dem zu adoptierenden Kind eine am Kindeswohl orientierte gesicherte Zukunftsperspektive zu bieten (OLG Hamm, B. v. 24.09.2013 - 11 UF 59/13 Zit. n. juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2013 - 7 W 92/11 Zit.
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 1 UF 1/14

    Anerkennung einer tunesischen Adoptionsentscheidung; Zulässigkeit einer

    Nur durch diesen strengen Prüfungsmaßstab kann sichergestellt werden, dass nur solche Adoptionsbewerber als Eltern in Betracht kommen, die in der Lage sind, dem zu adoptierenden Kind eine am Kindeswohl orientierte gesicherte Zukunftsperspektive zu bieten (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013 - II-11 UF 59/13 -, zitiert nach Juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2013 - 7 W 92/11 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 2 UF 108/14
    Nur durch diesen strengen Prüfungsmaßstab kann sichergestellt werden, dass nur solche Adoptionsbewerber als Eltern in Betracht kommen, die in der Lage sind, dem zu adoptierenden Kind eine am Kindeswohl orientierte gesicherte Zukunftsperspektive zu bieten (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013 - 11-11 UF 59/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2013 - 7 W 92/11 - alle juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.09.2015 - 2 UF 78/15
    Nur durch diesen strengen Prüfungsmaßstab kann sichergestellt werden, dass nur solche Adoptionsbewerber als Eltern in Betracht kommen, die in der Lage sind, dem zu adoptierenden Kind eine am Kindeswohl orientierte gesicherte Zukunftsperspektive zu bieten (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013 - 11-11 UF 59/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2013 - 7 W 92/11 - alle juris).
  • OLG München, 10.10.2017 - 33 UF 298/17
    Nur durch diesen strengen Prüfungsmaßstab kann sichergestellt werden, dass nur solche Adoptionsbewerber als Eltern in Betracht kommen, die in der Lage sind, dem zu adoptierenden Kind eine am Kindeswohl orientierte gesicherte Zukunftsperspektive zu bieten (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013 - 11-11 UF 59/13 -, OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2013 - 7 W 92/11 -, OLG Düsseldorf IPRspr 2014, Nr. 111b, 260-264 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2014, 582-583 ).
  • OLG Schleswig, 02.12.2019 - 15 UF 137/19
    Nur durch diesen strengen Prüfungsmaßstab kann sichergestellt werden, dass nur solche Adoptionsbewerber als Eltern in Betracht kommen, die in der Lage sind, dem zu adoptierenden Kind eine am Kindeswohl orientierte gesicherte Zukunftsperspektive zu bieten (OLG Hamm, Beschluss vom 24. September 2013 - 11 UF 59/13 - juris Rn. 23; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2013 - 7 W 92/11 - juris Rn. 8).
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